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Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027

Zum 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge reformiert und durch den neuen geförderten Vertragstypus des Altersvorsorgedepot-Vertrags ergänzt.

Das bedeutet für Sie: mehr Flexibilität und eine größere Auswahl verschiedener Produkttypen.

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Das wichtigste in Kürze

Neues Vorsorgeprodukt ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot als neue staatlich geförderte Vorsorge eingeführt.1 Die Riester-Rente bleibt parallel bestehen und genießt weiterhin vollständigen Bestandsschutz.

1 Quelle: Altersvorsorgereformgesetz in der Fassung vom 17.04.2026, dem der Bundesrat am 08.05.2026 zugestimmt hat.

Staatliche Zulagen

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr Insgesamt. Sie erhalten eine beitragsproportionale Förderung in Höhe von 50 % für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr, und 25 % für Einzahlungen über 360 Euro hinaus bis maximal 1.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es ebenfalls beitragsproportional im Verhältnis 1:1 bis zu maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Renditechancen ohne Garantiepflicht

Sicherheit oder höhere Chancen – Sie haben künftig die freie Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie bevorzugen.

Flexible Auszahlungsoptionen

Für die Rentenphase sieht das Gesetz zwei Auszahlungsvarianten im Altersvorsorgedepot vor:

Ein Fondsauszahlplan, der nach dem Gesetz frühestens mit dem 85. Geburtstag endet oder eine lebenslange Rente aus einer Lebensversicherung, in die das Depotvermögen übertragen wird.

Für bestehende Riester-Verträge haben Kunden ab 2027 ebenfalls die Wahl: Entweder bleibt es bei der vorgesehenen lebenslangen Zahlung in Form des Fondsauszahlplans bis zum 85. Geburtstag und anschließender Leibrente bis zum Lebensende. Oder Riester-Kunden entscheiden sich für einen reinen Fondsauszahlplan, der frühestens mit dem 85. Geburtstag endet.

Was das Altersvorsorgedepot für Anleger bedeutet

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung – ohne die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Sie haben künftig die Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließen. Das Ergebnis: Unabhängig vom gewählten Modell gibt es mit den angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Spielraum für Renditechancen. Bitte beachten Sie jedoch: Höhere Chancen am Kapitalmarkt sind typischerweise mit stärkeren Marktschwankungen und entsprechenden Verlustrisiken verbunden.

Hintergrund: Seit 2002 haben rund 16 Millionen Menschen in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen.1 Doch bei Riester begrenzt typischerweise eine gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie die mögliche Aktienquote und damit die Renditechancen. Künftig eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, auch staatlich geförderte Produkte ohne eine Garantie anzubieten. Gerade für jahrzehntelange Investments für die Altersvorsorge ergeben sich dadurch noch größere Chancen auf eine höhere Wertentwicklung durch die Investition in 100 Prozent in Aktienfonds. Dem stehen aber auch entsprechende Kurs- und Verlustrisiken gegenüber. Deshalb wird es für Kunden, die dies wünschen, auch weiterhin ein Angebot mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen geben.

Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wurde vom Bundestag verabschiedet und hat die Zustimmung vom Bundesrat am 8. Mai erhalten und wird wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

1 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand 31.12.2024.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen.

Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.

 

Für Riester-Bestandskunden: Das Wichtigste in Kürze

Bestandsschutz für Riester

Für bestehende Riester-Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz. Das bedeutet: Auch die Riester-Förderung bleibt für sie erhalten. Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Ihre Förderung bleibt erhalten

Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175,- Euro pro Jahr und maximal 300,- Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100,- Euro), jeweils abzüglich der Zulagen einzahlen. Hierfür muss der Eigenbetrag pro Jahr aber mindestens 60,- Euro betragen.

Kein Handlungsbedarf

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter wie bisher. Daher besteht für Bestandskunden kein Handlungsbedarf.

Garantierte Rentenhöhe

Die Garantie über Ihre Einzahlungen und die staatlichen Zulagen zu Beginn der Rente bleibt bestehen. Die Auszahlung sinkt nicht unter den garantierten Wert.

Sie haben die Wahl

Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie bei Ihrem bestehenden Vertrag bleiben.
Aber: ab 2027 können Sie in die neue Förderstruktur wechseln, und zwar ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich beraten!

So funktioniert die Förderung

Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der einkommensabhängig gewährten staatlichen Zulage bei Riester. Für die ersten 360,- Euro eigene Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Das stärkt insbesondere die private Altersversorgung von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern.

Grundzulage

Die Grundzulage des Altersvorsorgedepots beträgt bis zu 540,- Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile zusätzlich hinzukommen.

Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro50 ProzentBis zu 180 Euro
Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro25 ProzentBis zu 360 Euro

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie beitragsproportional für jeden von Ihnen selbst eingezahlten Euro auch 1 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, maximal 300 Euro. Die Kinderzulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.

