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Pfändung und Insolvenz

Ihr Konto ist gesperrt und Sie brauchen Unterstützung? Keine Sorge, wir sind für Sie da.

Geldscheine sind in einem Vorhängeschloss eingeklemmt

Wir geben Ihnen eine erste Orientierung bei Vorliegen einer Pfändung oder Insolvenz

  • Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Gläubiger beziehungsweise dem Gläubigervertreter der Pfändung zu einigen. Das geht zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung.
  • Im Online-Banking haben Sie jederzeit die Möglichkeit die Aufträge schnell an uns weiterzuleiten. Hier ein Überblick unserer Serviceaufträge: Umstellung auf, Pfändungsschutzkonto, Änderung Freibetrag, Bezahlung einer Pfändung, Löschung Pfändungsschutzmerkmal.
  • Für den Fall, dass trotz einer Ratenzahlung die Pfändungsmaßnahme nicht ruhend gestellt oder aufgehoben wird, können Sie Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen.  
  • Bei Insolvenzeröffnung empfiehlt sich ebenfalls die Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Freischaltung

Freischaltung für das Online-Banking

Für alle Serviceaufträge zur Pfändung, benötigen Sie eine Freischaltung für das Online-Banking. Mit einer Freischaltung, profitieren Sie auch von unserem telefonischen Service.

Sie haben noch kein Online-Banking? Die Freischaltung dazu geht ganz einfach.

FAQ - Häufige Fragen

Wie kann ich meine Pfändung bezahlen?

Für die Bezahlung oder auch Teilzahlung einer Pfändung nutzen Sie bitte unsere Serviceaufträge im Online-Banking oder der Banking-App. Ihre Aufträge werden von uns schnellstmöglich bearbeitet.

Zum Serviceauftrag im Online-Banking (Bezahlung einer Pfändung)

Wie kann ich mein Konto in ein P-Konto umstellen?
  • Denken Sie daran: Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos wird zwangsläufig an die Schufa Holding AG gemeldet und das Konto kann ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.
  • Für die Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto nutzen Sie bitte vorrangig unsere Serviceaufträge, welche wir innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeiten.
  • Sie haben einen Monat ab Pfändungseingang bzw. Insolvenzeröffnung Zeit für die Umstellung in ein P-Konto.

Zum Serviceauftrag im Online-Banking (Umstellung auf Pfändungsschutzkonto)

Wie kann ich meinen Grundfreibetrag erhöhen?

Um Ihren Freibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese hilft Ihnen, die individuelle Höhe Ihres Freibetrags anzupassen. Weitere Informationen sowie das aktuelle Formular für die Bescheinigung finden Sie hier: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/

Der Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, Gründe hierfür sind: 

  • Gewährung von Unterhalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (etwa gegenüber eigenen Kindern oder Ehepartner*in) 
  • einmalige Sozialleistungen
  • Mehraufwand aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Behinderungen (etwa Schwerbeschädigtenzulage, Pflegegeld) 
  • Kindergeld 
  • Unterhaltsvorschuss (nur staatliche Leistung)

Für die Einreichung der Bescheinigung als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.  

Wählen Sie bitte im Betreff "Mitteilung an die Pfändungs-Hotline" aus.

Zum Postfach im Online-Banking

Wer kann die Bescheinigung für den Freibetrag ausstellen?

Die Einreichung einer Bescheinigung ist nur bei bestehendem Pfändungsschutzkonto möglich.  

Für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages empfehlen wir Ihnen, sich eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO ausstellen zu lassen: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/

Folgende Institutionen können Ihnen diese ausstellen: 

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Diakonie
  • Arbeitgeber 
  • Schuldnerberatungsstellen 
  • Rechtsanwälte und Steuerberater 

Für die Einreichung der Bescheinigung als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.

Wählen Sie bitte im Betreff "Mitteilung an die Pfändungs-Hotline" aus.

Zum Postfach im Online-Banking

Was mache ich mit Amtsgerichtsbeschlüssen?

Für die Einreichung von Amtsgerichtsbeschlüssen als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.

Wählen Sie bitte im Betreff „Mitteilung an die Pfändungs-Hotline“ aus.

Zum Postfach im Online-Banking

Wie kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Konto umstellen?

Sie möchten Ihr Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wieder in ein normales Konto umwandeln? Das ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer noch bestehenden Pfändung oder Insolvenz ohne den Pfändungsschutz keinen Zugriff mehr auf Ihr Kontoguthaben haben.  

Für die Löschung des Pfändungsschutzmerkmals nutzen Sie bitte den Serviceauftrag im Online-Banking.

Zum Serviceauftrag im Online-Banking (Löschung Pfändungsschutzmerkmal)

Was kostet eine Ruhendstellung?

Für die Ruhendstellung einer Pfändung berechnen wir ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50 Euro. Wir akzeptieren Ruhenderklärungen, die ausschließlich bedingungslos sind.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

Sie können uns auch gerne anrufen.

Pfändungs-Hotline 030 3063-3370

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr