Um Ihren Freibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese hilft Ihnen, die individuelle Höhe Ihres Freibetrags anzupassen. Weitere Informationen sowie das aktuelle Formular für die Bescheinigung finden Sie hier: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/
Der Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, Gründe hierfür sind:
- Gewährung von Unterhalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (etwa gegenüber eigenen Kindern oder Ehepartner*in)
- einmalige Sozialleistungen
- Mehraufwand aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Behinderungen (etwa Schwerbeschädigtenzulage, Pflegegeld)
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss (nur staatliche Leistung)
Für die Einreichung der Bescheinigung als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.
Wählen Sie bitte im Betreff "Mitteilung an die Pfändungs-Hotline" aus.
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