Ob sie für ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen und was inhaltlich darin zu finden ist, ist den meisten Unternhemen bislang relativ freigestellt. Das ändert sich durch die CSRD, die Corporate Social Reporting Directive. Ihr Ziel: Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf dieselbe Ebene wie die Finanzberichterstattung zu heben. Mit den CSRD-Reportingpflichten sollen Informationen über nachhaltiges Handeln und Wirtschaften ebenso vergleichbar werden wie es bei Finanzkennzahlen seit Jahrzehnten der Fall ist. Die europäische Richtlinie wird voraussichtlich in 2025 in nationales Recht umgesetzt und bringt für viele Unternehmen Änderungen mit sich.
Je nach Umsatz, Bilanzsumme und Zahl der Beschäftigten werden sich Unternehmen bei der Berichterstattung künftig an den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientieren. Schon heute gibt es in Deutschland für große Unternehmen verschiedenste Anforderungen, welche nicht-finanzielle Informationen sie offenzulegen haben. Dazu zählen Themen wie Umweltauswirkungen ihres Handelns, Mitarbeiterbelange, Soziales und Anti-Korruption. Bisher berichtspflichtige Unternehmen müssen voraussichtlich für das Geschäftsjahr 2025 einen Report nach CSRD-Regeln vorlegen. Teilweise werden sie bereits für das Geschäftsjahr 2024 freiwillig nach den neuen Regeln berichten. Andere Unternehmen haben noch Vorlauf, den sie für sich nutzen können, um gut vorbereitet zu sein. Die Industrie- und Handelskammer schätzt, dass in den kommenden Jahren deutschlandweit rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig werden – 30-mal so viel wie vorher.