BLZ: 100 900 00
Telefon: 030 3063-3300
Die Arbeitnehmersparzulage ist Arbeitnehmern vorbehalten, die ihre vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel auf ein Bausparkonto oder speziellen Investmentfonds anlegen. Die Höhe der Sparzulage ist dabei abhängig von der Höhe der angelegten vermögenswirksamen Leistungen.
Diese Prämien sind abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen.
Sichern Sie sich die Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr Jahreseinkommen die folgenden Höchstgrenzen nicht übersteigt:
Da sich die genannten Einkommensgrenzen auf das zu versteuernde Jahreseinkommen beziehen, kann das Bruttoeinkommen, abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen, höher liegen.