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14.01.2026 | Lesezeit: 11 Minuten

Was ändert sich 2026 für Unternehmen?

Der Herbst der Reformen verschiebt sich ins neue Jahr. Wir geben einen Überblick, was sich 2026 für Unternehmen ändert. Wobei zugestanden werden muss: Einige der Reformen kommen eher aus Brüssel denn aus Berlin.

Firmenkunden - Wirtschaftliche Entwicklungen - Listicle

Das Wichtigste in Kürze

  • Investitionen & Entlastungen: Das Sondervermögen Infrastruktur startet 2026 voll durch und soll Wachstum fördern. Unternehmen profitieren zudem von sinkenden Netzentgelten und der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung als „Investitionsbooster“. 
  • Neue Pflichten & Compliance: Ab 2026 gelten der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für Importe, die NIS2-Richtlinie zur Cyberresilienz für viele Branchen, sowie strengere Vorgaben durch den AI Act für Hochrisiko-KI. Außerdem: Globale Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen und Widerrufsbutton für Online-Shops. 
  • Nachhaltigkeit & Arbeitsrecht: CSRD-Berichtspflichten werden auf große Unternehmen begrenzt, Lieferkettengesetz wird an EU-Vorgaben angepasst. Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen.

Sondervermögen Infrastruktur

Mit den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens Infrastruktur will die Bundesregierung den Investitionsstau auflösen. „Damit Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs kommt“, sind laut Finanzministerium „Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung zentral“. Die ersten Projekte sind bereits angelaufen, doch so richtig Schwung soll und kann das Programm erst ab 2026 aufnehmen. Gelder fließen vor allem in die Sanierung von Straßen und Gleisen, in den Brückenbau, aber auch in die Renovierung von Schulen und Krankenhäusern. Vom finanziellen Anschub durch das Sondervermögen profitieren auch Unternehmen, denen keine Aufträge direkt zugehen: Die Ökonomen sind sich einig, dass für das prognostizierte Wirtschaftswachstum von 0,8 bis 1,3 Prozent vor allem das Sondervermögen Infrastruktur verantwortlich sein wird. 

Sinkende Netzengelte

Netzentgelte machen, je nach Standort, ein Fünftel bis ein Drittel des Strompreises aus. Ein Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Höhe ermöglicht in diesem Jahr, dass bundesweit die Netzentgelte für Strom sinken werden – im Schnitt um 17 Prozent. Dabei unterscheidet sich die Ersparnis regional. Das liegt sowohl am aktuellen Zustand der Infrastruktur (Wartungs- und Reparaturkosten) als auch an unterschiedlichen Kostenstrukturen. Wo Netze ausgebaut werden, fällt der Unterschied zum Vorjahr besonders stark aus. Das ist eine erfreuliche Kunde für Unternehmen in Brandenburg: Ihr Bundesland wird voraussichtlich am stärksten profitieren. Auch Berliner Unternehmen können mit überdurchschnittlich sinkenden Netzentgelten rechnen. 

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - „Kohlenstoff-Zoll“: Neue Regeln für Importe 

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der EU vollständig der CBAM, ein zentraler Bestandteil des europäischen Green Deal. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass importierte Waren denselben CO₂-Kosten unterliegen wie Produkte aus der EU. Wer also bestimmte Waren aus Ländern einführt, die nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen oder vergleichbare Systeme haben, muss seit Jahresbeginn darauf Zölle zahlen.

Betroffen sind besonders CO₂-intensive Güter wie Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen und Stahl. Für Importe dieser Produkte gelten ab einer jährlichen Menge von 50 Tonnen dieselben CO₂-basierten Kosten wie im europäischen Emissionshandel. Unternehmen müssen zudem regelmäßig Berichte einreichen. Verstöße gegen die Vorgaben können zu erheblichen Sanktionen führen.

Importeure mussten sich bereits 2025 als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registrieren – nur mit diesem Status ist der Import der betroffenen Waren in die EU zulässig.

Cyberresilienz wird zur Pflicht

Die EU hat zum Jahreswechsel die Regeln für die Netz- und Informationssicherheit verschärft. Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) nimmt nicht nur kritische Bereiche wie Energie, Wasser und Kommunikation in den Blick, sondern insgesamt 18 Branchen vom Maschinenbau über die Logistik bis hin zum Gesundheitswesen. Betroffene Unternehmen müssen Cyberrisiken bewerten, Sicherheitsprozesse dokumentieren und schwere Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Betroffen von der NIS2-Richtlinie sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz. Wer dazugehört, zeigt das Tool betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Investitionsbooster

Die Bundesregierung hat die degressive Abschreibung wieder eingeführt und aufgestockt, um Investitionen zu fördern („Investitionsbooster“). Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden bzw. wurden, kann eine degressive Abschreibung genutzt werden, die bis zum Dreifachen des linearen AfA-Satzes liegt. Die degressive Abschreibung ist allerdings auf maximal 30 Prozent gedeckelt. Dank des Investitionsboosters können auch Elektrofahrzeuge im selben Zeitraum degressiv abgeschrieben werden. Im Jahr der Anschaffung beträgt der AfA-Satz 75 Prozent, der Restwert kann in den folgenden fünf Jahren abgeschrieben werden.

