Unsere Bank

Seit über 75 Jahren ist die Berliner Volksbank eG in der Region Berlin und Brandenburg ihren Mitgliedern verpflichtet, demokratisch organisiert und an den genossenschaftlichen Werten orientiert.

Unsere vier Vorstände leiten die Bank eigenverantwortlich und vertreten sie nach außen. Dabei wird die Geschäftsführung von den 12 Mitgliedern des Aufsichtsrates überwacht. Hand in Hand mit ihren Tochterunternehmen bildet die Berliner Volksbank eine starke Gemeinschaft für die Region.

Erfahren Sie mehr über die Gremien & Organe und die Tochterunternehmen der Bank sowie die Menschen darin.

Vorstand

Aufsichtsrat

Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung des Vorstandes zum Wohle des Unternehmens und seiner Mitglieder. Hierzu lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Maßnahmen und Entscheidungen des Vorstandes unterrichten und prüft diese auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Dieser vergangenheitsbezogenen Prüfung steht eine auf die Zukunft gerichtete Beratertätigkeit gegenüber, wenn es um die strategische Ausrichtung des Unternehmens geht. Die Aufgaben und die Verantwortung des Aufsichtsrates sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zur noch besseren Erfüllung seiner Pflichten bildet der Aufsichtsrat Ausschüsse anhand unterschiedlicher Themenschwerpunkte. Diese sind der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss und der Prüfungs- und Risikoausschuss.

Unsere Aufsichtsratsmitglieder

Vertreter

Die Berliner Volksbank gehört ihren Mitgliedern – das ist der genossenschaftliche Gedanke, der allen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugrunde liegt. Denn wer Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner Bank auch mitgestalten. Aufgrund der Größe der Berliner Volksbank wählen die Mitglieder der Bank alle vier Jahre ihre Vertreter, die sich für die Interessen aller Mitglieder einsetzen. Die Vertreter sind damit die Stimme für jeweils 500 Mitglieder und repräsentieren diese in der jährlichen Vertreterversammlung – dem höchsten Organ der Genossenschaft. Die Vertreter entscheiden unter anderem über die Besetzung des Aufsichtsrates, den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und über Änderungen der Satzung und Wahlordnung.

Corporate Governance

Bereits im Jahr 2005 hat die Berliner Volksbank als erste deutsche Volksbank die Grundsätze des Corporate Governance Kodex (DGRV-Kodex) für Genossenschaften umgesetzt. Der DGRV-Kodex für Genossenschaften stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Genossenschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Zum Corporate Governance-Kodex

Tochterunternehmen

Mit ihren Tochterunternehmen bildet die Berliner Volksbank eine starke Gemeinschaft. Hier finden Sie einen kurzen Überblick der einzelnen Leistungen und Tätigkeitsfelder.

Zu unseren Tochterunternehmen