CSRD: Müssen Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ob Sie für Ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen und was inhaltlich darin zu finden ist, war Ihnen bislang relativ freigestellt. Das ändert sich durch die CSRD, die Corporate Social Reporting Directive. Ihr Ziel: Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf dieselbe Ebene wie die Finanzberichterstattung zu heben. Mit den CSRD-Reportingpflichten sollen Informationen über nachhaltiges Handeln und Wirtschaften ebenso vergleichbar werden wie es bei Finanzkennzahlen seit Jahrzehnten der Fall ist.

Dafür müssen sich Unternehmen an den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientieren. Schon heute gibt es in Deutschland für große Unternehmen verschiedenste Anforderungen, welche nicht-finanzielle Informationen sie per Berichtspflicht offenzulegen haben. Dazu zählen Themen wie Umweltauswirkungen ihres Handelns, Mitarbeiterbelange, Soziales und Anti-Korruption. Die bisher berichtspflichten Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 einen Report nach CSRD-Regeln vorlegen. Andere Unternehmen haben noch Vorlauf, den sie für sich nutzen können, um gut vorbereitet zu sein. Die Industrie- und Handelskammer schätzt, dass ab 2025 deutschlandweit rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig werden – 30mal so viel wie vorher.

Infografik Regulatorik
Quelle: Europäische Kommission

Was müssen Unternehmen berichten?

Das Wichtigste zum Schluss: Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ein Gemeinschaftswerk. Binden Sie von Anfang an die relevanten Bereiche und Ihre Mitarbeitenden ein. Und sehen Sie nachhaltiges Wirtschaften und das Reporting darüber als gemeinsame Reise, auf der es ständig weitergeht.

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