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CSRD: Umsetzung in Deutschland verschoben, Anwendungsbereich angepasst

Die europäische Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen, nach klaren Vorgaben über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten, um Transparenz und Vergleichbarkeit für Investoren und Stakeholder zu schaffen. Da die Richtlinie in Deutschland auch im Jahr 2025 nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, berichten Unternehmen, die bisher schon ihre Nachhaltigkeitsleistung offenlegen mussten, in gewohnter Weise über das Geschäftsjahr 2025. Das europäische Rahmenwerk ESRS (European Sustainability Reporting Standards), das Unternehmen bereits teilweise oder auch in Gänze ihrer Berichterstattung zugrunde legen können, wurde überarbeitet und effizienter gestaltet. Die EU-Kommission will die abschließenden Änderungen Mitte 2026 erlassen.

Parallel hat das Europäische Parlament Erleichterungen verabschiedet, die auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten. Sie treten voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft. Angepasst wird darin u. a. der Anwendungsbereich: Von der CSRD betroffen sind künftig nur die größten Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Mio. €. Mittelständische und kleine Betriebe, die indirekt von den Berichtspflichten berührt sein könnten, werden entlastet: Sie müssen CSRD-pflichtigen Unternehmen keine zusätzlichen Informationen liefern, die über ihre freiwilligen Standards hinausgehen. Nach neuen Schätzungen wären in Deutschland rund 4.000 Unternehmen berichtspflichtig – deutlich weniger als unter den zunächst vom Gesetzgeber vorgesehenen Schwellenwerten.

Lieferkettengesetz: Anpassung an EU-Vorgaben

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet derzeit Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Die auf europäischer Ebene geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde nun von der EU überarbeitet und der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt: Künftig sollen der Richtlinie nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. € unterliegen. Informationen von Geschäftspartnern mit weniger als 5.000 Beschäftigten dürfen nur dann angefordert werden, wenn sie für eine fundierte Risikobewertung erforderlich sind.

Die Bundesregierung hat bereits signalisiert, das deutsche Lieferkettengesetz an diese EU-Vorgaben anzupassen. Ziel ist eine Entlastung kleinerer Unternehmen und die Konzentration auf große Marktakteure.

Künstliche Intelligenz wird sichtbar

Der AI Act der Europäischen Union macht Künstliche Intelligenz bzw. Artificial Intelligence (AI) zum Compliance-Thema. So muss die Nutzung von sogenannter Hochrisiko-KI in Kredit-Scoring, Recruiting oder Produktion ab August 2026 angegeben werten. Selbst wenn sich dieser Starttermin, wie derzeit diskutiert, auf das kommende Jahr verschieben sollte, bleiben Unternehmen in der Pflicht: Sie müssen Risikobewertungen durchführen, Datenquellen offenlegen und ihre KI-Prozesse transparent nachvollziehbar machen.

Globale Mindeststeuer

Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro müssen eine globale Mindeststeuer nach den Vorgaben des Mindeststeuergesetzes entrichten. Damit verbunden sind zahlreiche Deklarationspflichten. Der Mindeststeuerbericht ist erstmals spätestens bis Ende Juni beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch einzureichen. Befindet sich die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe in Deutschland, ist zudem erstmals bis Ende Juni dem zuständigen Finanzamt eine Mindeststeuererklärung zu übermitteln. 

Widerruf per Klick

Online-Händler müssen ab dem 19. Juni 2026 ihre Websites mit einem sogenannten Widerrufsbutton ausstatten. Damit will die Europäische Union den Widerruf von Verträgen ebenso einfach machen wie den Kauf. Über den digitalen Kündigungsbutton können Verbraucher mit einem Klick online abgeschlossene Verträge innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Händler müssen ihre Shops technisch und rechtlich nachjustieren, da der Widerrufbutton erfordert, auch Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen anzupassen. 

Last but not least: Der Mindestlohn steigt

Seit Jahresbeginn ist der Mindestlohn in Deutschland gestiegen, von 12,82 auf 13,90 Euro. Im nächsten Jahr steigt er weiter auf 14,60 Euro pro Stunde. Zusammen mit der Steigerung in diesem Jahr ist das ein Plus von rund 14 Prozent. Entsprechend zum Mindestlohn wird auch die Minijob-Grenze auf aktuell 603 Euro und später 633 Euro angehoben. 

Profilbild Michael Prellberg

Ihr Autor

Michael Prellberg | Journalist

Michael Prellberg war Redakteur bei der Berliner Zeitung, der FTD und beim Unternehmermagazin impulse. Er arbeitet als freier Journalist, Redakteur und Kommunikationsberater. Seine Texte erscheinen u.a. in Capital, im Manager Magazin und in der ZEIT.

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