10 €
monatlich vom Staat
Der Staat zahlt 10 € ins Depot – auch ohne eigene Einzahlung.1
Die Bundesregierung plant einen echten Meilenstein: Mit der Frühstartrente wird der Staat künftig für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Geburtstag 10,– Euro monatlich in ein eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Geld ist für die Rente bestimmt. Ihr Kind kann darüber also erst zum Rentenbeginn verfügen – frühestens ab dem 65. Geburtstag.
Der Gesetzgebungsprozess ist mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung gestartet. Wir rechnen damit, dass der Bundestag das Gesetz im Herbst 2026 beschließt und es zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
monatlich vom Staat
Der Staat zahlt 10 € ins Depot – auch ohne eigene Einzahlung.1
in der Ansparphase
Die Erträge sollen bis zum Auszahlungsbeginn steuerfrei sein.
von Eltern zu Kind
Ab der Volljährigkeit entscheidet Ihr Kind selbst über sein Depot.
durch Eltern besparbar
Eltern können flexibel selbst einzahlen.
Die geplante Frühstartrente richtet sich an alle 6- bis 18-Jährigen in Deutschland, die eine Schule oder anerkannte Bildungseinrichtung besuchen.2
Mit einer jahrzehntelangen Kapitalanlage bis zur Rente kann die Kraft der Kapitalmärkte ihre volle Wirkung entfalten.
Der Gesetzgebungsprozess ist mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung gestartet. Wir rechnen mit der Verabschiedung im Bundestag im Herbst und dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 1. Januar 2027 – und halten Sie hier zuverlässig auf dem Laufenden. Weitere Details finden Sie direkt beim Bundesministerium der Finanzen.
Sobald der Startschuss für die neuen Produkte fällt, erfahren Sie es auf dieser Seite.
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1 Die staatliche Förderung von 10,– Euro monatlich ist ein geplantes Vorhaben und noch nicht gesetzlich beschlossen; Ausgestaltung und Höhe können sich ändern. Die Förderung ist zunächst jahrgangsweise vorgesehen: Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 (für diesen Jahrgang rückwirkend auch für 2026) und 2021. In den Folgejahren kommt jeweils der neue Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Kinder der Geburtsjahrgänge 2019 und älter erhalten die staatliche Förderung nach derzeitigem Stand nicht. Die Steuerfreiheit der eigenen Beiträge gilt jedoch für alle Kinder – unabhängig davon, ob ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht.
2 Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 (für diesen Jahrgang rückwirkend auch für 2026) und 2021. In den Folgejahren kommt jeweils der neue Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Kinder der Geburtsjahrgänge 2019 und älter erhalten die staatliche Förderung nach derzeitigem Stand nicht. Für alle Kinder ab 6 Jahren bleiben jedoch die Kapitalerträge auf die eigenen Beiträge steuerfrei – unabhängig davon, ob ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht.
3 Stand: August 2026
Altersvorsorge
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot.