Nach den Bestimmungen des § 1 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Der von der Vertreterversammlung am 30. Mai 2024 gewählte Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. November 2024 gemäß § 3 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG eine Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) für die Vertreterversammlung der Berliner Volksbank eG (Wahlliste) aufgestellt.
Gemäß § 4 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 20. Februar 2025 (Auslegungsfrist) in der Zentrale der Berliner Volksbank eG, Bundesallee 206, 10717 Berlin, sowie informatorisch in allen Geschäftsstellen der Berliner Volksbank eG während der Öffnungszeiten für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsichtnahme ausliegt.
Weitere Listen können von den Mitgliedern der Berliner Volksbank eG unter Beachtung der Bedingungen der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist beim Wahlausschuss der Berliner Volksbank eG eingereicht werden, vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden (§ 4 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG).
Weitere Wahllisten müssen die Anforderungen an eine Wahlliste gemäß § 3 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG erfüllen.
Berlin, den 20. Januar 2025
Die Vorsitzende des Wahlausschusses