- Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie
- Profitieren Sie von vielfältigen Förderungen
- Nutzen Sie unser Netzwerk an Handwerkern
Energetisch sanieren: Damit es sich für Sie rechnet.
Energetische Sanierungen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit: Hier erfahren Sie, wie teuer energetische Sanierungen sind, wie Sie Förderungen oder Steuervorteile nutzen und vor allem, wie Sie die Berliner Volksbank unterstützen kann.
Drei Gründe für die energetische Sanierung
Es geht um Ihr Heim. Es geht ebenso um die Immobilie, die Sie sich als Kapitalanlage zugelegt haben. Betroffen sind auch Wohnungsgesellschaften, denen Dutzende oder Hunderte von Wohnungen und Häusern gehören. Die meisten Immobilienbesitzer*innen werden in den kommenden Jahren in energetische Sanierung investieren. Dafür gibt es drei Gründe:
1
Der Blick auf die Kosten.
Energetisch sanierte Immobilien senken aufgrund besser gedämmter Wände, Dächer und Fenster die Heizkosten. Eine neue Heizung spart ebenfalls. Über kurz oder lang amortisieren sich die Investitionen also – bei steigenden Energiepreisen sogar schneller als gedacht.
2
Das neue Heizungsgesetz.
Offiziell heißt es Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, und ist auch noch nicht beschlossen. Gleichwohl ist jetzt schon klar: Ab 2024 werden im Laufe der Zeit deutschlandweit insgesamt zehn Millionen Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden müssen.
3
Die Vorgaben der EU zur Energieeffizienz.
Bis 2033 sollen alle Immobilien in Europa mindestens den Standard der Effizienzklasse D erreichen. Dieses Ziel verfehlen in Deutschland die Hälfte der Ein- und Zweifamilienhäuser und ein Drittel der Eigentums- und Mietwohnungen.
Sprechen Sie mit uns
Im Gespräch mit Ihrem Berater finden Sie heraus, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, aktiv zu werden.
- Energetische Sanierung
- Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
- 030 3063-3300
Von Fördergeldern und Steuerentlastungen profitieren
Um Sie bei der energetischen Sanierung zu unterstützen, sorgt der Staat für Entlastungen bei der Steuer und hat eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt. Zahl und Ausrichtung dieser Förderungen ändern sich allerdings ständig, sodass es schwierig ist, jederzeit den Überblick zu behalten.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie etwas in Auftrag geben. Wer bereits eine Heizung bestellt, Dämmplatten geordert oder einen Vertrag mit Handwerkern unterschrieben hat, kann dafür keine Fördermittel mehr beantragen.
Übrigens: Die Beantragung der Fördermittel übernehmen wir für Sie!
Unser Kooperationspartner enter weiß, welche Fördertöpfe Sie für Ihre energetische Sanierungen anzapfen können! Zusätzlicher Bonus: Wenn Sie über uns auf enter zugehen, wird die Beratung für Sie günstiger!
Nutzen Sie unser Netzwerk an Handwerkern für Ihre Sanierungen
Sie würden loslegen mit der energetischen Sanierung, wenn Sie nur die Handwerker dafür hätten? Wir helfen gerne! Dafür greifen wir auf unser Netzwerk von Handwerkern zu – für alle Aufgaben, die bei einer energetischen Sanierung anfallen. Sie müssen also kein halbes Jahr warten, bis Sie einen Termin bekommen: Wenn Sie Ihre energetische Sanierung mit der Berliner Volksbank planen, finanzieren und umsetzen, stehen die notwendigen Handwerker schon in ein paar Wochen bei Ihnen auf der Schwelle. Versprochen!
Energetische Sanierungen steigern den Immobilienwert!
Das Ziel jeder energetischen Sanierung besteht darin, die Energiekosten zu senken. Jede Investition rechnet sich daher über die Zeit. Die andere positive Nachricht: Je energieeffizienter eine Immobilie wird, desto höher steigt ihr Wert.
Lage, Lage und Lage: Das sind traditionell die drei wichtigsten Kriterien für den Wert einer Immobilie. Das ändert sich. Zunehmend hängt der Wert von Immobilien davon ab, wie klimaschonend sie ausgestattet sind. Wer energetisch saniert, steigert den Wert. Unsanierte Häuser und Wohnungen hingegen verlieren spürbar an Wert. Die Käufer*innen unsanierter Immobilien wissen: Sie müssen selbst investieren in die energetische Sanierung; sie werden daher einen entsprechenden Abschlag fordern.
Es ist fest damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren mehr Pflichten zu energetischen Sanierungen in Gesetzform gegossen wird. Wer sich jetzt schon mit der energetischen Sanierung beschäftigt, kann langfristig planen – und sinnvolle oder notwendige Investitionen über einen längeren Zeitraum verteilen. Für den passenden Finanzierungsplan sprechen Sie mit Ihrem Berater!
Wie finanziere ich energetische Sanierungen?
Wer morgen Energiekosten sparen will, muss heute investieren. Zum Glück unterstützt der Staat energetische Sanierungen mit zahlreichen Förderprogrammen. Sie werden allerdings auch eigenes Geld einsetzen müssen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, wie Sie die energetische Sanierung optimal finanzieren.
Einige grundsätzliche Fragen zur Finanzierung energetischer Sanierungen beantworten wir hier:
Das kommt darauf an, was Sie alles vorhaben. Je moderner und damit energie-effizienter die Immobilie bereits ist, desto überschaubarer sind die Kosten. Je mehr zu tun ist, desto größer die Investition. Wie teuer eine umfassende energetische Sanierung bei Altbauten (bis Baujahr 1978) wird, hat die Verbraucherzentrale 2021 ausgerechnet (pdf-Datei). Sie kommt auf 396 bis 475 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Eigentümerverband Haus & Grund beziffert die möglichen Quadratmeter-Kosten sogar auf 1.000 bis 1.500 Euro. Solche Summen werden nur in Extremfällen aufzubringen sein, doch auch die einzelnen Maßnahmen gehen ins Geld:
- Die Kosten für Kauf und Einbau von Wärmepumpen als Heizung liegen bei Einfamilienhäusern zwischen 25.000 und 50.000 Euro.
- Eine Dachsanierung kostet derzeit pro Quadratmeter zwischen 100 Euro und 250 Euro.
- Bei der Dämmung von Fassaden müssen Immobilienbesitzer*innen mit Kosten von 50 bis 200 Euro pro Quadratmeter rechnen.
- Der Kauf und Einbau eines normal großen Fensters kosten ungefähr 500 Euro, kann allerdings auch vierstellig werden.
- Vierstellig – also teurer als 1000 Euro – wird es auch meist beim Austausch von Haustüren.
- Für die energetische Sanierung der Kellerdecke sind ungefähr 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen.
Auch wenn diese Summen erst einmal erschreckend hoch wirken: Wir haben drei gute Nachrichten!
- Was Sie auch vorhaben, der Staat unterstützt Sie mit Förderungen oder entlastet Sie bei der Steuer.
- Mit einem Finanzierungsplan können Sie die Investitionen über mehrere Jahre strecken und bleiben finanziell flexibel.
- Die Berliner Volksbank begleitet Sie auf dem ganzen Weg, erstellt mit Ihnen den Finanzierungsplan und hilft Ihnen beim Ausschöpfen der staatlichen Fördertöpfe.
Allein die bessere Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke kann die Energiekosten halbieren. Um fast ein Drittel lassen sich die Energiekosten durch eine neue, effizientere Heizungsanlage senken. Bei den anderen Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind die Effekte weniger deutlich spürbar, doch auch hier amortisiert sich die Investition innerhalb einiger Jahre. Darüber hinaus wird damit der Wert der Immobilie langfristig gesteigert.
Was wir nicht unterschlagen wollen: Energieeffiziente Sanierungen schonen Ressourcen und sind damit ein wirksames Mittel gegen den Klimawandel.
Eigentlich immer. Jede Investition in eine energetische Sanierung amortisiert sich innerhalb einiger Jahre. Anschließend profitieren Sie auch finanziell davon, weniger Energie zu verbrauchen – je stärker die Energiepreise steigen, desto eher.
Wir könnten diese Frage sehr ausführlich beantworten, indem wir sämtliche Förderprogramme auflisten. Sie dürfen sich beim scheinbar endlosen Scrollen dann fragen: Wer steigt da überhaupt noch durch?
Wir. Die Berliner Volksbank arbeitet eng mit den Förderberater*innen von enter zusammen, die den Überblick über sämtliche staatlichen Förderprogramme haben. Die Berater*innen sind jederzeit „up to date“, auch wenn die Förderungen sich ändern – und das tun sie häufig. Zusätzlicher Bonus: Wenn sie über uns auf enter zugehen, wird die Beratung für Sie günstiger!
Sprechen Sie mit uns über Fördermöglichkeiten, bevor Sie etwas in Auftrag geben. Denn wenn Sie bereits Material bestellt oder Verträge unterschrieben haben, können Sie dafür keine Fördermittel mehr beantragen.
Falls Sie keine Lust auf das Ausfüllen von Förderungsformularen haben: Die Beantragung der Fördermittel übernehmen wir für Sie!
PS: Falls Sie den Anspruch haben, selbst einen Weg durch den Förderdschungel zu finden, sollten Sie sich die entsprechende Seiten der staatlichen Förderbank KfW und des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anschauen. Und, um die Änderungen und Updates zu verfolgen, den KfW-Newsletter abonnieren.
Gefördert werden Investitionen, mit denen die Energieeffizienz von Wohnimmobilien verbessert wird. Das betrifft
- die Erneuerung der Heizung
- den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage
- die Dämmung der Fassade
- verbesserten Sonnenschutz etwa durch Außenrollos oder Markisen
- die Dämmung des Daches
- die Dämmung der Kellerdecke
- die Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- der Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage
Mit 50 Prozent finanziell gefördert werden die Fachplanung sowie die Baubegleitung. Die Berater*innen und Expert*innen müssen allerdings von der staatlichen Förderbank Kfw bzw. vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein.
Indem Sie auf Förderungen verzichten. Wer Wohnimmobilien energetisch saniert, muss sich entscheiden, ob er Kosten von der Steuer absetzen will oder lieber auf Fördermittel setzt. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
Die steuerliche Entlastung greift bei Immobilien, die mindestens fünf Jahre alt sind und selbst bewohnt werden. In diesem Fall können 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer abgesetzt werden, und das bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Die Steuererstattung erfolgt verteilt über drei Jahre.
Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung abgesetzt werden können, ist festgelegt. Der Austausch von Heizungen und Fenster und das Dämmen von Fassaden – also die drei häufigsten Sanierungsmaßnahmen – stehen auf dieser Liste. Was ebenfalls festgelegt ist: Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden – selbst Hand anzulegen wird vom Finanzamt nicht belohnt.
Das Finanzamt will zudem eine Bescheinigung sehen, die bestätigt, dass die Arbeiten fachmännisch ausgeführt wurden und die Energieeffizienz wie vorgesehen gesteigert worden ist. Eine solche Bescheinigung können die beauftragten Unternehmen ausstellen, außerdem von der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassene Energieberater*innen bzw. von der staatlichen Förderbank KfW zugelassene Energieeffizienz-Expert*innen.
Was ist besser, Entlastung bei den Steuern oder Fördergelder? Im Gespräch mit unseren Berater*innen finden Sie heraus, welche Alternative sich für Sie rechnet.
Welche Gesetze fordern energetische Sanierungen?
Die Debatte um das Heizungsgesetz hat gezeigt: Die Bundesregierung nimmt verstärkt auch Immobilienbesitzer*innen in die Pflicht, um den Klimawandel aufzuhalten. Das geplante neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, forciert den Austausch von Ölheizungen und Gasheizungen zugunsten von Wärmepumpen. Das ist nicht die einzige Investition, die auf viele Immobilienbesitzer*innen zukommt: Die Europäische Union strebt eine ressourcen-schonende Energieeffizienz für alle Gebäude an. Um den gewünschten Standard bis 2033 zu erreichen, müssten deutschlandweit Millionen von Wohnungen und Häusern aufgepeppt werden. Kosten pro Wohneinheit: bis zu 100.000 Euro. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, was da auf Sie zukommen könnte.
Wollen Sie mehr erfahren über die Gesetzes- und Rechtslage? Bitteschön:
Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zwar ständig überarbeitet, einige Grundpfeiler sind allerdings gesetzt. Bei Altbauten muss das Dach oder die oberste Geschossdecke bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Dasselbe gilt für Warmwasserrohre, die gedämmt werden müssen. Wahrscheinlich zum Jahreswechsel auf 2024 wird ein neues GEG-Regelwerk zum Austausch von Gas- und Ölheizungen greifen. Geplant ist, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Mittelfristig ist sogar ein Verbot von Öl- und Gasheizungen zu erwarten.