Berufseinsteigerbonus

Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist daher der Einstieg besonders attraktiv!

Steuerliche Vorteile

Die geförderten Eigenbeiträge und die Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus unterliegen die Erträge aus Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr nicht der Abgeltungssteuer, sondern der nachgelagerten Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Ruhestand häufig geringer ausfällt als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten, steuerlich geschützten Beiträgen ist nachgelagert nur der Ertragsanteil zu versteuern. Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Günstigerprüfung 

Die geförderte Altersvorsorge bietet zwei Förderwege: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Welcher Weg für Sie vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung (Günstigerprüfung). Die Zulagen erhalten Sie in jedem Fall – ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein darüber hinausgehender Steuervorteil, wird Ihnen dieser zusätzlich erstattet. In der Praxis lassen sich dabei drei grundlegende Szenarien unterscheiden:

Fall 1:

Die Steuerersparnis übersteigt die Zulagen

Sie erhalten die volle Steuerersparnis. Die bereits gutgeschriebenen Zulagen werden verrechnet – und Ihnen wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Die Zulagen bleiben trotzdem sicher in Ihrem Depot.

Beispiel: Sie zahlen 1.800,- Euro ein und erhalten 540,- Euro Zulagen. Ihre Steuerersparnis steigt somit auf insgesamt 2.340,- Euro Sonderausgaben (Eigenbeitrag + Zulagen) und beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent rund 819,- Euro. Da die Zulagen (540,- Euro) bereits in Ihrem Depot liegen, zahlt Ihnen das Finanzamt die Differenz von 279,- Euro als Steuererstattung aus. Ihre Gesamtförderung: 540,- Euro Zulagen + 279,- Euro Steuererstattung = 819,- Euro.

Fall 2:

Staatlich geförderte Zusatzvorsorge

Die Zulagen bleiben vollständig in Ihrem Depot. Eine zusätzliche Steuererstattung gibt es nicht, da die Zulagen bereits die günstigere Variante darstellen.

Beispiel: Sie zahlen 600,- Euro ein und erhalten 240,- Euro Grundzulage. Ihre Steuerersparniss steigt auf 840,- Euro Sonderausgaben (Eigenbeitrag + Zulagen) und beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent nur 210,- Euro. Da die Zulagen mit 240 Euro,- höher sind als die Steuererstattung von 210,- Euro, ergibt die Günstigerprüfung, dass allein die Zulage gewährt wird.

Fall 3:

Zulagen und Steuerersparnis sind gleich hoch

Es bleibt bei den Zulagen im Depot, eine zusätzliche Erstattung entfällt.

Wichtig: Im Altersvorsorgedepot greifen Zulagen und Sonderausgabenabzug ineinander. Sofern Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie die Zulagen direkt auf Ihre Eigenbeiträge. Ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer familiären Situation. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Grenzsteuersatz ist, desto eher profitieren Sie von einem ergänzenden Vorteil durch den Sonderausgabenabzug. 

Vergleich mit Riester

Bei der Riester-Rente prüft das Finanzamt ebenfalls, ob Zulagen oder Steuerersparnis günstiger sind. Der Unterschied: Der Sonderausgabenabzug ist bei Riester für unmittelbar Förderberechtigte auf 2.100,- Euro begrenzt, beim Altersvorsorgedepot auf 1.800,- Euro plus Zulagen. 

Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot 
von Riester?

Wahlfreiheit für ein Produkt mit und ohne Garantie

Für das Altersvorsorgedepot ist keine verpflichtende Beitragsgarantie vorgesehen. Das ermöglicht es Anbietern, Ihr Kapital stärker am Kapitalmarkt zu investieren. Dieser Ansatz kann langfristig attraktive Chancen eröffnen, geht jedoch mit höheren Schwankungen und Verlustrisiken einher.  Bitte beachten Sie: Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Höherer Förderung für viele

Die maximal förderfähige Grundzulage von 540,- Euro pro Jahr verdreifacht sich gegenüber Riester. Es handelt sich um eine beitragsproportionale Förderung: Für die ersten 360,- Euro eigene Beiträge werden 50 Cent pro eingezahltem Euro gezahlt, bis 1.800,- Euro dann 25 Cent pro eingezahltem Euro. Darüber hinaus gibt es pro Kind und Jahr 1,- Euro Kinderzulage pro eingezahltem Euro, maximal 300,- Euro.

Drei Produktvarianten

Der Gesetzgeber sieht drei Ausprägungen von Altersvorsorgedepots vor. Für die Zulassung muss jeder Anbieter das Standardprodukt anbieten, über alle weiteren Varianten entscheiden die Anbieter.

  1. Standardprodukt (mit Kostendeckel) ohne Garantie: Ein staatlich festgelegtes Produkt mit einer Obergrenze von 1 Prozent Effektivkosten. Es stellt sicher, dass ein kostengünstiges Angebot am Markt verfügbar ist.
  2. Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Ihre Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen werden am Kapitalmarkt angelegt. Hier gibt es keine Beitragsgarantie, aber dafür höhere Renditechancen und Risiken.
  3. Altersvorsorgedepot mit Garantie: Dies bietet mehr Sicherheit, schränkt aber die Renditechancen ein.
Überschaubare Kosten

Für das gesetzliche Standardprodukt gilt eine Obergrenze von 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Das schafft Vergleichbarkeit und schützt Sie vor überhöhten Gebühren. Die Effektivkosten umfassen sämtliche Kosten des Produkts – also Verwaltungsgebühren, Fondskosten und Vertriebskosten. Auch außerhalb des Standardprodukts müssen Anbieter die Effektivkosten offen ausweisen. So können Sie verschiedene Angebote ganz leicht vergleichen.

Flexible Auszahlung

Der Gesetzgeber lässt folgende Wahlmöglichkeiten zu:

  • Lebenslange Rente: monatliche Rentenzahlung aus einer Leibrentenversicherung bis zum Lebensende. Das Depotvermögen wird bei Rentenbeginn in eine Lebensversicherung übertragen
  • Fondsauszahlplan: Ihr Kapital bleibt im Altersvorsorgedepot investiert und wird monatlich bis zum 85. Geburtstag ausgezahlt
  • Teilkapitalentnahme: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich und ganz bequem auf einen Schlag entnehmen – unabhängig davon, ob Sie eine lebenslange Rente oder einen Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag gewählt haben

Die Auszahlphase im Detail

Das Altersvorsorgedepot besteht aus zwei Phasen: der Ansparphase und frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr die Auszahlphase. Hier haben Sie die Wahlfreiheit zwischen zwei Varianten:

Variante A

Fondsauszahlplan bis mindestens 85

Ihr Kapital bleibt ganz einfach im Depot. Sie erhalten regelmäßige Auszahlungen, während der verbleibende Betrag weiter am Kapitalmarkt arbeitet. Der Auszahlplan läuft bis zum festgelegten Ende, mindestens bis zum 85. Lebensjahr und endet dann. 
Vorteil: Höhere Auszahlungsraten als bei einer lebenslangen Rente. Nachteil: Festes Ende der Auszahlung. Um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, muss zuvor anderweitig vorgesorgt werden.

Beispielrechnung
Angenommen, Sie haben zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000,- Euro aufgebaut.

PositionBetrag
Depotvolumen bei Rentenbeginn300.000,- Euro
Teilkapitalentnahme (30 Prozent)190.000,- Euro (einmalige Auszahlung, förderunschädlich)
Verbleibendes Kapital 
für Auszahlplan210.000,- Euro
Auszahlzeitraum18 Jahre (67 bis 85)
Monatliche Auszahlung (ohne Kapitalmarktertrag)ca. 972,- Euro


1
Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – Sie können auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Hinweis: Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Auszahlung hängt von der Wertentwicklung Ihres Depots ab. Kapitalmarkterträge sind nicht garantiert.

Die Teilkapitalentnahme in Höhe von 90.000,- Euro steht Ihnen frei zur Verfügung – für eine Renovierung, eine Reise oder einfach als zusätzliche Reserve. Der Rest wird Ihnen dann planmäßig ausgezahlt.

Variante B

Lebenslange Rente

Lebenslange Rente ist eine lebenslange Leistung aus einer Leibrentenversicherung. In diesem Fall wird das Depotvermögen (oder der Restbetrag nach der Teilkapitalentnahme) in eine Kapitallebensversicherung übertragen. Der Anbieter garantiert dann monatliche Zahlungen  bis zum Lebensende.

Beispielrechnung
Angenommen, Sie haben zu Rentenbeginn mit 67 Jahren ein Depotvolumen von 300.000,- Euro aufgebaut.

PositionBetrag
Kapital für Verrentung210.000,- Euro (nach 30 Prozent Teilkapitalentnahme)
Angenommener Rentenfaktor25,- Euro pro 10.000,- Euro Kapital
Monatliche Renteca. 525,- Euro (lebenslang)


Hinweis: Der Rentenfaktor hängt vom Anbieter, dem Alter bei Rentenbeginn und den aktuellen Rechnungsgrundlagen ab. Die hier genannte Zahl dient nur der Orientierung.

Teilkapitalentnahme – bis zu 30 Prozent auf einen Schlag

Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente: Bis zu 30 Prozent Ihres Depotvolumens können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich entnehmen.1 Das bedeutet: Sie müssen die darauf entfallende 
Förderung nicht zurückzahlen.

1 Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – Sie können auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerte Besteuerung.

Kleinbetragsrente und Abfindung

Falls Ihre monatliche Rente einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreitet (sogenannte Kleinbetragsrente), 2026 sind das maximal 39,55 Euro monatlich, zahlt der Anbieter das Depotvermögen in einem Betrag aus.

Das gilt in der Auszahlphase

Besteuerung der geförderten Beiträge

Bei der Förderung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Das bedeutet, dass Sie während der Ansparphase Steuern sparen, die Auszahlungen im Alter dafür aber versteuern müssen (§ 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetzt, EStG). Ein Vorteil dabei: Da Ihr Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist in der Regel auch Ihr persönlicher Steuersatz niedriger. Wie hoch Ihre tatsächliche Ersparnis ist, hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation im Alter ab.

Besteuerung zusätzlicher Einzahlungen

Für Einzahlungen oberhalb des Förderhöchstbetrags von 1.800,- Euro gelten bei der Auszahlung gesonderte steuerliche Regelungen. Wie dieser Teil Ihres Kapitals im Alter versteuert wird, richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und der Vertragslaufzeit. Die Details dazu sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

In der Praxis

Quelle der AuszahlungBesteuerung
Geförderte Beiträge + ZulagenVoll mit persönlichem Steuersatz (nachgelagert)
Überzahlungen (Beiträge)Steuerfrei (bereits aus versteuertem Einkommen)
Überzahlungen (Erträge)Differenzbesteuerung

Haben Sie noch Fragen zum Altersvorsorgedepot?

Wann startet das Altersvorosorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 starten. Wir werden Sie natürlich rechtzeitig vor dem Start über die konkreten Produktdetails informieren.

Gibt es weiter eine Garantie im Altersvorsorgedepot?

Ja, Sie werden ab 1. Januar 2027 im Altersvorsorgedepot die freie Wahl zwischen einem Produkt mit oder ohne Garantie haben. 

Wie funktioniert die Günstgerprüfung im Altersvorsorgesepot?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, welche Förderung für Sie günstiger ist. Die Zulagen verbleiben in Ihrem Depot. Führt der Sonderausgabenabzug zu einer Steuerersparnis, die über den Betrag der Zulagen hinausgeht, erhalten Sie die Differenz als Steuererstattung.

Wieviele Altersvorsorgedepots darf ich haben?

Sie dürfen maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen. Die staatliche Förderung gibt es jedoch nur auf einem Depot. Das zweite Depot können Sie aber für steuergeschützte Überzahlungen nutzen – jeweils bis zu 6.840,- Euro pro Depot und Jahr.

Kann ich das Geld von der Rente entnehmen?

Das angesparte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge bestimmt. Für vorzeitige Entnahmen gelten folgende Regelungen: 

Vorzeitige Kündigung: Ist möglich, aber mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden (förderschädliche Verwendung, § 93 EStG). Zusätzlich werden die Erträge nachversteuert.

Verwendung für selbstgenutzte Immobilie: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kapital förderunschädlich für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden.1

Teilkapitalentnahme bei Rentenbeginn: Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals entnehmen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen.

1 Ob die wohnwirtschaftliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot möglich ist, wird sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters richten.

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Wer das 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet hat, erhält bei Abschluss eines Altersvorsorgedepots einmalig 200,- Euro als staatlichen Bonus. Dieser wird zusätzlich zu den regulären Zulagen direkt in das Depot eingezahlt.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?

Ja, die Förderung ist für Geringverdiener attraktiv, da die beitragsproportionale Förderung für bis zu 360,- Euro Jahresbeitrag besonders hoch ist: Die Grundzulage beträgt hierfür 50 Cent für jeden eingezahlten Euro pro Jahr, maximal 180,- Euro und zusätzlich 1,- Euro Kinderzulage für jeden selbst eingezahlten Euro, maximal 300,- Euro pro Jahr und Kind.

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich vor der Rente sterbe?

Das Guthaben im Altersvorsorgedepot ist natürlich vererbbar. Bei Übertragung auf einen Altersvorsorge-Vertrag des Ehepartners bleibt die Förderung erhalten. Bei einer Auszahlung an andere Erben wird die Förderung zurückgefordert. Die genauen Regelungen entsprechen weitgehend den bekannten Riester-Erbfallregelungen.

Kann ich mein Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?

Ja, Guthaben aus dem Altersvorsorgedepot kann förderunschädlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – also für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie. Die entnommenen Beträge werden auf einem Wohnförderkonto vermerkt und im Alter nachgelagert besteuert.
Ob die wohnwirtschaftliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot möglich ist, wird sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters richten.

Rechtlicher Hinweis: Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzgebungsstand (Mai 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab – wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.