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Sie haben kürzlich Post von uns erhalten. In diesem Brief bitten wir Sie, mehreren Änderungen zuzustimmen – z. B. zur neuen Sonderbedingung Überweisung und zum Online-Banking.
Mit nur einer Zustimmung können Sie dabei gleich alle Änderungen anerkennen.

Am besten gleich erledigen, dann ist es aus dem Kopf und erledigt.

Wie können Sie einfach zustimmen?

  • Am bequemsten: über den QR-Code oder Link im Brief – ganz ohne Online-Banking.
  • Sie brauchen Hilfe? Vielleicht kann jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Umfeld unterstützen.
  • Sie haben den Brief ins elektronische Postfach erhalten? Dann können Sie auch gern unter der im Brief angegebenen Telefonnummer zustimmen.
  • Oder direkt vor Ort: Kommen Sie einfach in eine unserer Filialen – wir helfen Ihnen gern weiter.

Sie haben noch Fragen zu den einzelnen Änderungen? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Zustimmung zur neuen Sonderbedingung Überweisung und weitere Änderungen

Ab dem 9. Oktober 2025 gelten für alle Banken im EWR (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums)1 die Überweisungen in Euro anbieten neue Vorgaben für den europäischen Zahlungsverkehr. Dies ist in der EU-Verordnung Nr. 2024/886 (Stufe 2) geregelt.

Im genossenschaftlichen Verbund setzen wir diese Änderung schon zum 5. Oktober 2025 um.

Überblick, was sich ändert:

  • Überweisungen künftig auf allen bekannten Wegen auch in Echtzeit möglich – ganz ohne Betragsgrenze.
  • Empfängerüberprüfung (das Empfänger-IBAN und Empfänger-Name zusammenpassen)
  • Sie können ein Limit für Ihre Echtzeit-Überweisungen festlegen

1 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Weitere EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)

Häufige Fragen zu den neuen Regelungen

Was sind Echtzeit-Überweisungen?

Echtzeitüberweisungen, auch SEPA Instant Payments genannt, sind eine Möglichkeit, Geldbeträge innerhalb von maximal 10 Sekunden zwischen Bankkonten zu überweisen, und das rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche, einschließlich Wochenenden und Feiertagen.

Muss ich Echtzeit-Überweisungen nutzen?

Nein, Sie können selbstverständlich weiterhin klassische SEPA-Überweisungen beauftragen.
Auch diese sind schnell: Übrigens: Wenn diese bis 12 Uhr im Online-Banking oder in der VR Banking App beauftragt wurden, ist das Geld in der Regel noch am selben Tag bei der Empfängerbank.

Wann wird meine Echtzeit-Überweisung ausgeführt?

Sobald Ihre Überweisung vollständig bei uns eingegangen2  ist, wird sie in der Regel innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt – an jedem Tag, rund um die Uhr.

2 Zugang siehe „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Nummer 1.4.

Wie hoch darf der Betrag bei Echtzeit-Überweisungen sein?

Bisher lag die Grenze bei 100.000 Euro.
Ab dem 5. Oktober 2025 fällt diese Grenze komplett weg.

Kann ich auch am Telefon oder per Überweisungsbeleg eine Echtzeit-Überweisung machen?

Ja, das ist möglich.

Am Telefon benötigen Sie dafür einen ServiceDirekt-Vertrag, damit wir Sie legitimieren können.
Wenn Sie lieber mit Papier arbeiten: Ab dem 5. Oktober 2025 gibt es neue Überweisungsformulare. Dort können Sie die Echtzeit-Überweisung per Ankreuzfeld beauftragen.

Kann ich Echtzeit-Überweisungen auch ohne Online-Banking nutzen?

Ja, das ist möglich. Telefonisch, wenn Sie einen ServiceDirekt-Vertrag abgeschlossen haben. Per Beleg – mit dem neuen Formular ab dem 5. Oktober 2025 (einfach das Ankreuzfeld verwenden)

Wie beauftrage ich eine Echtzeit-Überweisung per Beleg?

Nutzen Sie ab dem 5. Oktober 2025 das neue Überweisungsformular.
Setzen Sie einfach ein Häkchen im entsprechenden Ankreuzfeld – das befindet sich links neben dem Betragsfeld.

Wo finde ich die Echtzeit-Option auf dem neuen Überweisungsbeleg?

Ganz einfach: Ab dem 5. Oktober 2025 gibt’s ein Ankreuzfeld für Echtzeit – direkt links neben dem Betragsfeld.

Kann ich Daueraufträge auch als Echtzeit-Überweisung ausführen lassen?

Ja, ab dem 5. Oktober 2025. Bestehende Daueraufträge können Sie ab diesem Datum entsprechend ändern. Neue Daueraufträge lassen sich direkt mit Echtzeit-Option einrichten.

Wo kann ich mein Limit für Echtzeit-Überweisungen sehen und ändern?

Ab dem 5. Oktober 2025 können Sie Ihr Limit ganz einfach im Online-Banking einsehen und anpassen.
Wichtig: Dieses Limit gilt auch, wenn Sie eine Echtzeit-Überweisung per Telefon oder Beleg beauftragen.

Was passiert, wenn der Empfängername nicht ganz mit dem Kontoinhaber übereinstimmt?

Bei kleineren Abweichungen wird Ihnen der richtige Name angezeigt – Sie entscheiden dann, ob Sie die Überweisung freigeben möchten.

Bei größeren Abweichungen erhalten Sie einen Hinweis (ohne Namensnennung, aus Datenschutzgründen). Auch dann liegt die Entscheidung bei Ihnen.

Wie läuft die Empfängerprüfung bei Überweisungen mit Papierbeleg?

Hier prüft unser System beim Einlesen der Daten, ob Name und IBAN zusammenpassen.
Stimmt etwas nicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt.

Muss jede Bank Echtzeit-Überweisungen anbieten?

Ja, ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken und Zahlungsdienstleister im EWR (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) verpflichtet, Echtzeit-Überweisungen in Euro anzubieten – sofern sie auch SEPA-Überweisungen in Euro ausführen.

Was kostet eine Echtzeit-Überweisung?

Sie zahlen keine zusätzlichen Gebühren.
Die Kosten entsprechen denen einer normalen SEPA-Überweisung – das gilt auch für den Empfang von Echtzeit-Überweisungen.

Sind Echtzeitüberweisungen sicher?

Sie sind sicher, da sie durch strenge Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Authentifizierung und Autorisierung geschützt sind. Grundsätzlich gilt, um sich zu schützen, sollte man starke Passwörter verwenden, seine Kontoinformationen sicher aufbewahren und regelmäßig die Kontobewegungen überprüfen. Im Falle eines Hacks sollte man sofort die eigene Bank kontaktieren.

Häufige Fragen zur Zustimmung

Warum muss ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen?

Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch Vertragsbedingungen, z. B. die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr. Diese müssen individuell mit jedem Kunden vereinbart werden – eine automatische Zustimmung ist rechtlich nicht zulässig.

Bis wann muss ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen?

Den neuen Sonderbedingungen muss spätestens bis zum 5. Oktober 2025 zugestimmt werden.

Was passiert, wenn ich den neuen Sonderbedingungen nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Wie kann ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen? Ich habe kein Online-Banking.

Am einfachsten über den QR-Code oder Link in Ihrem Brief – dafür brauchen Sie kein Online-Banking.

Sie kommen nicht weiter? Vielleicht kann ein Familienmitglied oder jemand aus Ihrem Umfeld helfen. Alternativ können Sie auch gern in einer unserer Filialen vorbeikommen und dort zustimmen.

Warum ist eine Zustimmung überhaupt nötig, wenn es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt?

Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch Vertragsbedingungen, z. B. die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr. Diese müssen individuell mit jedem Kunden vereinbart werden – eine automatische Zustimmung ist rechtlich nicht zulässig.

Muss die Zustimmung pro Kunde oder pro Konto erfolgen?

Die Zustimmung ist pro Kunde erforderlich – nicht pro Konto. Das bedeutet: Wenn Sie mehrere Konten haben, die unter einer Personennummer geführt werden, genügt eine einzige Zustimmung.

Zustimmung zur neuen Sonderbedingung Online-Banking

Wir passen unsere Bedingungen an, weil sich die Möglichkeiten im Online-Banking weiterentwickelt haben. Konkret geht es um die Nutzung sogenannter Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste – also Dienste, die mit Ihrer Zustimmung auf Ihr Konto zugreifen oder Zahlungen auslösen dürfen.

Damit Sie genau wissen, was technisch möglich ist, erweitern wir die Beschreibung der verfügbaren Auftragsarten.

Häufige Fragen zu der neuen Sonderbedingung/Zustimmung

Bis wann muss ich der neuen Sonderbedingung zum Online-Banking zugestimmt haben?

