Sie haben gerade eine Ausbildung angefangen oder haben den Abschluss bereits in der Tasche? Dann fragen Sie Ihren Chef mal nach vermögenswirksamen Leistungen. Klingt vielleicht komisch, aber es lohnt sich richtig und viele Arbeitgeber bieten das an. Aber was verbirgt sich dahinter?
Geldgeschenk vom Arbeitgeber nutzen
Vermögenswirksame Leistungen
Wir erklären Ihnen, was vermögenswirksamen Leistungen sind
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldgeschenke, die Sie Monat für Monat von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bekommen. Einzige Bedingung: Sie sparen das Geld an, denn schließlich will Ihr Arbeitgeber Sie damit beim Vermögensaufbau und nicht beim Shoppen unterstützen. Und mit dem richtigen Sparprodukt legt der Staat sogar noch Kohle obendrauf.
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen1) | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
20.000 Euro/ 40.000 Euro2) |
400 Euro pro Arbeitnehmer |
20 Prozent (80 Euro/ 160 Euro)2) |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
17.900 Euro/ 35.800 Euro2) |
470 Euro pro Arbeitnehmer |
9 Prozent (43 Euro/ 86 Euro)2) |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
25.600 Euro/ 51.200 Euro2) |
512 Euro/ 1.024 Euro2) |
8,8 Prozent (45,06 Euro/ 90,11 Euro)2) |
1) Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen
2) Angaben für Ledige/ Verheiratete
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Reiter "Förderung".
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, Sie haben auch die Möglichkeit Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Wir beraten Sie gerne.
Kleiner Tipp
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, haben Sie die Möglichkeit, von der staatlichen Förderung (Arbeitnehmersparzulage) zu profitieren. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an.