Tipps zum Taschengeld

Kinder zum richtigen Umgang mit Geld erziehen

Die Grundlagen für den Umgang mit Geld werden schon in jungen Jahren gelegt. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche eine gezielte Gelderziehung. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen Eltern dabei.

Das erste Taschengeld

Mit dem Eintritt in das Schulleben gibt es für die meisten Kinder auch das erste Taschengeld. Nun müssen sie lernen, sich zwischen Sparen und Ausgeben zu entscheiden und das Geld gut einzuteilen. Wichtig ist dabei, dass das Taschengeld zur freien Verfügung steht und Eltern sich nicht in die Kaufentscheidungen ihrer Kinder einmischen. Kosten für Fahrkarten, Schulsachen oder besondere Ausgaben sollten weiterhin die Eltern übernehmen.

Die richtige Höhe

Zusammen mit Pädagogen und Psychologen haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken Empfehlungen zur Höhe des Taschengeldes entwickelt. Je nach Entwicklungsstand des Kindes können Eltern das Taschengeld wöchentlich oder monatlich austeilen. Denn je länger der Zeitraum, umso schwieriger ist es, das Geld richtig einzuteilen.

Alter Höhe des Taschengeldes Zeitraum
6 bis 7 Jahre 0,50 bis 2 Euro Wöchentlich
8 bis 9 Jahre 2 bis 3 Euro Wöchentlich
10 bis 11 Jahre 13 bis 15 Euro Monatlich
12 bis 13 Jahre 15 bis 23 Euro Monatlich
14 bis 15 Jahre 23 bis 30 Euro Monatlich
16 bis 17 Jahre 30 bis 40 Euro Monatlich

Fehlentwicklungen entgegenwirken

Kinder lernen den richtigen Umgang mit Geld vor allem aus den Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidungen. Wenn sie das Budget falsch eingeteilt haben, müssen sie entweder warten, verzichten – oder ihre Eltern um mehr Geld bitten. Dies ist die Gelegenheit für Eltern, das Konsumverhalten und die Einstellung ihrer Kinder zum Geld zu hinterfragen und mit ihnen zu besprechen. So können sie Fehleinschätzungen und -entwicklungen ihrer Kinder rechtzeitig entgegenwirken.

Umgang mit einem Konto üben

Das erste eigene Konto ergänzt das Trainingsprogramm für den Umgang mit Geld. Je nach Wunsch und Entwicklungsstand des Kindes können Eltern das Taschengeld direkt auf das Konto ihres Sohnes oder ihrer Tochter überwiesen. Ab dem vollendeten siebten Lebensjahr kann dem Nachwuchs in Absprache mit den Eltern ein eingeschränktes Verfügungsrecht eingeräumt werden. Anhand der Kontoauszüge können die Kinder den Kontenverlauf verfolgen und so beispielsweise sehen, wie sie sich einem Sparziel nähern.

Die Funktionen auf einen Blick

  • Per Dauerauftrag erhält das Kind sein Taschengeld regelmäßig und zuverlässig.
  • Das Konto auf Guthabenbasis kann nicht überzogen werden.
  • Kontoauszüge erlauben einen Überblick über den Kontenverlauf.
  • Mit einem eingeschränkten Verfügungsrecht lernen die Kinder, ihr Geld einzuteilen.
  • Die Kinder müssen zunächst Geld abheben, bevor sie es ausgeben können. Diese Hürde macht es leichter, Sparziele zu erreichen und über Ausgaben mehr nachzudenken.

Kreditkarte für unter 18-Jährige

Die Vorzüge einer Kreditkarte sind unter 18-Jährigen normalerweise verwehrt. Doch bei Auslandsaufenthalten können Kreditkarten nützlich sein. Für Jugendliche gehört das Internet zum Alltag. Oft interessieren sie sich für Dinge, die sie nur online erstehen können. Auch hier ist das Bezahlen mit der Kreditkarte selbstverständlich. Die Prepaid-Kreditkarte für Jugendliche besitzt die Vorzüge einer Kreditkarte, weist aber den Eltern die Kontrolle über die Ausgaben ihres Kindes zu.

Die Funktionen im Überblick

  • Mit der PrepaidCard verfügt der Jugendliche nur über das Guthaben, das auf dem Referenz-Konto eingezahlt ist, Überziehen ist nicht möglich. 
  • Eltern können ein Budget festlegen, bis zu dem ihr Kind das Guthaben ausschöpfen darf. 
  • Wie bei normalen Kreditkarten kann der Jugendliche an fast 30 Millionen Akzeptanzstellen weltweit bargeldlos bezahlen. 
  • Bei Erhalt einer PIN (Persönliche Identifikations-Nummer) kann der Jugendliche an gut einer Million Automaten rund um den Globus Geld abheben. 
  • Per Internet, Kreditkarten-Abrechnung oder über das Telefon können Eltern die Umsätze, die mit der Karte getätigt wurden, problemlos nachvollziehen.

Sicherheit

Eine neuartige Chip-Technologie schützt vor Fälschung und Missbrauch. Bei jedem Bezahlvorgang ist außerdem eine Online-Autorisierung erforderlich. Die Karte hat keine Hochprägung, kann also nicht an Offline-Geräten eingesetzt werden. Kommt die Karte abhanden und wird missbräuchlich genutzt, müssen Sie nicht für den entstandenen Schaden aufkommen – vorausgesetzt, Ihr Kind ist der Sorgfaltspflicht nachgekommen. Das eingezahlte Guthaben ist also sicherer als Bargeld.


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