Ausgenommen von diesen Pflichten sind einzig Immobilienbesitzer*innen, die bereits vor dem 1. Februar 2002 als Stichtag die Immobilie selbst bewohnt hat. Sobald Haus oder Wohnung allerdings den Eigentümer wechseln, etwa durch Verkauf oder Vererbung, greifen die Sanierungspflichten des GEG. Neue Eigentümer*innen haben nach dem Einzug zwei Jahre Zeit, Altbauten so zu sanieren, dass sie den GEG-Vorgaben entsprechen. Ignorieren sie diese Pflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Welche Standards an Energieeffizienz die Wohn- und anderen Immobilien zu erfüllen haben, ist festgeschrieben im Gebäudeenergiegesetz. Das GEG gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Standard der Wärmedämmung.
Das Hauptaugenmerk legt das GEG auf Neubauten: Sie sollen energie-effizient geplant und umgesetzt werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, muss damit rechnen, bald nachbessern zu müssen – und das ist meist teurer als von vornherein energie-effizient zu bauen. Zudem werden Neubauten, sobald sie die GEG-Mindeststandards übertreffen, mit staatlichen Geldern gefördert.
Verstärkt geraten allerdings auch Altbauten ins Visier der Gesetzgeber. Über Sinn und Unsinn des neuen „Heizungsgesetzes“ ist viel diskutiert worden. Wenn es voraussichtlich ab 2024 greift, will es den Wechsel von Öl- und Gasheizungen auf Heizungen mit regenerativen Energien vorantreiben. Wer beispielsweise in den nächsten Jahren auf Wärmepumpen umsteigt, erhält großzügige staatliche Förderbeträge.
Achtung: Wer wartet, bis der Heizungstausch gesetzliche Pflicht wird, erhält keine Fördermittel!
Voraussichtlich wird das Gebäudeenergiegesetz in den kommenden Jahren mehrfach novelliert werden. Den wichtigsten Grund dafür liefert das EU-Parlament, das im Februar 2023 beschloss, dass Eigentümer:innen schlecht gedämmte Immobilien energetisch sanieren müssen. Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden, bis 2033 auf den Standard D. Für Neubauten sind die Pläne sogar noch ambitionierter: Neue Immobilien sollen ab 2028 kein Kohlendioxid (CO2) mehr ausstoßen dürfen, öffentliche Gebäude sogar schon ab 2026.
Eine Auswertung des Immobilieninstituts F+B besagt, dass mehr als die Hälfte (52,2 Prozent) aller Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland über einen ungenügenden Standard verfügen. Auch bei einem Drittel der Eigentums- und Mietwohnungen ist der Standard der Energieeffizienz nicht ausreichend. Entsprechend viele Besitzer:innen von Immobilien sind vom EU-Vorstoß betroffen.
Wann und in welcher Form die EU-Pläne ins Gebäudeenergiegesetz einfließen werden, ist noch völlig offen. Was allerdings bereits absehbar ist: Es wird lebhafte Diskussionen geben.
Wenn Sie herausfinden wollen, ob und inwiefern Sie von geplanten oder möglichen Gesetzesänderungen betroffen sind: Reden Sie mit Ihrem Berater.
Das neue Heizungsgesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch wenn über Details noch diskutiert wird, so ist die Stoßrichtung klar: Mehr als 30 Jahre alte Heizungsanlagen müssen allmählich ausgetauscht werden, der Einbau neuer Kohle- und Ölheizungen wird nur noch sehr bedingt möglich sein. Neue Heizungen sollen vor allem mit regenerativen Energien betrieben werden. Der Staat unterstützt daher den Einbau von Wärmepumpen großzügig mit Fördergeldern.
Im Februar 2023 beschloss das EU-Parlament, das schlecht gedämmte Immobilien energetisch saniert werden müssen. Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden, bis 2033 auf den Standard D. Für Neubauten sind die Pläne noch ambitionierter: Neue Immobilien sollen ab 2028 kein Kohlendioxid (CO2) mehr ausstoßen dürfen, öffentliche Gebäude sogar schon ab 2026. Wann und in welcher Form die EU-Pläne ins deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) einfließen werden, ist allerdings noch völlig offen.
