KontoschutzPolice (Kreditrahmen)

Für mehr sicheren Handlungsspielraum

Absicherung Ihres Dispo im Falle von Arbeitslosigkeit usw.Termin vereinbaren

Überziehungskredite verlocken mit kurzfristiger Liquidität und verpflichten gleichzeitig mit hohen Zinsen. Wenn dann ein Teil des Einkommens z. B. durch Arbeitslosigkeit wegfällt, kommt es zu finanziellen Engpässen. Die KontoschutzPolice hilft aus.

Warum eine KontoschutzPolice abschließen?

Den Einsatz der Police empfehlen wir insbesondere bei:

  • Dispo-Krediten (Lohn- und Gehaltskonten)
  • betrieblichen Kontokorrent-Konten
  • Bau-Zwischenfinanzierungen
  • sowie bei Abrufkrediten

Vorteile auf einen Blick

  • Darlehenssicherung insbesondere bei Dispo-Krediten im Falle von Arbeitslosigkeit/Scheidung, Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit, Unfall oder Tod 
  • Beiträge können jährlich oder auf Wunsch unterjährig gezahlt werden, Versicherungssumme kann bei Änderung des Kreditrahmens angepasst werden 
  • Sofortiger Versicherungsschutz mit Vertragsunterschrift 
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss

Diese Leistungen sind in der KontoschutzPolice enthalten*

Mit der R+V-KontoschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle: Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit/Scheidung, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert Sie Ihr Darlehen bis zu 100.000 Euro zu monatlichen Kreditraten von bis zu 2.500 Euro ab.
*(unabhängig von Ihrem Kontostand)

  • Monatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit/Scheidung
    Wir zahlen für den Zeitraum der bestätigten Arbeitslosigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme, bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 18 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit erneut bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden. Die monatlichen Zahlungen setzen nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und einer Karenzzeit von drei Monaten ab Eintritt der Arbeitslosigkeit ein. 
  • Einmalbetrag bei Scheidung
    Wir zahlen nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbetrag von bis zu 15.000 Euro. 
  • Monatliche Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
    Wir zahlen für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme, bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Die Zahlungen setzen nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein. 
  • Einmalbetrag bei Todesfall
    Wir zahlen 110 % der aktuellen Versicherungssumme, unabhängig vom in Anspruch genommenen Kreditrahmen. 

Ein 35-jähriger Angestellter sichert seinen Dispo-Kredit in Höhe von 5.000 Euro mit einer R+V-KontoschutzPolice ab.

Leistung (inklusive Arbeitslosigkeit / Scheidung) (ohne Arbeitslosigkeit / Scheidung)
Arbeitslosigkeit 250 Euro monatlich  
Krankheit 200 Euro monatlich 200 Euro monatlich
Tod 5.500 Euro 5.500 Euro
Beitrag 296,82 Euro jährlich 157 Euro jährlich

Haben Sie einen Versicherungswunsch?

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Ihren persönlichen Gesprächstermin in einer unserer Geschäftsstellen.

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