FAQ zum InternetBanking

  • Wie öffne ich das InternetBanking?
    Sie können von jeder Seite des Internetauftritts der Berliner Volksbank das InternetBanking aufrufen. Den Link hierzu finden Sie immer rechts oben auf der Seite. Durch Klicken auf "Login Konto/Depot" öffnet sich ein neues Fenster.
  • Was ist ein VR-NetKey?
    Der VR-NetKey ist sozusagen der Schlüssel (Benutzername) zu Ihrem InternetBanking, TelefonBanking, MobileBanking und ElectronicBanking. Der VR-NetKey besteht aus einer 5- bis 11-stelligen Nummer.
  • Wie kann ich den "Alias" nutzen?
    Zur Anmeldung im InternetBanking können Sie anstelle des VR-NetKeys auch zur Anmeldung einen "Alias" nutzen. Den "Alias" können Sie sich nach Anmeldung mit Ihrem VR-NetKey im InternetBanking unter dem Punkt "Verwaltung > Alias" vergeben.
    Bitte beachten Sie vor Einrichtung folgendes:
    • Der "Alias" muss zwischen 7 und 35 Zeichen lang sein.
    • Ein rein numerischer "Alias" kann nicht genutzt werden.
    • Der "Alias" kann nicht am TelefonServiceComputer oder in einem Zahlungsverkehrsprogramm genutzt werden.
  • Kann ich meine PIN ändern?
    Hierzu rufen Sie nach Ihrer Anmeldung im InternetBanking den Punkt "Verwaltung > PIN ändern" auf. Die PIN kann 5 bis 20 Stellen lang sein und darf Buchstaben und auch das Sonderzeiten "@" enthalten. Wir empfehlen Ihnen die Änderung in eine fünf- oder sechsstellige PIN, wenn Sie zusätzlich zum InternetBanking auch Zahlungsverkehrsprogramme nutzen.
    Möchten Sie mit der PIN auch das TelefonBanking nutzen oder Aufträge über das KundenServiceCenter erteilen, muss diese numerisch sein, da am Telefon keine Buchstaben oder Zeichen eingegeben werden können.
    Tipps für die Vergabe eines guten Passwortes finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Kann ich mir meine Kontenübersicht nach meinen Wünschen einrichten?
    Die Kontenübersicht im InternetBanking können Sie nach Ihren Wünschen unter dem Menüpunkt "Verwaltung > my eBanking > Individuelle Übersicht Ihrer Konten und Depots festlegen" zusammenstellen.
    Hier können Sie einstellen, welche Konten und/oder Depots in Ihrer persönlichen Kontenübersicht angezeigt werden soll. Außerdem können Sie festlegen, ob die neue Kontenübersicht im Bereich Banking und/oder Brokerage als Standardseite erscheinen soll.
  • Ich möchte mir eine persönliche Startseite anlegen. Wie geht das?
    Unter "Verwaltung > my eBanking > Individuelle Startseite festlegen" können Sie die Seite bestimmen, die beim Start Ihres InternetBankings angezeigt werden soll, z. B. die Umsatzübersicht Ihres Gehaltskontos.
  • Wie nutze ich den Service "Elektronischer Kontoauszug"?
    Als Privatkunde können Sie sich im InternetBanking für den elektronischen Posteingang > elektronischen Kontoauszug anmelden. Unter dem Reiter "Elektronischer Kontoauszug" finden Sie weitere Informationen.

Als Privatkunde können Sie sich im InternetBanking für den elektronischen Posteingang > elektronischen Kontoauszug anmelden.

So funktioniert's:

  • Für die Anmeldung zum elektronischen Posteingang müssen Sie die "Vereinbarungen über Nutzung des elektronischen Posteingangs (Online-Anmeldung)" anerkennen.
  • Mit der Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug verzichten Sie auf die Bereitstellung von papierhaften Auszügen für Ihre Kontokorrentkonten. Der elektronische Kontoauszug wird monatlich zum Ultimo erstellt.
  • Bereits "gelesene" elektronische Dokumente bleiben in Ihrem Postfach für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert. Nach diesem Zeitraum werden diese automatisch gelöscht.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich die Dokumente abzuspeichern und zu archivieren.
  • Sie können sich über das elektronische Postfach jederzeit wieder vom elektronischen Postversand abmelden.

Abholung des elektronischen Kontoauszugs mit einem Zahlungsverkehrsprogramm

Sofern Sie sich wie oben beschrieben für das Postfach und damit für den elektronischen Kontoauszug entschieden haben, können Sie die elektronischen Kontoauszüge auch mit einem Zahlungsverkehrsprogramm wie zum Beispiel StarMoney oder Profi cash abholen.

Je nach Programm müssen Sie die abgeholten Kontoauszüge noch quittieren. Geschieht dies nicht, gelten diese weiterhin als ungelesen.


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