Zustimmungsseite
Sie haben kürzlich Post von uns erhalten. In diesem Brief bitten wir Sie, mehreren Änderungen zuzustimmen – z. B. zur neuen Sonderbedingung Überweisung und zum Online-Banking.
Mit nur einer Zustimmung können Sie dabei gleich alle Änderungen anerkennen.
Am besten gleich erledigen, dann ist es aus dem Kopf und erledigt.
Wie können Sie einfach zustimmen?
- Am bequemsten: über den QR-Code oder Link im Brief – ganz ohne Online-Banking.
- Sie brauchen Hilfe? Vielleicht kann jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Umfeld unterstützen.
- Sie haben den Brief ins elektronische Postfach erhalten? Dann können Sie auch gern unter der im Brief angegebenen Telefonnummer zustimmen.
- Oder direkt vor Ort: Kommen Sie einfach in eine unserer Filialen – wir helfen Ihnen gern weiter.
Sie haben noch Fragen zu den einzelnen Änderungen? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten für alle Banken im EWR (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums)1 die Überweisungen in Euro anbieten neue Vorgaben für den europäischen Zahlungsverkehr. Dies ist in der EU-Verordnung Nr. 2024/886 (Stufe 2) geregelt.
Im genossenschaftlichen Verbund setzen wir diese Änderung schon zum 5. Oktober 2025 um.
Überblick, was sich ändert:
- Überweisungen künftig auf allen bekannten Wegen auch in Echtzeit möglich – ganz ohne Betragsgrenze.
- Empfängerüberprüfung (das Empfänger-IBAN und Empfänger-Name zusammenpassen)
- Sie können ein Limit für Ihre Echtzeit-Überweisungen festlegen
1 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Weitere EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)
Häufige Fragen zu den neuen Regelungen
Häufige Fragen zur Zustimmung
Zustimmung zur neuen Sonderbedingung Online-Banking
Wir passen unsere Bedingungen an, weil sich die Möglichkeiten im Online-Banking weiterentwickelt haben. Konkret geht es um die Nutzung sogenannter Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste – also Dienste, die mit Ihrer Zustimmung auf Ihr Konto zugreifen oder Zahlungen auslösen dürfen.
Damit Sie genau wissen, was technisch möglich ist, erweitern wir die Beschreibung der verfügbaren Auftragsarten.
Häufige Fragen zu der neuen Sonderbedingung/Zustimmung
Zustimmung zur neuen Sonderbedingung girocard Debit Mastercard
Ihre bisherige girocard mit Maestro-Funktion wird bei Fälligkeit durch die girocard Debit Mastercard ersetzt – denn Maestro stellt seine Funktion ein. Das Datum finden Sie direkt auf der Vorderseite Ihrer Karte.
Mit dem Wechsel passen wir auch die Bedingungen zur girocard an. Die neue Karte bringt zusätzliche Einsatzmöglichkeiten mit sich – zum Beispiel können Sie künftig auch im Online-Handel damit bezahlen. Ein Schritt hin zu mehr Komfort und Flexibilität im Alltag.
Häufige Fragen zu der neuen Sonderbedingung/Zustimmung
Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen bei privaten Kreditkarten
Warum gibt es neue Bedingungen für Ihre Mastercard oder Visa Karte?
Wir erhöhen die Sicherheitsstandards und verbessern den Service rund um Ihre Karte.
Künftig holen wir bei wesentlichen Änderungen zu Leistungen oder Bedingungen vorab Ihre Zustimmung ein – damit Sie jederzeit die volle Kontrolle behalten und alles transparent bleibt.
Häufige Fragen zu der neuen Sonderbedingung
Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen Datenfernübertragung (DFÜ)
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten für alle Banken im EWR (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums)1 die Überweisungen in Euro anbieten neue Vorgaben für den europäischen Zahlungsverkehr. Dies ist in der EU-Verordnung Nr. 2024/886 (Stufe 2) geregelt.
Im genossenschaftlichen Verbund setzen wir diese Änderung schon zum 5. Oktober 2025 um.
Überblick, was sich ändert:
- Überweisungen künftig auf allen bekannten Wegen auch in Echtzeit möglich – ganz ohne Betragsgrenze.
- Empfängerüberprüfung (das Empfänger-IBAN und Empfänger-Name zusammenpassen)
- Neue Auftragsarten für die Abwicklung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP)
- Sie können ein Limit für Ihre Echtzeit-Überweisungen festlegen
1 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Weitere EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)