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Miniaturwindrad steht auf einem Schreibtisch

CSRD: Müssen Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Ob sie für ihr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen und was inhaltlich darin zu finden ist, ist den meisten Unternhemen bislang relativ freigestellt. Das ändert sich durch die CSRD, die Corporate Social Reporting Directive. Ihr Ziel: Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf dieselbe Ebene wie die Finanzberichterstattung zu heben.

Mit den CSRD-Reportingpflichten sollen Informationen über nachhaltiges Handeln und Wirtschaften ebenso vergleichbar werden wie es bei Finanzkennzahlen seit Jahrzehnten der Fall ist. Die europäische Richtlinie wird voraussichtlich in 2025 in nationales Recht umgesetzt und bringt für viele Unternehmen Änderungen mit sich.

Je nach Umsatz, Bilanzsumme und Zahl der Beschäftigten werden sich Unternehmen bei der Berichterstattung künftig an den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientieren. Schon heute gibt es in Deutschland für große Unternehmen verschiedenste Anforderungen, welche nicht-finanzielle Informationen sie offenzulegen haben. Dazu zählen Themen wie Umweltauswirkungen ihres Handelns, Mitarbeiterbelange, Soziales und Anti-Korruption. Bisher berichtspflichtige Unternehmen müssen voraussichtlich für das Geschäftsjahr 2025 einen Report nach CSRD-Regeln vorlegen. Teilweise werden sie bereits für das Geschäftsjahr 2024 freiwillig nach den neuen Regeln berichten. Andere Unternehmen haben noch Vorlauf, den sie für sich nutzen können, um gut vorbereitet zu sein. Die Industrie- und Handelskammer schätzt, dass in den kommenden Jahren deutschlandweit rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig werden – 30-mal so viel wie vorher.


Was müssen Unternehmen berichten?

Die Anforderungen der CSRD werden in den ESRS konkretisiert. Unternehmen müssen über Umwelt-, soziale und Governance-Aspekte in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette berichten. Was genau berichtet werden muss, ist in insgesamt zwölf Standards festgelegt.

Wenn Sie also ab 2025 oder in den Folgejahren einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Vorgaben erstellen müssen, sollte Sie sich bereits jetzt vorbereiten – in vier Schritten.

1

Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme. Wo steht Ihr Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit? Sammeln Sie Daten und Informationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance – möglichst nicht nur intern: Binden Sie Ihre Stakeholder (Kunden, Geschäftspartner, Bank...) ein!

2

Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Was sind die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen in Ihrem Unternehmen? Bewerten Sie diese Themen nach der Impact- und finanziellen Relevanz.

3

Erarbeiten oder (wenn sie schon vorliegen) optimieren Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele. Legen Sie klare, messbare Ziele fest, die Ihre nachhaltige Ausrichtung verdeutlichen – und an denen Sie sich selbst orientieren können.

4

Bevor Sie ihren Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, lassen Sie ihn von externen Experten prüfen. Dann gibt es im Nachhinein keine unliebsamen Überraschungen.

Das Wichtigste zum Schluss: Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ein Gemeinschaftswerk. Binden Sie von Anfang an die relevanten Bereiche und Ihre Mitarbeitenden ein. Und sehen Sie nachhaltiges Wirtschaften und das Reporting darüber als gemeinsame Reise, auf der es ständig weitergeht.

Wir begleiten Sie auf der Nachhaltigkeitsreise!

Nachhaltig zu wirtschaften bedeutet, das eigene Handeln stetig weiterzuentwickeln. Das geht nicht von heute auf morgen – aber es lohnt, schon heute damit anzufangen. Im Austausch mit Ihrer Firmenkundenberaterin oder Ihrem Firmenkundenberater bei der Berliner Volksbank finden Sie heraus, was Sie tun können – und was Sie tun müssen.

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Wir unterstützten Sie auf der Reise zum nachhaltigen, zukunftsorientierten Wirtschaften. Wenn Sie Fragen haben, sind wir für Sie da.