Die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betreffen alle Eigentümer*innen von Immobilien. Ausgenommen von vielen Sanierungspflichten sind einzig Immobilienbesitzer*innen, die bereits vor dem Stichtag 1. Februar 2002 die Immobilie selbst bewohnt haben. Ob sie auch bei der anstehenden GEG-Novelle zum Austausch alter Heizungen zugunsten von Wärmepumpen eine Ausnahmeregelung zugestanden bekommen, bleibt abzuwarten.
Sobald der Altbau den Eigentümer wechselt, etwa durch Verkauf oder Vererbung, greifen die Sanierungspflichten des GEG. Neue Eigentümer haben nach dem Einzug zwei Jahre Zeit, Altbauten so zu sanieren, dass sie den GEG-Vorgaben entsprechen. Ignorieren sie diese Pflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Das GEG könnte weiter verschärft werden, denn im Februar 2023 beschloss das EU-Parlament, das schlecht gedämmte Immobilien energetisch saniert werden müssen. Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden, bis 2033 auf den Standard D. Wann und in welcher Form die EU-Pläne ins deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) einfließen werden, ist allerdings noch völlig offen.
Seit 2007 brauchen alle Immobilien, die verkauft oder vermietet werden wollen, einen Energieausweis. In diesem Dokument werden die wichtigsten Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes zusammengefasst. Welche Informationen das sind, ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben. Bei einem Eigentümerwechsel greifen zugleich die im GEG festgeschriebenen Sanierungspflichten.
Aus dem Energieausweis geht hervor, was an energetischen Sanierungen bereits geleistet wurde. Genauso lässt sich allerdings daraus ableiten, wo noch Handlungsbedarf besteht. Da die Kosten für noch ausstehende energetische Sanierungen von den Käufer*innen getragen werden müssen, mindern schlechte Werte im Energieausweis den Wert der Immobilie.
Für Verkäufer*innen bedeutet das: Je besser die Werte im Energieausweis, desto höher der Wert der Immobilie. Das hat zwei Gründe. Zum einen wird den Käufer*innen damit überzeugend vermittelt, dass keine Investitionen in energetische Sanierungen notwendig sind. Als Bonus sorgen die bereits erfolgten Sanierungen dafür, dass die Energiekosten erfreulich niedrig ausfallen.
Potenzielle Käufer*innen sollten den Energieausweis sehr aufmerksam studieren. Aus ihm lässt sich häufig ablesen, ob Investitionen in energetische Sanierungen anstehen. Die müssen Käufer*innen selbst bezahlen. Das bedeutet nicht, dass das Kaufinteresse komplett erlahmt, aber es ist ein überzeugender Grund, noch mal in die Preisdiskussion einzusteigen.
Was fällt alles unter „energetische Sanierung“?
Alle Maßnahmen, die Ihren Energieverbrauch senken oder mit einem Umstieg auf erneuerbare Energien verbunden sind, fallen unter „energetische Sanierung“. Das betrifft den Heizungswechsel auf Wärmepumpe ebenso wie eine bessere Dämmung von Wänden, Dächern, Türen oder Fenstern. Viele dieser Maßnahmen werden mit Fördermitteln staatlich unterstützt, aber nicht alle. Von daher: Sprechen Sie mit Ihrem Berater, was da auf Sie zukommen könnte.
Wichtig: Sprechen Sie mit uns über Fördermöglichkeiten, bevor Sie etwas in Auftrag geben. Denn wenn Sie bereits Material bestellt oder Verträge unterschrieben haben, können Sie dafür keine Fördermittel mehr beantragen.
Energetische Sanierungen sollen Wirkung zeigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Maßnahmen:
Investitionen, mit denen die Energieeffizienz von Wohnimmobilien verbessert wird, gelten als energetische Sanierung. Das betrifft
- die Erneuerung der Heizung
- den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage
- die Dämmung der Fassade
- verbesserten Sonnenschutz etwa durch Außenrollos oder Markisen
- die Dämmung des Daches
- die Dämmung der Kellerdecke
- die Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- der Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage
Alle diese Maßnahmen werden staatlich gefördert, ebenso wie die Fachplanung und die Baubegleitung. Die Berater*innen und Expert*innen müssen allerdings von der staatlichen Förderbank Kfw bzw. vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein.
Mit einer Energieberatung. Im Austausch mit Expert*innen können Sie klären, was Sie tun können (oder sogar müssen). In diesem Gespräch erfahren Sie außerdem, welche staatlichen Förderprogramme Sie finanziell entlasten. Damit können Sie einschätzen, was ungefähr an Kosten für die energetische Sanierung anfallen wird.
