7. Dauer der Datenspeicherung
7.1 Telefon- und Videoberatung
Über die technischen Anwendungen zur Bereitstellung der Telefon- und Videoberatung findet grundsätzlich keine Aufzeichnung der übermittelten Telefon- oder Bildsignale statt. Eine Ausnahme stellen Aufzeichnungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften dar. Für die gesetzlich geforderten Telefonaufnahmen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gelten Speicherpflichten insbesondere gemäß § 83 Abs. 8 WpHG von fünf Jahren, auf Anweisung der Finanzaufsicht (BaFin) um zwei Jahre verlängerbar.
Daten, die wir zum Zweck der Beratung verarbeiten, speichern wir, soweit dies im Rahmen unserer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Gleiches gilt bei dem Abschluss von Produkten. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
7.2 Online-Meetings, Webinare und sonstige Online-Formate
Auch bei Online-Meetings findet grundsätzlich keine Aufzeichnung statt. Sofern Online-Meetings mit Ihrer vorherigen Einwilligung aufgezeichnet werden, werden die Aufzeichnungen gelöscht, sobald sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind.
Im Fall von Webinaren können wir für Zwecke der Nachbereitung die gestellten Fragen der Teilnehmer speichern. Diese werden gelöscht, sobald der Zweck entfällt.
7.3 Allgemeiner Grundsatz
Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, werden Ihre Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck, zu dem wir sie erhoben haben, nicht mehr erforderlich sind. Im Fall von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfolgt die Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungspflichten.