Bei Fragen und Anträgen zur Ratenaussetzung für Darlehenskonten bei der Berliner Volksbank, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater.
Zins- und Tilgungsaussetzung bei Verbraucherdarlehen
Ratenaussetzung für Darlehenskonten bei der Berliner Volksbank
Ratenaussetzung für Kunden mit einem easyCredit
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Tilgungsstundung für private KfW-Darlehen
Die KfW bietet für ihre Darlehen zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie“ die Möglichkeit, die Tilgung für einen Zeitraum von 9 Monaten zu stunden. Die Zinsen sind weiterhin zu zahlen.
Die Stundung der Tilgungsrate kann in dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 17. September 2020 (Eingang bei der KfW) beantragt werden und gilt für 9 Monate, d.h. die Tilgung wird für 9 Monatsraten bzw. 3 Quartalsraten ausgesetzt. Die gestundeten Tilgungsraten können entweder anteilig über die Restlaufzeit verteilt oder zur Schlussrate des KfW-Darlehens addiert werden.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Stundungsmöglichkeiten der KfW. Bitte nutzen Sie die angebotenen Kontaktmöglichkeiten – unseren Serviceauftrag im Online-Banking bzw. das Online-Formular Antragsformular.
Für Kunden mit Zugang zum Online-Banking:
Mit dem Serviceauftrag schnell und einfach die Stundung von Tilgungsleistungen für Verbraucherdarlehen der KfW veranlassen.
Für Kunden ohne Zugang zum Online-Banking:
Laden Sie sich bitte das Antragsformular herunter. Senden Sie uns dieses bitte unterzeichnet zurück an: baufiservice@berliner-volksbank.de
Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.