Sobald Sie wissen, was auf sie zukommt, sollten Sie sich eine To-Do-Liste für die energetische Sanierung machen und diese Liste kombinieren mit einem Zeitplan: Was liegt wann an? Der Zeitplan ist ebenso abhängig vom Umfang der Sanierungen wie von Ihren finanziellen Möglichkeiten.
Diesen Zeitplan konkretisieren Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Energieberater bzw. Ihrer Energieberaterin. Die Berliner Volksbank arbeitet dabei eng mit dem Anbieter enter zusammen. So wird gemeinsam ein iSFP, ein individueller Sanierungsfahrplan, entwickelt. Im iSFP werden die Sanierungsschritte so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Sanierungsarbeiten sowohl finanziell als auch energetisch optimiert sind. Zusätzlicher Bonus: Wenn sie über uns auf enter zugehen, wird die Beratung für Sie günstiger!
Übrigens: Mit der Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans von zugelassenen Energieberater*innen haben Sie Anspruch auf Fördergelder für die Energieberatung. Das Bafa (Bundessamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten.
Ein Tipp noch: Fangen Sie nicht voreilig an mit der Sanierung! Wenn Sie bereits Material bestellt oder Verträge unterschrieben haben, können Sie dafür keine Fördermittel mehr beantragen. Deshalb unsere Bitte: Sprechen Sie mit uns oder Ihrem Energieberater über Fördermöglichkeiten, bevor Sie etwas in Auftrag geben!
Das kommt darauf an, wie stark sich das „Nachher“ vom „Vorher“ unterscheidet. Wer jahrzehntelang auf energetische Sanierungen verzichtet hat, spürt den größten Unterschied durch sinkende Energiepreise (und steigenden Wohnkomfort). Deshalb lässt sich nicht punktgenau berechnen, wann sich eine bestimmte Maßnahme zur energetischen Sanierung amortisiert. Was sich allerdings sagen lässt:
Da wir diese Leistungen nicht selbst anbieten, können wir nur unverbindlich ein paar Anhaltspunkte liefern, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen:
- Die Kosten für Kauf und Einbau von Wärmepumpen als Heizung liegen bei Einfamilienhäusern zwischen 25.000 und 50.000 Euro.
- Eine Dachsanierung kostet derzeit pro Quadratmeter zwischen 100 Euro und 250 Euro.
- Bei der Dämmung von Fassaden müssen Immobilienbesitzer*innen mit Kosten von 50 bis 200 Euro pro Quadratmeter rechnen.
- Der Kauf und Einbau eines normal großen Fensters kosten ungefähr 500 Euro, kann allerdings auch vierstellig werden.
- Vierstellig – also teurer als 1000 Euro – wird es auch meist beim Austausch von Haustüren.
- Für die energetische Sanierung der Kellerdecke sind ungefähr 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen.
Auch wenn diese Summen erst einmal erschreckend hoch wirken: Wir haben drei gute Nachrichten!
- Was Sie auch vorhaben, der Staat unterstützt Sie mit Förderungen und entlastet Sie bei der Steuer.
- Mit einem Finanzierungsplan können Sie die Investitionen über mehrere Jahre strecken und bleiben finanziell flexibel.
- Die Berliner Volksbank begleitet Sie auf dem ganzen Weg, erstellt mit Ihnen den Finanzierungsplan und hilft Ihnen bei der Nutzung der staatlichen Förderprogramme.
Wo bekomme ich die bestmögliche Beratung für energetische Sanierung?
Bei uns, bei der Berliner Volksbank. Unsere Berater kennen sich mit allen Aspekten der energetischen Sanierung aus – bis hin zum Zugriff auf ein Netzwerk von Handwerkern, damit Sie möglichst schnell loslegen können.
Sobald Ihr individueller Sanierungsfahrplan steht, sorgen wir für die Finanzierung und Umsetzung. Deshalb – auf die Gefahr hin, uns zu wiederholen – sprechen Sie am besten umgehend mit uns.
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Was muss ich wissen zur Beratung für energetische Sanierungen?
Sie müssen Eigentümer*in der Wohnimmobilie sein, Mieter*innen dürfen nicht energetisch sanieren. Ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, ist unerheblich.
