RatenschutzPolice (Restkredit)

Auch im Fall der Fälle sicher zurückzahlen

Mit einem Kredit werden manche Wünsche wahr. Aber was, wenn durch unvorhergesehene Schicksalsschläge wie z. B. Krankheit ein Teil des gewohnten Einkommens wegfällt - und die finanziellen Verpflichtungen überhand nehmen? Die RatenschutzPolice hilft.

Warum eine RatenschutzPolice abschließen?

Der Abschluss einer R+V-RatenschutzPolice empfehlen wir insbesondere bei: 

  • Konsumentenkrediten
  • Ratenkrediten aller Art an Privatpersonen 
  • Baufinanzierungen (ggf. als Teilabsicherung) 
  • kleingewerblichen Darlehen 
  • Festdarlehen

Vorteile auf einen Blick

  • Darlehenssicherung bei Arbeitslosigkeit/Scheidung, Erwerbsunfähigkeit, Unfall oder Tod usw. 
  • Beiträge können im Rahmen des Darlehens mitfinanziert oder auf Wunsch in Raten gezahlt werden 
  • sofortiger Versicherungsschutz bei Unterschrift unter Darlehensvertrag 
  • keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss 

Diese Leistungen sind in der RatenschutzPolice enthalten

Mit der R+V-RatenschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle: Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit/Scheidung, Erwerbsunfähigkeit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert sie Ihr Darlehen bis zu 100.000 Euro zu monatlichen Kreditraten von bis zu 2.500 Euro ab.

  • Monatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit/Scheidung
    Sollten Sie arbeitslos werden, übernehmen wir für die Dauer der Arbeitslosigkeit nach einer Karenzzeit von drei Monaten die monatlichen Leistungen, die in der Regel den Kreditraten entsprechen. Die Zahlung erfolgt bis zu 18 Monate lang und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit erneut bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen gelten auch für Selbstständige und Existenzgründer.
  • Einmalbetrag bei Scheidung
    Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden, übernehmen wir nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbeitrag von bis zu 15.000 Euro.
  • Rückzahlung der monatlichen Kreditraten bei Arbeitsunfähigkeit
    Bei Arbeitsunfähigkeit übernehmen wir nach Ablauf der sechswöchigen Karenzzeit die Rückzahlung der monatlichen Kreditraten für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit.
  • Ausstehender Restkredit im Todesfall
    Im Todesfall übernehmen wir den noch ausstehenden Restkredit.

Ein 35-jähriger Angestellter finanziert über 36 Monate eine neue Wohnungseinrichtung. Das Gesamtdarlehen hierfür beläuft sich auf 9.000 Euro. Er sichert dieses Darlehen mit einer R+V-RatenschutzPolice ab.

Leistung (inklusive Arbeitslosigkeit / Scheidung) (ohne Arbeitslosigkeit / Scheidung)
Arbeitslosigkeit 250 Euro monatlich  
Krankheit / Unfall 250 Euro monatlich 250 Euro monatlich
Tod anfänglich 9.000 Euro, die Versicherungssumme folgt dem Darlehensverlauf anfänglich 9.000 Euro, die Versicherungssumme folgt dem Darlehensverlauf
Beitrag einmalig 873,09 Euro (entspricht 26,51 Euro monatlich) einmalig 348,30 Euro (entspricht 11,50 Euro monatlich)

Haben Sie einen Versicherungswunsch?

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Ihren persönlichen Gesprächstermin in einer unserer Geschäftsstellen.

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Zusätzlicher Schutz für Dispo-Kredit, betriebliches Kontokorrent-Konto, Bau-Zwischenfinanzierung oder Abrufkredit: KontoschutzPolice.


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