Energetisch sanieren: Damit es sich für Sie rechnet.

Energetische Sanierungen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit: Hier erfahren Sie, wie teuer energetische Sanierungen sind, wie Sie Förderungen oder Steuervorteile nutzen und vor allem, wie Sie die Berliner Volksbank unterstützen kann.

Drei Gründe für die energetische Sanierung

Es geht um Ihr Heim. Es geht ebenso um die Immobilie, die Sie sich als Kapitalanlage zugelegt haben. Betroffen sind auch Wohnungsgesellschaften, denen Dutzende oder Hunderte von Wohnungen und Häusern gehören. Die meisten Immobilienbesitzer*innen werden in den kommenden Jahren in energetische Sanierung investieren. Dafür gibt es drei Gründe:

1

Der Blick auf die Kosten.

Energetisch sanierte Immobilien senken aufgrund besser gedämmter Wände, Dächer und Fenster die Heizkosten. Eine neue Heizung spart ebenfalls. Über kurz oder lang amortisieren sich die Investitionen also – bei steigenden Energiepreisen sogar schneller als gedacht.

2

Das neue Heizungsgesetz.

Offiziell heißt es Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, und ist auch noch nicht beschlossen. Gleichwohl ist jetzt schon klar: Ab 2024 werden im Laufe der Zeit deutschlandweit insgesamt zehn Millionen Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden müssen.

3

Die Vorgaben der EU zur Energieeffizienz.

Bis 2033 sollen alle Immobilien in Europa mindestens den Standard der Effizienzklasse D erreichen. Dieses Ziel verfehlen in Deutschland die Hälfte der Ein- und Zweifamilienhäuser und ein Drittel der Eigentums- und Mietwohnungen.

Sprechen Sie mit uns

Im Gespräch mit Ihrem Berater finden Sie heraus, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, aktiv zu werden.

  • Energetische Sanierung
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Von Fördergeldern und Steuerentlastungen profitieren



Nutzen Sie unser Netzwerk an Handwerkern für Ihre Sanierungen

Sie würden loslegen mit der energetischen Sanierung, wenn Sie nur die Handwerker dafür hätten? Wir helfen gerne! Dafür greifen wir auf unser Netzwerk von Handwerkern zu – für alle Aufgaben, die bei einer energetischen Sanierung anfallen. Sie müssen also kein halbes Jahr warten, bis Sie einen Termin bekommen: Wenn Sie Ihre energetische Sanierung mit der Berliner Volksbank planen, finanzieren und umsetzen, stehen die notwendigen Handwerker schon in ein paar Wochen bei Ihnen auf der Schwelle. Versprochen!

Energetische Sanierungen steigern den Immobilienwert!

Das Ziel jeder energetischen Sanierung besteht darin, die Energiekosten zu senken. Jede Investition rechnet sich daher über die Zeit. Die andere positive Nachricht: Je energieeffizienter eine Immobilie wird, desto höher steigt ihr Wert.

 

Infografik: Sanierung - Kosten und Wirkung
Infografik: Sanierung - Kosten und Wirkung

Lage, Lage und Lage: Das sind traditionell die drei wichtigsten Kriterien für den Wert einer Immobilie. Das ändert sich. Zunehmend hängt der Wert von Immobilien davon ab, wie klimaschonend sie ausgestattet sind. Wer energetisch saniert, steigert den Wert. Unsanierte Häuser und Wohnungen hingegen verlieren spürbar an Wert. Die Käufer*innen unsanierter Immobilien wissen: Sie müssen selbst investieren in die energetische Sanierung; sie werden daher einen entsprechenden Abschlag fordern.

Es ist fest damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren mehr Pflichten zu energetischen Sanierungen in Gesetzform gegossen wird. Wer sich jetzt schon mit der energetischen Sanierung beschäftigt, kann langfristig planen – und sinnvolle oder notwendige Investitionen über einen längeren Zeitraum verteilen. Für den passenden Finanzierungsplan sprechen Sie mit Ihrem Berater!

Wie finanziere ich energetische Sanierungen?

Wer morgen Energiekosten sparen will, muss heute investieren. Zum Glück unterstützt der Staat energetische Sanierungen mit zahlreichen Förderprogrammen. Sie werden allerdings auch eigenes Geld einsetzen müssen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, wie Sie die energetische Sanierung optimal finanzieren.

