Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Verantwortungsvoll beraten und finanzielle Sicherheit genießen

Wer andere berät, trägt eine besondere Verantwortung und ein großes finanzielles Risiko im Schadensfall. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung lagern Sie dieses Risiko aus. So sind Sie und Ihr Unternehmen oder Verein bestens abgesichert.

Die R+V bietet für viele selbstständige Tätigkeiten entsprechende Versicherungen an z. B. Rechtsanwälte, Werbeagenturen und Immobilienmakler.

  • Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit 
  • maßgeschneiderter Schutz für Dienstleister aus den Branchen: Buchhaltungs- und Büroservice, Gutachter und Sachverständige, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Unternehmensberater und Unternehmen der Informationstechnologie, Werbung, Sowie für Vereine und Verbände 
  • besonders attraktive Konditionen für Existenzgründer

Vermögensschaden-Haftpflicht - die richtige Versicherung für Sie

  • Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler, Ehrenamtliche - jede Tätigkeit hat ihre eigenen, ganz spezifischen Haftungsrisiken. Deshalb bieten wir Ihnen mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung individuelle Versicherungslösungen, die konkret auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. 
  • Ihre Mitarbeiter sind automatisch mitversichert.
  • Vereine, Verbände und sonstige Personenvereinigungen profitieren ebenfalls von unseren maßgeschneiderten Konzepten, die auch ehrenamtliche Mitarbeiter schützen. 

Ansprüche erstatten oder abwehren - wir übernehmen das

  • Werden im Falle eines Vermögensschadens Forderungen an Ihr Unternehmen oder Ihren Verein gestellt, prüfen wir, ob sie berechtigt sind. 
  • Sind Sie verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. 
  • Stellen wir fest, dass Ansprüche überhöht oder unberechtigt sind, wehren wir sie ab - wenn nötig auch vor Gericht. Dabei tragen wir die Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten. 

Rückwirkender Versicherungsschutz

Schließen Sie zum ersten Mal eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab, so kann sich der Schutz gegebenenfalls auch auf Fehler erstrecken, die vor Abschluss passiert sind. 


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