Wenn Sie energetische Sanierungen planen, gehen Sie sinnvollerweise Schritt für Schritt vor:
- Gehen Sie zu einer Energieberatung (wir arbeiten eng mit enter zusammen, was sich für Sie besonders günstige Konditionen bedeutet). Hier erfahren Sie, welche energetischen Sanierungen in Ihrem Fall sinnvoll sind und welche vielleicht sogar aufgrund gesetzlicher Vorgaben unvermeidbar. Nach diesem Gespräch wissen Sie, was ungefähr an Kosten auf Sie zukommt. Und Sie wissen, dass Sie diese Kosten nicht allein stemmen müssen: Bei diesem Beratungsgespräch werden Sie auch über die vielfältigen Förderungen für energetische Sanierungen informiert.
- Machen Sie sich einen Plan: Welche energetische Sanierung ist eilig, welche hat noch ein wenig Zeit? Wie viel Geld kann ich in welchem Zeitraum aufbringen? (die Berliner Volksbank unterstützt Sie gern mit passenden Immobilienkrediten) Aus welchen Fördertöpfen kann ich schöpfen?
- Veredeln Sie Ihren Plan zu einem iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) – der iSFP ist seit Sommer 2023 verpflichtend bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden – und stimmen Sie Ihren Plan mit Ihrem Berater bei der Berliner Volksbank ab. Das hat diverse Vorteile: Sie haben einen Sparringspartner, der Ihnen spiegelt, wie realistisch oder ambitioniert Ihr Finanzierungsplan ist. Falls Ihre Finanzierung durch Kredite unterstützt werden soll, hat er passende Angebote für Sie. Und er rechnet für Sie aus, ob Sie finanziell besser fahren, wenn Sie zugunsten der steuerlichen Entlastung auf die Fördergelder verzichten. Falls Sie sich doch für Fördermittel entscheiden: Das Ausfüllen der Anträge für die Fördergelder übernehmen wir!
- Legen Sie nicht zu früh los! Wer schon Handwerker beauftragt oder Material bestellt hat, kann für diese Sanierungsmaßnahme keine Fördergelder mehr beauftragen!
- Nutzen Sie das Netzwerk der Berliner Volksbank. Handwerker sind schlecht zu kriegen. Wenn Sie Ihre energetischen Sanierungen gemeinsam mit der Berliner Volksbank planen und umsetzen, können Sie auf unser Netzwerk an Handwerkern zugreifen. In einigen Wochen steht der Handwerker bei Ihnen auf der Matte. Und dann geht’s los!
Dafür gibt es spezialisierte Energieberater und Energieberaterinnen und Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen. Ein Beratungsgespräch dauert ungefähr zwei bis drei Stunden. Deutlich aufwändiger wird es, sobald ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt wird, der allerdings seit Sommer 2023 verpflichtend ist für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Die Kosten für das Beratungsgespräch wird zu 50 Prozent aus Fördermitteln erstattet, bei der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne sind es sogar 80 Prozent. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten von der staatlichen Förderban KfW und die Energieberater*innen vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sind.
Die Energieberater*innen und die Energieeffizenz-Expert*innen bleiben – auf Wunsch – auch über die erste Beratung hinaus involviert. Sie planen die energetische Sanierung, überwachen die Arbeiten und sichern die Qualität der Maßnahmen.
Die Berliner Volksbank arbeitet eng mit der Energieberatung enter zusammen. Wenn Sie über uns auf die enter-Energieberater*innen zugehen, profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt übersichtlich, wie Sie eine Immobilie schrittweise energetisch sanieren und diese Investitionen finanzieren können. Er entsteht in enger Absprache mit einer Energieberatung. Ist der iSFP fertig, erhalten Sie als Eigentümer*in die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Ein iSFP kann sowohl für einzelne Maßnahmen als auch für ein übergreifendes Sanierungskonzept erstellt werden.
Wer als Eigentümer einen individuellen Sanierungsfahrplan einer zugelassenen Energieberatung (die Berliner Volksbank arbeitet dafür eng mit enter zusammen) vorlegt, bekommt 50 Prozent der Beratungskosten ersetzt.
Im iSFP wird der energetische Ist-Zustand der Immobilie beschrieben. Daraus wird abgeleitet, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung sinnvoll sind und wie viel Einsparpotenzial sie haben. Die effizientesten Maßnahmen werden priorisiert. Damit einher geht eine Rechnung, wie hoch die finanziellen Investitionen ausfallen und mit welchen Fördergeldern zu rechnen ist.
