- Zuschüsse doppelt sichern
- Kapital aufbauen
- von überschaubarer Laufzeit profitieren
Geldgeschenk vom Arbeitgeber nutzen
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.
Beim geförderten VL-Sparen wählen Sie zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Sie können Ihre Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen. Sie entscheiden, wie Ihre "Geldgeschenke" gesammelt werden.
VL-Sparen im Überblick
- Bis zu 480 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber
- Maximale Förderung ausschöpfen durch Zuzahlung aus dem Nettogehalt
- Zusätzliche staatliche Zuschüsse (es gelten Einkommensgrenzen)
- Mindestlaufzeit nur 7 Jahre

Hinweis: Eine Investitionsentscheidung sollte nur auf Grundlage eines/einer ordnungsgemäßen Prospekts/Informationsunterlage erfolgen, der/die Chancen und sämtliche Risiken aufzeigt.
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen1) | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
20.000 Euro/ 40.000 Euro2) |
400 Euro pro Arbeitnehmer |
20 Prozent (80 Euro/ 160 Euro)2) |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
17.900 Euro/ 35.800 Euro2) |
470 Euro pro Arbeitnehmer |
9 Prozent (43 Euro/ 86 Euro)2) |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
25.600 Euro/ 51.200 Euro2) |
512 Euro/ 1.024 Euro2) |
8,8 Prozent (45,06 Euro/ 90,11 Euro)2) |
1) Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen
2) Angaben für Ledige/ Verheiratete
Häufige Fragen
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Reiter "Förderung".
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, Sie haben auch die Möglichkeit Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Wir beraten Sie gerne.