Welche Standards an Energieeffizienz die Wohn- und anderen Immobilien zu erfüllen haben, ist festgeschrieben im Gebäudeenergiegesetz. Das GEG gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Standard der Wärmedämmung.
Das Hauptaugenmerk legt das GEG auf Neubauten: Sie sollen energie-effizient geplant und umgesetzt werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, muss damit rechnen, bald nachbessern zu müssen – und das ist meist teurer als von vornherein energie-effizient zu bauen. Zudem werden Neubauten, sobald sie die GEG-Mindeststandards übertreffen, mit staatlichen Geldern gefördert.
Verstärkt geraten allerdings auch Altbauten ins Visier der Gesetzgeber. Über Sinn und Unsinn des neuen „Heizungsgesetzes“ ist viel diskutiert worden. Wenn es voraussichtlich ab 2024 greift, will es den Wechsel von Öl- und Gasheizungen auf Heizungen mit regenerativen Energien vorantreiben. Wer beispielsweise in den nächsten Jahren auf Wärmepumpen umsteigt, erhält großzügige staatliche Förderbeträge.
Achtung: Wer wartet, bis der Heizungstausch gesetzliche Pflicht wird, erhält keine Fördermittel!
Voraussichtlich wird das Gebäudeenergiegesetz in den kommenden Jahren mehrfach novelliert werden. Den wichtigsten Grund dafür liefert das EU-Parlament, das im Februar 2023 beschloss, dass Eigentümer:innen schlecht gedämmte Immobilien energetisch sanieren müssen. Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden, bis 2033 auf den Standard D. Für Neubauten sind die Pläne sogar noch ambitionierter: Neue Immobilien sollen ab 2028 kein Kohlendioxid (CO2) mehr ausstoßen dürfen, öffentliche Gebäude sogar schon ab 2026.
Eine Auswertung des Immobilieninstituts F+B besagt, dass mehr als die Hälfte (52,2 Prozent) aller Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland über einen ungenügenden Standard verfügen. Auch bei einem Drittel der Eigentums- und Mietwohnungen ist der Standard der Energieeffizienz nicht ausreichend. Entsprechend viele Besitzer:innen von Immobilien sind vom EU-Vorstoß betroffen.
Wann und in welcher Form die EU-Pläne ins Gebäudeenergiegesetz einfließen werden, ist noch völlig offen. Was allerdings bereits absehbar ist: Es wird lebhafte Diskussionen geben.
Wenn Sie herausfinden wollen, ob und inwiefern Sie von geplanten oder möglichen Gesetzesänderungen betroffen sind: Reden Sie mit Ihrem Berater.