Einige grundsätzliche Fragen zur Finanzierung energetischer Sanierungen beantworten wir hier:

Was kostet eine energetische Sanierung?
Was kann ich durch eine energetische Sanierung einsparen?

Allein die bessere Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke kann die Energiekosten halbieren. Um fast ein Drittel lassen sich die Energiekosten durch eine neue, effizientere Heizungsanlage senken. Bei den anderen Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind die Effekte weniger deutlich spürbar, doch auch hier amortisiert sich die Investition innerhalb einiger Jahre. Darüber hinaus wird damit der Wert der Immobilie langfristig gesteigert.

Was wir nicht unterschlagen wollen: Energieeffiziente Sanierungen schonen Ressourcen und sind damit ein wirksames Mittel gegen den Klimawandel.

Infografik: Sanierung - Kosten und Wirkung
Infografik: Sanierung - Kosten und Wirkung
Wann lohnt sich eine energetische Sanierung?

Eigentlich immer. Jede Investition in eine energetische Sanierung amortisiert sich innerhalb einiger Jahre. Anschließend profitieren Sie auch finanziell davon, weniger Energie zu verbrauchen – je stärker die Energiepreise steigen, desto eher.

Übersicht von Sanierungsmöglichkeiten, Kosten und Amortitionszeit
Welche Förderprogramme zur energetischen Sanierung gibt es?
Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen, mit denen die Energieeffizienz von Wohnimmobilien verbessert wird. Das betrifft

  • die Erneuerung der Heizung
  • den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • die Dämmung der Fassade
  • verbesserten Sonnenschutz etwa durch Außenrollos oder Markisen
  • die Dämmung des Daches
  • die Dämmung der Kellerdecke
  • die Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • der Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage

Mit 50 Prozent finanziell gefördert werden die Fachplanung sowie die Baubegleitung. Die Berater*innen und Expert*innen müssen allerdings von der staatlichen Förderbank Kfw bzw. vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein.

Wie kann ich energetische Sanierungen von der Steuer absetzen?

Indem Sie auf Förderungen verzichten. Wer Wohnimmobilien energetisch saniert, muss sich entscheiden, ob er Kosten von der Steuer absetzen will oder lieber auf Fördermittel setzt. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Die steuerliche Entlastung greift bei Immobilien, die mindestens fünf Jahre alt sind und selbst bewohnt werden. In diesem Fall können 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer abgesetzt werden, und das bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Die Steuererstattung erfolgt verteilt über drei Jahre.

Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung abgesetzt werden können, ist festgelegt. Der Austausch von Heizungen und Fenster und das Dämmen von Fassaden – also die drei häufigsten Sanierungsmaßnahmen – stehen auf dieser Liste. Was ebenfalls festgelegt ist: Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden – selbst Hand anzulegen wird vom Finanzamt nicht belohnt.

Das Finanzamt will zudem eine Bescheinigung sehen, die bestätigt, dass die Arbeiten fachmännisch ausgeführt wurden und die Energieeffizienz wie vorgesehen gesteigert worden ist. Eine solche Bescheinigung können die beauftragten Unternehmen ausstellen, außerdem von der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassene Energieberater*innen bzw. von der staatlichen Förderbank KfW zugelassene Energieeffizienz-Expert*innen.

Was ist besser, Entlastung bei den Steuern oder Fördergelder? Im Gespräch mit unseren Berater*innen finden Sie heraus, welche Alternative sich für Sie rechnet.

Welche Gesetze fordern energetische Sanierungen?

Die Debatte um das Heizungsgesetz hat gezeigt: Die Bundesregierung nimmt verstärkt auch Immobilienbesitzer*innen in die Pflicht, um den Klimawandel aufzuhalten. Das geplante neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, forciert den Austausch von Ölheizungen und Gasheizungen zugunsten von Wärmepumpen. Das ist nicht die einzige Investition, die auf viele Immobilienbesitzer*innen zukommt: Die Europäische Union strebt eine ressourcen-schonende Energieeffizienz für alle Gebäude an. Um den gewünschten Standard bis 2033 zu erreichen, müssten deutschlandweit Millionen von Wohnungen und Häusern aufgepeppt werden. Kosten pro Wohneinheit: bis zu 100.000 Euro. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, was da auf Sie zukommen könnte.

Wollen Sie mehr erfahren über die Gesetzes- und Rechtslage? Bitteschön:

Gibt es eine Pflicht zur energetischen Sanierung?

Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zwar ständig überarbeitet, einige Grundpfeiler sind allerdings gesetzt. Bei Altbauten muss das Dach oder die oberste Geschossdecke bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Dasselbe gilt für Warmwasserrohre, die gedämmt werden müssen. Wahrscheinlich zum Jahreswechsel auf 2024 wird ein neues GEG-Regelwerk zum Austausch von Gas- und Ölheizungen greifen. Geplant ist, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Mittelfristig ist sogar ein Verbot von Öl- und Gasheizungen zu erwarten.

Ausgenommen von diesen Pflichten sind einzig Immobilienbesitzer*innen, die bereits vor dem 1. Februar 2002 als Stichtag die Immobilie selbst bewohnt hat. Sobald Haus oder Wohnung allerdings den Eigentümer wechseln, etwa durch Verkauf oder Vererbung, greifen die Sanierungspflichten des GEG. Neue Eigentümer*innen haben nach dem Einzug zwei Jahre Zeit, Altbauten so zu sanieren, dass sie den GEG-Vorgaben entsprechen. Ignorieren sie diese Pflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Welche Gesetze für die energetische Sanierung sind zu erwarten?
Übersicht Energieeffiziensklassen in Energieausweisen für Wohngebäude
Ab wann treten die Gesetze zur Sanierungspflicht in Kraft?

Das neue Heizungsgesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch wenn über Details noch diskutiert wird, so ist die Stoßrichtung klar: Mehr als 30 Jahre alte Heizungsanlagen müssen allmählich ausgetauscht werden, der Einbau neuer Kohle- und Ölheizungen wird nur noch sehr bedingt möglich sein. Neue Heizungen sollen vor allem mit regenerativen Energien betrieben werden. Der Staat unterstützt daher den Einbau von Wärmepumpen großzügig mit Fördergeldern.

Im Februar 2023 beschloss das EU-Parlament, das schlecht gedämmte Immobilien energetisch saniert werden müssen. Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden, bis 2033 auf den Standard D. Für Neubauten sind die Pläne noch ambitionierter: Neue Immobilien sollen ab 2028 kein Kohlendioxid (CO2) mehr ausstoßen dürfen, öffentliche Gebäude sogar schon ab 2026. Wann und in welcher Form die EU-Pläne ins deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) einfließen werden, ist allerdings noch völlig offen.

Übersicht Energieeffiziensklassen in Energieausweisen für Wohngebäude
Wer ist betroffen von den Sanierungspflichten?

Die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betreffen alle Eigentümer*innen von Immobilien. Ausgenommen von vielen Sanierungspflichten sind einzig Immobilienbesitzer*innen, die bereits vor dem Stichtag 1. Februar 2002 die Immobilie selbst bewohnt haben. Ob sie auch bei der anstehenden GEG-Novelle zum Austausch alter Heizungen zugunsten von Wärmepumpen eine Ausnahmeregelung zugestanden bekommen, bleibt abzuwarten.

Sobald der Altbau den Eigentümer wechselt, etwa durch Verkauf oder Vererbung, greifen die Sanierungspflichten des GEG. Neue Eigentümer haben nach dem Einzug zwei Jahre Zeit, Altbauten so zu sanieren, dass sie den GEG-Vorgaben entsprechen. Ignorieren sie diese Pflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Das GEG könnte weiter verschärft werden, denn im Februar 2023 beschloss das EU-Parlament, das schlecht gedämmte Immobilien energetisch saniert werden müssen. Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden, bis 2033 auf den Standard D. Wann und in welcher Form die EU-Pläne ins deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) einfließen werden, ist allerdings noch völlig offen.

Energetische Sanierung: Was muss ich beim Häuserkauf oder Eigentümerwechsel beachten?

Seit 2007 brauchen alle Immobilien, die verkauft oder vermietet werden wollen, einen Energieausweis. In diesem Dokument werden die wichtigsten Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes zusammengefasst. Welche Informationen das sind, ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben. Bei einem Eigentümerwechsel greifen zugleich die im GEG festgeschriebenen Sanierungspflichten.

Aus dem Energieausweis geht hervor, was an energetischen Sanierungen bereits geleistet wurde. Genauso lässt sich allerdings daraus ableiten, wo noch Handlungsbedarf besteht. Da die Kosten für noch ausstehende energetische Sanierungen von den Käufer*innen getragen werden müssen, mindern schlechte Werte im Energieausweis den Wert der Immobilie.

Für Verkäufer*innen bedeutet das: Je besser die Werte im Energieausweis, desto höher der Wert der Immobilie. Das hat zwei Gründe. Zum einen wird den Käufer*innen damit überzeugend vermittelt, dass keine Investitionen in energetische Sanierungen notwendig sind. Als Bonus sorgen die bereits erfolgten Sanierungen dafür, dass die Energiekosten erfreulich niedrig ausfallen.

Potenzielle Käufer*innen sollten den Energieausweis sehr aufmerksam studieren. Aus ihm lässt sich häufig ablesen, ob Investitionen in energetische Sanierungen anstehen. Die müssen Käufer*innen selbst bezahlen. Das bedeutet nicht, dass das Kaufinteresse komplett erlahmt, aber es ist ein überzeugender Grund, noch mal in die Preisdiskussion einzusteigen.

Was fällt alles unter „energetische Sanierung“?

Alle Maßnahmen, die Ihren Energieverbrauch senken oder mit einem Umstieg auf erneuerbare Energien verbunden sind, fallen unter „energetische Sanierung“. Das betrifft den Heizungswechsel auf Wärmepumpe ebenso wie eine bessere Dämmung von Wänden, Dächern, Türen oder Fenstern. Viele dieser Maßnahmen werden mit Fördermitteln staatlich unterstützt, aber nicht alle. Von daher: Sprechen Sie mit Ihrem Berater, was da auf Sie zukommen könnte.

Wichtig: Sprechen Sie mit uns über Fördermöglichkeiten, bevor Sie etwas in Auftrag geben. Denn wenn Sie bereits Material bestellt oder Verträge unterschrieben haben, können Sie dafür keine Fördermittel mehr beantragen.

Energetische Sanierungen sollen Wirkung zeigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Maßnahmen:

Welche Maßnahmen gelten als energetische Sanierung?

Investitionen, mit denen die Energieeffizienz von Wohnimmobilien verbessert wird, gelten als energetische Sanierung. Das betrifft

  • die Erneuerung der Heizung
  • den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • die Dämmung der Fassade
  • verbesserten Sonnenschutz etwa durch Außenrollos oder Markisen
  • die Dämmung des Daches
  • die Dämmung der Kellerdecke
  • die Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • der Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage

Alle diese Maßnahmen werden staatlich gefördert, ebenso wie die Fachplanung und die Baubegleitung. Die Berater*innen und Expert*innen müssen allerdings von der staatlichen Förderbank Kfw bzw. vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein.

Ich will energetisch sanieren. Wo fange ich an?
Welche Maßnahmen der energetische Sanierung zeigen am meisten Wirkung?

Das kommt darauf an, wie stark sich das „Nachher“ vom „Vorher“ unterscheidet. Wer jahrzehntelang auf energetische Sanierungen verzichtet hat, spürt den größten Unterschied durch sinkende Energiepreise (und steigenden Wohnkomfort). Deshalb lässt sich nicht punktgenau berechnen, wann sich eine bestimmte Maßnahme zur energetischen Sanierung amortisiert. Was sich allerdings sagen lässt:

Übersicht von Sanierungsmöglichkeiten, Kosten und Amortitionszeit
Wie teuer sind die unterschiedlichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung?

Da wir diese Leistungen nicht selbst anbieten, können wir nur unverbindlich ein paar Anhaltspunkte liefern, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen:

  • Die Kosten für Kauf und Einbau von Wärmepumpen als Heizung liegen bei Einfamilienhäusern zwischen 25.000 und 50.000 Euro.
  • Eine Dachsanierung kostet derzeit pro Quadratmeter zwischen 100 Euro und 250 Euro.
  • Bei der Dämmung von Fassaden müssen Immobilienbesitzer*innen mit Kosten von 50 bis 200 Euro pro Quadratmeter rechnen.
  • Der Kauf und Einbau eines normal großen Fensters kosten ungefähr 500 Euro, kann allerdings auch vierstellig werden.
  • Vierstellig – also teurer als 1000 Euro – wird es auch meist beim Austausch von Haustüren.
  • Für die energetische Sanierung der Kellerdecke sind ungefähr 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen.

Auch wenn diese Summen erst einmal erschreckend hoch wirken: Wir haben drei gute Nachrichten!

  • Was Sie auch vorhaben, der Staat unterstützt Sie mit Förderungen und entlastet Sie bei der Steuer.
  • Mit einem Finanzierungsplan können Sie die Investitionen über mehrere Jahre strecken und bleiben finanziell flexibel.
  • Die Berliner Volksbank begleitet Sie auf dem ganzen Weg, erstellt mit Ihnen den Finanzierungsplan und hilft Ihnen bei der Nutzung der staatlichen Förderprogramme.

Wo bekomme ich die bestmögliche Beratung für energetische Sanierung?

Was muss ich wissen zur Beratung für energetische Sanierungen?

Welche Voraussetzungen brauche ich, um energetisch zu sanieren?
Wer berät mich zu energetischen Sanierungen?
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Was kostet eine Beratung zu energetischen Sanierungen?

Die Kosten sind stark von der Gebäudeart und vom Umfang abhängig. Geht es nur um ein einfaches Wohnhaus, liegen die Kosten für eine*n Energieberater*in im dreistelligen Bereich.

Das Gespräch dauert üblicherweise zwei bis drei Stunden. Ist die Beratung von der staatlichen Förderbank KfW oder dem Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen, werden 80% der Kosten (bis zu einem Betrag von 1300 Euro) erstattet.

Energieberatungen für Wohngebäude sind nur förderfähig, wenn gleichzeitig zur Beratung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch den/ die Engergieberater*in erstellt wird.

Zusätzlich kann eine Förderung auch nur beantragt werden, wenn der/die Energieberater*in in der Expertenliste der betreffenden Kategorie gelistet ist (Übergangsfrist ohne Listung bis Dez. 2023).

Die Kosten sind aufgrund der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans etwas höher. Dann kann es durchaus vierstellig werden, also teurer als 1000 Euro.

Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten steigt der maximale Förderbetrag für den iSFP auf 1700 Euro.

Welche Unterlagen brauche ich für Beratungsgespräche zur energetischen Sanierung?

Je mehr Unterlagen Sie mitbringen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse der Energieberatung. Sinnvoll sind auf alle Fälle

  • der Energieausweis (falls es einen gibt)
  • Baupläne der Immobilie
  • Informationen zu Baujahr, Wohnfläche, Wohneinheiten und Personenzahl
  • Verbrauchsabrechnungen der vergangenen zwei, drei Jahre für Strom, Heizung und Wasser
  • Schornsteinfeger-Messprotokoll der überprüften Heizung
  • aussagekräftige Fotos, die mit den geplanten energetischen Sanierungen zusammenhängen

Welche Unterlagen sonst noch benötigt werden, hängt von den geplanten energetischen Sanierungen ab. Wer etwa Photovoltaik installieren will, sollte Informationen über die Dachausrichtung und mögliche Verschattungen haben, gern auch Fotos über das Dach (von außen). Geht es um Fassadendämmung, helfen Angaben über die Bausubstanz und die aktuelle Dämmung. Wer die Heizung austauschen will, sollte Daten zur aktuellen Heizungsanlage bereithalten.

Im Zweifelsfall: Lieber zu viel als zu wenig an Unterlagen parat haben.

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Energetische Sanierung für Unternehmen

Die energetische Sanierung von Wohnimmobilien anzugehen ist aufgrund der komplexen, sich ständig ändernden Förderprogramme aufwändig. Darüber hinaus wird sich die Gesetzeslage in den kommenden Jahren voraussichtlich mehrfach ändern, um eine höhere Energieeffizienz bei Wohnimmobilien zu erreichen.

Ähnliche Herausforderungen kommen auf Unternehmen und ihre Immobilien zu. Auch sie werden sich an Energieeffizienzklassen orientieren müssen. Unternehmen haben allerdings eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, ihre Energiebilanz zu verbessern. Sie können sich beispielsweise Photovoltaik aufs Dach stellen, stromsparende Klimaanlagen einbauen oder auf ressourcenschonende Beleuchtungssysteme umsteigen – und damit spürbar Kosten sparen. Anlass genug für uns, der energetischen Sanierung in Unternehmen gesondert anzuschauen.