So bald wie möglich. Je früher Sie zustimmen, desto besser – dann ist es erledigt und Sie können Ihr Online-Banking weiterhin wie gewohnt nutzen.
Eine konkrete Frist nennen wir im Moment nicht, aber: Ohne Zustimmung ist eine weitere Nutzung künftig nicht möglich.

Was passiert, wenn ich den Änderungen widerspreche?

Ein Widerspruch ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch: Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Was passiert, wenn ich der neuen Bedingung nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Wie kann ich der neuen Sonderbedingung zustimmen? Ich habe kein Online-Banking.

Am einfachsten über den QR-Code oder Link in Ihrem Brief – dafür brauchen Sie kein Online-Banking.

Sie kommen nicht weiter? Vielleicht kann ein Familienmitglied oder jemand aus Ihrem Umfeld helfen.

Alternativ können Sie auch gern in einer unserer Filialen vorbeikommen und dort zustimmen.

Muss ich der Änderung zustimmen, auch wenn ich kein Online-Banking habe?

Damit wir sie nicht zu jedem Thema einzeln fragen müssen, haben wir mehrere kombiniert. Wenn Sie nun zustimmen, gilt Ihre Zustimmung natürlich nur für die Produkte/Services, für die Sie die Nutzung mit uns vereinbart haben.

Zustimmung zur neuen Sonderbedingung girocard Debit Mastercard

Ihre bisherige girocard mit Maestro-Funktion wird bei Fälligkeit durch die girocard Debit Mastercard ersetzt – denn Maestro stellt seine Funktion ein. Das Datum finden Sie direkt auf der Vorderseite Ihrer Karte.

Mit dem Wechsel passen wir auch die Bedingungen zur girocard an. Die neue Karte bringt zusätzliche Einsatzmöglichkeiten mit sich – zum Beispiel können Sie künftig auch im Online-Handel damit bezahlen. Ein Schritt hin zu mehr Komfort und Flexibilität im Alltag.

Häufige Fragen zu der neuen Sonderbedingung/Zustimmung

Bis wann muss ich der neuen Sonderbedingung zur girocard Debit Mastercard zugestimmt haben?

Spätestens zum Ablaufdatum Ihrer aktuellen Karte – dieses finden Sie auf der Vorderseite Ihrer girocard.

Ohne Ihre Zustimmung können wir Ihnen keine neue girocard Debit Mastercard ausstellen.

Und damit Sie es nicht vergessen: Besser gleich zustimmen.

Was passiert, wenn ich den Änderungen widerspreche?

Ein Widerspruch ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch:

Bei Karten mit Fälligkeit ab 2026 können wir keine neue girocard Debit Mastercard mehr ausstellen.

Bei Karten mit Fälligkeit im Jahr 2025 erhalten Sie zunächst noch eine neue Karte. Wir behalten uns aber vor, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen.

Was passiert, wenn ich der neuen Bedingung nicht zustimme?

Bei Karten mit Fälligkeit ab 2026 können wir keine neue girocard Debit Mastercard mehr ausstellen.

Bei Karten mit Fälligkeit im Jahr 2025 erhalten Sie zunächst noch eine neue Karte. Wir behalten uns aber vor, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen.

Wie kann ich der neuen Sonderbedingung zustimmen? Ich habe kein Online-Banking.

Am einfachsten über den QR-Code oder Link in Ihrem Brief – dafür brauchen Sie kein Online-Banking.

Sie kommen nicht weiter? Vielleicht kann ein Familienmitglied oder jemand aus Ihrem Umfeld helfen.

Alternativ können Sie auch gern in einer unserer Filialen vorbeikommen und dort zustimmen.

Ich möchte nicht online mit meiner Karte bezahlen – wie kann ich diese Option abschalten?

Selbstverständlich müssen Sie die Karte nicht für Zahlungen im Online-Handel nutzen. Dennoch möchten wir Ihnen die Option offenlassen. Deshalb ist sie in den Sonderbedingungen aufgenommen worden.

Was kann meine girocard Debit Mastercard?

Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite.

Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen bei privaten Kreditkarten

Warum gibt es neue Bedingungen für Ihre Mastercard oder Visa Karte?
Wir erhöhen die Sicherheitsstandards und verbessern den Service rund um Ihre Karte.
Künftig holen wir bei wesentlichen Änderungen zu Leistungen oder Bedingungen vorab Ihre Zustimmung ein – damit Sie jederzeit die volle Kontrolle behalten und alles transparent bleibt.

Häufige Fragen zu der neuen Sonderbedingung

Bis wann muss ich den neuen Vertragsbedingungen zugestimmt haben?

So bald wie möglich. Je früher Sie zustimmen, desto besser – dann ist es erledigt und Sie können Ihre Kreditkarte weiterhin wie gewohnt nutzen.

Eine konkrete Frist nennen wir im Moment nicht, aber: Ohne Zustimmung ist eine weitere Nutzung künftig nicht möglich.

Was passiert, wenn ich den Änderungen widerspreche?

Ein Widerspruch ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch: Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Was passiert, wenn ich der neuen Bedingung nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Wie kann ich der neuen Sonderbedingung zustimmen? Ich habe kein Online-Banking.

Am einfachsten über den QR-Code oder Link in Ihrem Brief – dafür brauchen Sie kein Online-Banking.

Sie kommen nicht weiter? Vielleicht kann ein Familienmitglied oder jemand aus Ihrem Umfeld helfen.

Alternativ können Sie auch gern in einer unserer Filialen vorbeikommen und dort zustimmen.

Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen Datenfernübertragung (DFÜ)

Ab dem 9. Oktober 2025 gelten für alle Banken im EWR (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums)1 die Überweisungen in Euro anbieten neue Vorgaben für den europäischen Zahlungsverkehr. Dies ist in der EU-Verordnung Nr. 2024/886 (Stufe 2) geregelt.

Im genossenschaftlichen Verbund setzen wir diese Änderung schon zum 5. Oktober 2025 um.

Überblick, was sich ändert:

  • Überweisungen künftig auf allen bekannten Wegen auch in Echtzeit möglich – ganz ohne Betragsgrenze.
  • Empfängerüberprüfung (das Empfänger-IBAN und Empfänger-Name zusammenpassen)
  • Neue Auftragsarten für die Abwicklung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP)
  • Sie können ein Limit für Ihre Echtzeit-Überweisungen festlegen

1 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Weitere EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)

Häufige Fragen zu der neuen Regelungen

Ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend?

Ja, für bestimmte Zahlungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Kunden können zwischen Opt-In (aktive Prüfung) und Opt-Out (keine Prüfung) wählen – je nach Risikobewertung.

Muss ich neuen Kundenbedingungen zustimmen, auch wenn ich Opt-Out nutze?

Ja, unabhängig von der gewählten Option sind neue Kundenbedingungen erforderlich.

Kann ich die Empfängerüberprüfung bei Sammelüberweisungen deaktivieren (Opt-Out)?

Ja – bei Sammel- oder Sammel‑Echtzeitüberweisungen mit mehreren Transaktionen kann ein Firmenkunde auf die Prüfung verzichten.

Kann ich die Empfängerüberprüfung auch bei für Einzelüberweisungen deaktivieren?

Nein – bei Einzelüberweisungen (auch in Sammelaufträgen mit nur einer Transaktion) ist die Prüfung zwingend erforderlich.

Müssen neue EBICS-Auftragsarten beauftragt werden?

Nein, bei Zustimmung zu den neuen Bedingungen werden die benötigten Auftragsarten automatisch zugeordnet.

Entstehen Kosten für die Nutzung der Empfängerüberprüfung?

Nein, die Empfängerüberprüfung ist ein kostenloser Service.

Häufige Fragen zur Zustimmung

Warum muss ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen?

Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch Vertragsbedingungen, z. B. die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr. Diese müssen individuell mit jedem Kunden vereinbart werden – eine automatische Zustimmung ist rechtlich nicht zulässig.

Bis wann muss ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen?

Den neuen Sonderbedingungen muss spätestens bis zum 5. Oktober 2025 zugestimmt werden.

Was passiert, wenn ich den neuen Sonderbedingungen nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Kann ich die Empfängerüberprüfung auch bei für Einzelüberweisungen deaktivieren?

Nein – bei Einzelüberweisungen (auch in Sammelaufträgen mit nur einer Transaktion) ist die Prüfung zwingend erforderlich.

Müssen neue EBICS-Auftragsarten beauftragt werden?

Nein, bei Zustimmung zu den neuen Bedingungen werden die benötigten Auftragsarten automatisch zugeordnet.

Entstehen Kosten für die Nutzung der Empfängerüberprüfung?

Nein, die Empfängerüberprüfung ist ein kostenloser Service.