Pfändung und Insolvenz

Ihr Konto ist gesperrt und Sie brauchen Unterstützung? Keine Sorge, wir sind für Sie da.

Hier finden Sie eine erste Orientierung bei Vorliegen einer Pfändung oder Insolvenz

  • Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Gläubiger beziehungsweise dem Gläubigervertreter der Pfändung zu einigen. Das geht zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung.
  • Im Onlinebanking haben Sie jederzeit die Möglichkeit die Aufträge schnell an uns weiterzuleiten. Hier ein Überblick unserer Serviceaufträge: 
    • Umstellung auf Pfändungsschutzkonto
    • Änderung Freibetrag
    • Bezahlung einer Pfändung
    • Löschung Pfändungsschutzmerkmal.
  • Für den Fall, dass trotz einer Ratenzahlung die Pfändungsmaßnahme nicht ruhend gestellt oder aufgehoben wird, können Sie Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen.  
  • Bei Insolvenzeröffnung empfiehlt sich ebenfalls die Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Freischaltung für das Online-Banking

FAQ - Häufige Fragen

Wie kann ich meine Pfändung bezahlen?
Wie kann ich mein Konto in ein P-Konto umstellen?
Wie kann ich meinen Grundfreibetrag erhöhen?
Wer kann die Bescheinigung für den Freibetrag ausstellen?
Was mache ich mit Amtsgerichtsbeschlüssen?

Für die Einreichung von Amtsgerichtsbeschlüssen als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.

Wählen Sie bitte im Betreff „Mitteilung an die Pfändungs-Hotline“ aus.
 

Wie kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Konto umstellen?

Sie möchten Ihr Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wieder in ein normales Konto umwandeln? Das ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer noch bestehenden Pfändung oder Insolvenz ohne den Pfändungsschutz keinen Zugriff mehr auf Ihr Kontoguthaben haben.  

Für die Löschung des Pfändungsschutzmerkmals nutzen Sie bitte den Serviceauftrag im Online-Banking.
 

Was kostet eine Ruhendstellung?
Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

Sie können uns auch gerne anrufen.

Pfändungs-Hotline

☎ 030 3063-3370
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr