Das angesparte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge bestimmt. Für vorzeitige Entnahmen gelten folgende Regelungen:
Vorzeitige Kündigung: Ist möglich, aber mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden (förderschädliche Verwendung, § 93 EStG). Zusätzlich werden die Erträge nachversteuert.
Verwendung für selbstgenutzte Immobilie: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kapital förderunschädlich für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden.1
Teilkapitalentnahme bei Rentenbeginn: Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals entnehmen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen.
1 Ob die wohnwirtschaftliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot möglich ist, wird sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters richten.