Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - „Kohlenstoff-Zoll“: Neue Regeln für Importe
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der EU vollständig der CBAM, ein zentraler Bestandteil des europäischen Green Deal. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass importierte Waren denselben CO₂-Kosten unterliegen wie Produkte aus der EU. Wer also bestimmte Waren aus Ländern einführt, die nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen oder vergleichbare Systeme haben, muss seit Jahresbeginn darauf Zölle zahlen.
Betroffen sind besonders CO₂-intensive Güter wie Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen und Stahl. Für Importe dieser Produkte gelten ab einer jährlichen Menge von 50 Tonnen dieselben CO₂-basierten Kosten wie im europäischen Emissionshandel. Unternehmen müssen zudem regelmäßig Berichte einreichen. Verstöße gegen die Vorgaben können zu erheblichen Sanktionen führen.
Importeure mussten sich bereits 2025 als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registrieren – nur mit diesem Status ist der Import der betroffenen Waren in die EU zulässig.