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Ein Containerschiff wird beladen

Das Lieferkettengesetz betrifft auch Sie!

Die meisten Unternehmen sind eingebunden in ein Netzwerk von Zulieferern, Partnern und Vorlieferanten. In der global vernetzten Welt sitzen die Geschäftspartner deutscher Unternehmen häufig in weit entfernten Regionen dieser Erde. Und wer weiß schon, wie der Zulieferer eines Zulieferers seine Arbeiter behandelt? Unter welchen Bedingungen benötigte Rohstoffe abgebaut werden? So genau wollte das früher kaum jemand wissen. Das hat sich seit Jahresanfang 2023 durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wie es offiziell heißt, geändert. Es nimmt die Unternehmen in die Pflicht: Achtet darauf, was eure Geschäftspartner machen! Und werdet aktiv, sobald euch etwas auffällt! Die Verantwortung der Unternehmen endet nicht länger am eigenen Werkstor.

Bis Ende 2023 betrifft das Lieferkettengesetz nur Unternehmen, die mehr als 3000 Menschen innerhalb Deutschlands beschäftigen. Zum 1. Januar 2024 sinkt diese Grenze auf 1000 Beschäftigte. Viele Mittelständler -wie vielleicht Sie selbst auch- mit geringerer Belegschaft sind trotzdem vom Gesetz betroffen. Sobald Sie Zulieferer von größeren Unternehmen sind, geraten Sie automatisch in deren Fokus und müssen Risiken und Gefahren Ihren offenlegen. Halten Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, riskieren Sie, Ihre Kunden zu verlieren.


Was ist das Ziel des Lieferkettengesetzes?

Das Ziel des Lieferkettengesetzes: Verbesserungen beim Menschenrechtsschutz im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten in den Zulieferbetrieben dauerhaft zu verankern. So formuliert es das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Unternehmen intern ein System aufbauen, mit dem sie Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt identifizieren, vermeiden oder minimieren. Das Gesetz gibt vor, was für Prävention und Abhilfe getan werden muss. Jährlich muss darüber Bericht erstattet werden, wo genau Risiken stecken und was mit welchem Erfolg dagegen getan wurde. Außerdem müssen Unternehmen ein sogenanntes Beschwerdeverfahren einrichten: Wer Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Verfehlungen hat, kann sich hier melden.


Worauf beim Lieferkettengesetz geachtet werden muss

Unternehmen, bei denen das LkSG zur Anwendung kommt, haben folgende Aufgaben:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Um die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, müssen diese Unternehmen darüber hinaus ein entsprechendes Risikomanagement aufbauen.

Das beginnt mit einer Risikoanalyse:

  • Wie stehen wir selbst da, was Umwelt und Menschenrechte angeht? 
  • Wo lauern Risiken? 
  • Wie gehen unsere Zulieferer und deren Geschäftspartner mit diesen Fragen um, wo stecken bei denen potenzielle Risiken? 

Das ist aufwändig. Deshalb sollten auch indirekt betroffene Unternehmen, wie vielleicht das Ihre, schnellstmöglich damit anfangen, mindestens das entsprechende Risikomanagement aufzubauen.

Verstöße gegen das Lieferkettengesetz werden teuer. Bußgelder betragen bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Übrigens: Vorerst gilt das Gesetz nur in Deutschland, es könnte aber bald unter verschärften Vorgaben europaweit gelten. Im Sommer 2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für ein Lieferkettengesetz, dass alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz (weltweit) betrifft. Je nach Firmengröße soll es gestaffelte Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren geben. Das EU-Gesetz kann in Kraft treten, sobald Europaparlament und Ministerrat sich auf eine gemeinsame Position einigen.

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