Nicht verheiratet erben: Wer soll später was erhalten?
Gemeinsames Leben allein schafft keine verlässliche Absicherung. Hannes und Sabine müssen klären, wie Sabine versorgt sein soll und wie die Kinder später am Vermögen beteiligt werden. Dafür braucht es eine Regelung, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgeht.
Sabine ist für Hannes ein sogenannter Herzensmensch: eine Person, die ihm besonders nahesteht, aber rechtlich nicht automatisch erbt. Mit einem Testament kann Hannes festlegen, ob und in welchem Umfang Sabine im Ernstfall bedacht werden soll. Dabei sollte er berücksichtigen, dass seine Kinder gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche haben. Auch ein Erbvertrag kommt für unverheiratete Paare infrage. Er muss notariell beurkundet werden.
Denkbar ist zum Beispiel, Sabine ein Wohnrecht einzuräumen oder sie neben den Kindern am Nachlass zu beteiligen. Welche Lösung passt, hängt davon ab, was für beide wichtig ist: die Sicherheit von Sabine, die Interessen der Kinder und die Frage, ob das Vermögen vor allem aus einem Haus, Geldanlagen oder frei verfügbarem Guthaben besteht. Für die konkrete rechtliche und steuerliche Ausgestaltung sollten sie sich beraten lassen.