Der individuelle Sanierungsfahrplan beantwortet auch die Frage „Womit fange ich an?“, da die Effekte von Sanierungen (auch farblich) anschaulich dargestellt werden. Der iSFP zeigt zudem Optionen auf, mit der Kombination verschiedener Sanierungen Kosten zu sparen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Einbau einer neuen Heizung mit der Fassadendämmung kombiniert wird. Wird erst die Heizung eingebaut, kann sie nach anschließender Dämmung der Fassade überdimensioniert sein – und damit unnötig teuer.
Zum Schluss noch ein paar Formalien: iSFPs werden für die energetische Sanierung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser erstellt. Damit es Fördergelder gibt, muss die Immobilie mindestens zehn Jahre alt sein und vorwiegend als Wohngebäude genutzt werden. Außerdem muss die Energieberatung vom Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen sein. Förderanträge dürfen außer Eigentümer*innen auch Mieter*innen oder Pächter*innen stellen, allerdings nur, wenn die schriftliche Erlaubnis der Eigentümer*innen vorliegt.
Die Kosten sind stark von der Gebäudeart und vom Umfang abhängig. Geht es nur um ein einfaches Wohnhaus, liegen die Kosten für eine*n Energieberater*in im dreistelligen Bereich.
Das Gespräch dauert üblicherweise zwei bis drei Stunden. Ist die Beratung von der staatlichen Förderbank KfW oder dem Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassen, werden 80% der Kosten (bis zu einem Betrag von 1300 Euro) erstattet.
Energieberatungen für Wohngebäude sind nur förderfähig, wenn gleichzeitig zur Beratung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch den/ die Engergieberater*in erstellt wird.
Zusätzlich kann eine Förderung auch nur beantragt werden, wenn der/die Energieberater*in in der Expertenliste der betreffenden Kategorie gelistet ist (Übergangsfrist ohne Listung bis Dez. 2023).
Die Kosten sind aufgrund der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans etwas höher. Dann kann es durchaus vierstellig werden, also teurer als 1000 Euro.
Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten steigt der maximale Förderbetrag für den iSFP auf 1700 Euro.
Je mehr Unterlagen Sie mitbringen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse der Energieberatung. Sinnvoll sind auf alle Fälle
- der Energieausweis (falls es einen gibt)
- Baupläne der Immobilie
- Informationen zu Baujahr, Wohnfläche, Wohneinheiten und Personenzahl
- Verbrauchsabrechnungen der vergangenen zwei, drei Jahre für Strom, Heizung und Wasser
- Schornsteinfeger-Messprotokoll der überprüften Heizung
- aussagekräftige Fotos, die mit den geplanten energetischen Sanierungen zusammenhängen
Welche Unterlagen sonst noch benötigt werden, hängt von den geplanten energetischen Sanierungen ab. Wer etwa Photovoltaik installieren will, sollte Informationen über die Dachausrichtung und mögliche Verschattungen haben, gern auch Fotos über das Dach (von außen). Geht es um Fassadendämmung, helfen Angaben über die Bausubstanz und die aktuelle Dämmung. Wer die Heizung austauschen will, sollte Daten zur aktuellen Heizungsanlage bereithalten.
Im Zweifelsfall: Lieber zu viel als zu wenig an Unterlagen parat haben.
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Energetische Sanierung für Unternehmen
Die energetische Sanierung von Wohnimmobilien anzugehen ist aufgrund der komplexen, sich ständig ändernden Förderprogramme aufwändig. Darüber hinaus wird sich die Gesetzeslage in den kommenden Jahren voraussichtlich mehrfach ändern, um eine höhere Energieeffizienz bei Wohnimmobilien zu erreichen.
Ähnliche Herausforderungen kommen auf Unternehmen und ihre Immobilien zu. Auch sie werden sich an Energieeffizienzklassen orientieren müssen. Unternehmen haben allerdings eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, ihre Energiebilanz zu verbessern. Sie können sich beispielsweise Photovoltaik aufs Dach stellen, stromsparende Klimaanlagen einbauen oder auf ressourcenschonende Beleuchtungssysteme umsteigen – und damit spürbar Kosten sparen. Anlass genug für uns, der energetischen Sanierung in Unternehmen gesondert anzuschauen.