Neu: Ab 2027 mehr staatliche Förderung für die private Altersvorsorge
Der Gesetzgeber hat die private Altersvorsorge ab 1. Januar 2027 deutlich verbessert. Der bisherige Wohn-Riester wird zur Eigenheimrente. Die selbst genutzte Immobilie bleibt ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und wird auch weiterhin staatlich gefördert. Neu ist unter anderem, dass sich die Förderung künftig nicht mehr am Einkommen, sondern an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen orientiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Verdreifachte Grundzulage1 von 540 Euro2 pro Person und Jahr bei jährlicher Eigenleistung von 1.800 Euro
- 300 Euro2 Kinderzulage1 pro Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr, bei jährlicher Eigenleistung von 300 Euro
- Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro1 für Förderberechtigte unter 25 Jahren
Wer ist förderberechtigt?
Pflichtversicherte Arbeitnehmende, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Landwirtinnen und Landwirte sowie geringfügig Beschäftigte; ab 2027 auch Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Mitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie bereits Wohn-Riester-Kundin oder -Kunde sind, läuft Ihr Wohn-Riester-Bausparvertrag weiter wie bisher. Ab 1. Januar 2027 können Sie wählen, ob Sie kostenlos in das neue Fördermodell wechseln. Tipp: Vereinbaren Sie einen kurzen Beratungstermin mit uns. Wir prüfen, ob und inwieweit Sie von einem Wechsel profitieren.
Falls Sie jetzt mit der Altersvorsorge starten wollen, sichern Sie sich die verbesserte staatliche Förderung1 ab 2027 mit einem Eigenheimrente-Bausparvertrag. Tipp: Vereinbaren Sie bereits jetzt einen kurzen Beratungstermin mit uns. Wir zeigen Ihnen, wie viel Förderung Sie für Ihre Sparleistung erhalten und welche Pluspunkte Ihnen Bausparen bietet.