Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Kleidung kommt aus Asien, Obst aus Neuseeland und Kaffee aus Südamerika. Bis uns diese Güter erreichen, passieren sie oft eine lange Lieferkette. Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern mit hohen Importen von Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren. Das rückt zunehmend in den Blickpunkt, denn entlang der globalen Lieferketten sind Arbeits- und Umweltbedingungen häufig auch die Ursache dafür, dass Menschen in Not leben.
Um die Rechte der Menschen zu schützen, die für Deutschland Waren herstellen, hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG. ) Das LkSG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und nimmt Unternehmen in die Pflicht zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führt.
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Auch die Berliner Volksbank muss Maßnahmen ergreifen, um ihrer ökonomischen, ökologischen und humanitären Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette nachzukommen. Durch das LkSG ist die Berliner Volksbank verpflichtet ein Beschwerdeverfahren vorzuhalten, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie die nachstehenden Informationen zu beachten: