Das Lieferkettengesetz betrifft auch Sie!

Die meisten Unternehmen sind eingebunden in ein Netzwerk von Zulieferern, Partnern und Vorlieferanten. In der global vernetzten Welt sitzen die Geschäftspartner deutscher Unternehmen häufig in weit entfernten Regionen dieser Erde. Und wer weiß schon, wie der Zulieferer eines Zulieferers seine Arbeiter behandelt? Unter welchen Bedingungen benötigte Rohstoffe abgebaut werden? So genau wollte das früher kaum jemand wissen. Das hat sich seit Jahresanfang 2023 durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wie es offiziell heißt, geändert. Es nimmt die Unternehmen in die Pflicht: Achtet darauf, was eure Geschäftspartner machen! Und werdet aktiv, sobald euch etwas auffällt! Die Verantwortung der Unternehmen endet nicht länger am eigenen Werkstor.

Bis Ende 2023 betrifft das Lieferkettengesetz nur Unternehmen, die mehr als 3000 Menschen innerhalb Deutschlands beschäftigen. Zum 1. Januar 2024 sinkt diese Grenze auf 1000 Beschäftigte. Viele Mittelständler -wie vielleicht Sie selbst auch- mit geringerer Belegschaft sind trotzdem vom Gesetz betroffen. Sobald Sie Zulieferer von größeren Unternehmen sind, geraten Sie automatisch in deren Fokus und müssen Risiken und Gefahren Ihren offenlegen. Halten Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, riskieren Sie, Ihre Kunden zu verlieren.

Was ist das Ziel des Lieferkettengesetzes?

Worauf beim Lieferkettengesetz geachtet werden muss

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