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Ein junges Mädchen hat eine Gießkanne in der Hand und gießt Blumenerde

Die geplante Frühstartrente

Das erste Renten-Depot für Ihr Kind

Die Bundesregierung plant einen echten Meilenstein: Mit der Frühstartrente wird der Staat künftig für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Geburtstag 10,– Euro monatlich in ein eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Geld ist für die Rente bestimmt. Ihr Kind kann darüber also erst zum Rentenbeginn verfügen – frühestens ab dem 65. Geburtstag. 

Der Gesetzgebungsprozess ist mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung gestartet. Wir rechnen damit, dass der Bundestag das Gesetz im Herbst 2026 beschließt und es zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Was nach aktuellem Stand geplant ist

10 €

monatlich vom Staat

Der Staat zahlt 10 € ins Depot – auch ohne eigene Einzahlung.1

Steuerfrei

in der Ansparphase

Die Erträge sollen bis zum Auszahlungsbeginn steuerfrei sein.

Nahtlos

von Eltern zu Kind

Ab der Volljährigkeit entscheidet Ihr Kind selbst über sein Depot.

Flexibel

durch Eltern besparbar

Eltern können flexibel selbst einzahlen.

Die Frühstartrente im Überblick

Wer die Förderung erhalten soll

Die geplante Frühstartrente richtet sich an alle 6- bis 18-Jährigen in Deutschland, die eine Schule oder anerkannte Bildungseinrichtung besuchen.2

Warum ein früher Start sinnvoll sein kann

Mit einer jahrzehntelangen Kapitalanlage bis zur Rente kann die Kraft der Kapitalmärkte ihre volle Wirkung entfalten.

Aktueller Stand zur Frühstartrente3

  • Die Gesetzgebung ist gestartet

Der Gesetzgebungsprozess ist mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung gestartet. Wir rechnen mit der Verabschiedung im Bundestag im Herbst und dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 1. Januar 2027 – und halten Sie hier zuverlässig auf dem Laufenden. Weitere Details finden Sie direkt beim Bundesministerium der Finanzen.

  • Wir bereiten uns auf den Start der Frühstartrente vor

Sobald der Startschuss für die neuen Produkte fällt, erfahren Sie es auf dieser Seite.

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1 Die staatliche Förderung von 10,– Euro monatlich ist ein geplantes Vorhaben und noch nicht gesetzlich beschlossen; Ausgestaltung und Höhe können sich ändern. Die Förderung ist zunächst jahrgangsweise vorgesehen: Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 (für diesen Jahrgang rückwirkend auch für 2026) und 2021. In den Folgejahren kommt jeweils der neue Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Kinder der Geburtsjahrgänge 2019 und älter erhalten die staatliche Förderung nach derzeitigem Stand nicht. Die Steuerfreiheit der eigenen Beiträge gilt jedoch für alle Kinder – unabhängig davon, ob ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht.

2 Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 (für diesen Jahrgang rückwirkend auch für 2026) und 2021. In den Folgejahren kommt jeweils der neue Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Kinder der Geburtsjahrgänge 2019 und älter erhalten die staatliche Förderung nach derzeitigem Stand nicht. Für alle Kinder ab 6 Jahren bleiben jedoch die Kapitalerträge auf die eigenen Beiträge steuerfrei – unabhängig davon, ob ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht.

3 Stand: August 2026

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