- Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Gläubiger beziehungsweise dem Gläubigervertreter der Pfändung zu einigen. Das geht zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung.
- Im Onlinebanking haben Sie jederzeit die Möglichkeit die Aufträge schnell an uns weiterzuleiten. Hier ein Überblick unserer Serviceaufträge:
- Umstellung auf Pfändungsschutzkonto
- Änderung Freibetrag
- Bezahlung einer Pfändung
- Löschung Pfändungsschutzmerkmal.
- Für den Fall, dass trotz einer Ratenzahlung die Pfändungsmaßnahme nicht ruhend gestellt oder aufgehoben wird, können Sie Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen.
- Bei Insolvenzeröffnung empfiehlt sich ebenfalls die Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Pfändung und Insolvenz
Ihr Konto ist gesperrt und Sie brauchen Unterstützung? Keine Sorge, wir sind für Sie da.
Hier finden Sie eine erste Orientierung bei Vorliegen einer Pfändung oder Insolvenz
Freischaltung für das Online-Banking
Für alle Serviceaufträge zur Pfändung, benötigen Sie eine Freischaltung für das Online-Banking. Mit einer Freischaltung, profitieren Sie auch von unserem telefonischen Service.
Sie haben noch keine Online-Banking? Die Freischaltung dazu geht ganz einfach.
FAQ - Häufige Fragen
Für die Bezahlung oder auch Teilzahlung einer Pfändung nutzen Sie bitte unsere Serviceaufträge im Online-Banking oder der Banking-App. Ihre Aufträge werden von uns schnellstmöglich bearbeitet.
- Denken Sie daran: Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos wird zwangsläufig an die Schufa Holding AG gemeldet und das Konto kann ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden.
- Für die Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto nutzen Sie bitte vorrangig unsere Serviceaufträge, welche wir innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeiten.
- Sie haben einen Monat ab Pfändungseingang bzw. Insolvenzeröffnung Zeit für die Umstellung in ein P-Konto.
Um Ihren Freibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese hilft Ihnen, die individuelle Höhe Ihres Freibetrags anzupassen. Weitere Informationen sowie das aktuelle Formular für die Bescheinigung finden Sie hier: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/
Der Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, Gründe hierfür sind:
- Gewährung von Unterhalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (etwa gegenüber eigenen Kindern oder Ehepartner*in)
- einmalige Sozialleistungen
- Mehraufwand aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Behinderungen (etwa Schwerbeschädigtenzulage, Pflegegeld)
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss (nur staatliche Leistung)
Für die Einreichung der Bescheinigung als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.
Wählen Sie bitte im Betreff "Mitteilung an die Pfändungs-Hotline" aus.
Die Einreichung einer Bescheinigung ist nur bei bestehendem Pfändungsschutzkonto möglich.
Für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages empfehlen wir Ihnen, sich eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO ausstellen zu lassen: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto/
Folgende Institutionen können Ihnen diese ausstellen:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Diakonie
- Arbeitgeber
- Schuldnerberatungsstellen
- Rechtsanwälte und Steuerberater
Für die Einreichung der Bescheinigung als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.
Wählen Sie bitte im Betreff "Mitteilung an die Pfändungs-Hotline" aus.
Für die Einreichung von Amtsgerichtsbeschlüssen als Dateianhang im PDF-Format nutzen Sie bitte vorrangig Ihr Postfach im Online-Banking. Diese werden schnell und unkompliziert bearbeitet.
Wählen Sie bitte im Betreff „Mitteilung an die Pfändungs-Hotline“ aus.
Sie möchten Ihr Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wieder in ein normales Konto umwandeln? Das ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer noch bestehenden Pfändung oder Insolvenz ohne den Pfändungsschutz keinen Zugriff mehr auf Ihr Kontoguthaben haben.
Für die Löschung des Pfändungsschutzmerkmals nutzen Sie bitte den Serviceauftrag im Online-Banking.
Für die Ruhendstellung einer Pfändung berechnen wir ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50 Euro. Wir akzeptieren Ruhenderklärungen, die ausschließlich bedingungslos sind.
Sie können uns auch gerne anrufen.
Pfändungs-Hotline
☎ 030 3063-3370
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr