Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Förderung

Die Arbeitnehmersparzulage ist Arbeitnehmern vorbehalten, die ihre vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel auf ein Bausparkonto oder speziellen Investmentfonds anlegen. Die Höhe der Sparzulage ist dabei abhängig von der Höhe der angelegten vermögenswirksamen Leistungen.

  • 9 % Arbeitnehmersparzulage für VL: Einzahlungen bis zu 470 Euro jährlich je Arbeitnehmer für die Anlage auf einem Bausparvertrag werden gefördert 
  • 20 % Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen beim Fondsparen bis jährlich 400 Euro pro Arbeitnehmer 

Diese Prämien sind abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Sichern Sie sich die Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr Jahreseinkommen die folgenden Höchstgrenzen nicht übersteigt:

  • 17.900 Euro (Alleinstehende)
  • 35.800 Euro (Verheiratete)

Da sich die genannten Einkommensgrenzen auf das zu versteuernde Jahreseinkommen beziehen, kann das Bruttoeinkommen, abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen, höher liegen.

      
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