MietschutzPolice für Großkunden

Für Vermieter von mindestens 30 Wohneinheiten

Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden: Da die eigenen Rücklagen oft nicht ausreichen, werden solche Probleme gerade für Vermieter von privaten Wohneinheiten zu erheblichen finanziellen Risiken. Die MietschutzPolice sichert ab.

  • Existenzsicherung durch umfassende Absicherung für Vermieter gegen Mietausfälle bei privat vermieteten Wohneinheiten
  • sofortiger Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter
  • Vorschusszahlungen bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche
  • günstiger Jahresbeitrag
  • unkompliziertes Antragsverfahren
  • schnelle Auszahlung der Leistungen im Schadenfall

Das bietet Ihnen die R+V-MietschutzPolice

  • Übernahme von Mietrückständen und entgangenen Mieteinnahmen
    Die R+V übernimmt Mietrückstände einschließlich der Nebenkosten sowie entgangene Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung, insgesamt bis zu 3 Monatsmieten.
  • Erstattung von Kosten
    Zudem erstattet die R+V alle anfallenden Renovierungs- bzw. Sanierungskosten sowie die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenständen der Wohnungseinrichtung. Entrümpelungskosten werden ebenfalls übernommen.
  • schnelle Abwicklung
    Der Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter gilt ab sofort, das Antragsverfahren verläuft schnell und unkompliziert. Auch im Schadensfall profitieren Sie von schnellen Auszahlungen, die Vorschusszahlungen erhalten Sie bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche.
  • optimale Absicherung
    Mit diesem umfangreichen Absicherungskonzept mindert die MietschutzPolice spürbar die finanziellen Folgen von Mietausfällen und Sachschäden. Dadurch fängt sie auch die Schäden durch Mietnomaden und Vandalismus auf.

Die R+V-MietschutzPolice für Großkunden bietet für Vermieter von mindestens 30 Wohneinheiten eine Reihe von Vorteilen. Wahlweise kann der Gesamtbestand oder ein einzelnes Wohnobjekt abgesichert werden. Es können nur Mieteinheiten abgesichert werden, die zu wohnwirtschaftlichen Zwecken vermietet werden.

Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der versicherten Wohneinheiten und der für die einzelne Wohneinheit vereinbarten Versicherungssumme.

Selbstbeteiligung

Von dem ersatzfähigen Schadensbetrag für die betroffene Wohneinheit hat der Versicherungsnehmer für alle Schadenspositionen insgesamt eine Selbstbeteiligung in Höhe von drei Monatsmieten ohne Betriebskosten zu tragen.

Jahreshöchstentschädigung

Grunddeckung:Die Entschädigungsleistung für alle ersatzfähigen Schäden innerhalb eines Jahres beträgt in der Grunddeckung insgesamt das 40- fache des gezahlten Jahresnettobeitrags. Individuell gegen Beitragsabschlag zu vereinbaren:

  • 35-fache des Jahresnettobeitrags - 5 % Abschlag Grunddeckung
  • 30-fache des Jahresnettobeitrags - 10 % Abschlag Grunddeckung

Haben Sie einen Versicherungswunsch?

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Ihren persönlichen Gesprächstermin in einer unserer Geschäftsstellen.

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