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Zwei ältere Personen besprechen gemeinsam wichtige Unterlagen zur Vorsorgevollmacht und Pflegeplanung zu Hause..
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24.09.2026 | Lesezeit: 5 Minuten

Vollmacht im Pflegefall: Was passiert, wenn der Ehepartner nicht mehr entscheiden kann?

Wer verheiratet ist, darf nicht automatisch für den Partner entscheiden oder über dessen Konten verfügen. Der Generationendialog der Berliner Volksbank bietet Paaren die Gelegenheit, Vollmachten, Zuständigkeiten und finanzielle Handlungsmöglichkeiten für einen möglichen Pflegefall rechtzeitig zu besprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Vollmacht können wichtige Entscheidungen im Pflegefall verzögert werden.
  • Eine Vorsorgevollmacht regelt persönliche und rechtliche Angelegenheiten; eine Bankvollmacht ermöglicht Bankgeschäfte mit Konten und Depots.
  • Fehlen ausreichende Vollmachten, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.

Gerd Schmidt (75) und seine Frau Ingrid (77) sind seit vielen Jahren verheiratet. Sie haben gemeinsame Ersparnisse, ein Haus und eigene Konten bei verschiedenen Banken. Bislang haben sie vieles gemeinsam geregelt. Doch was wäre, wenn Gerd nach einem Schlaganfall seine finanziellen und persönlichen Angelegenheiten nicht mehr erledigen könnte? Müsste er in ein Pflegeheim ziehen, wären Rechnungen und Pflegekosten trotzdem zu begleichen.

Ingrid würde in diesem Fall auf Gerds Konto zugreifen wollen. Doch Gerd hat ihr keine Bankvollmacht erteilt. Auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung liegt nicht vor. Ohne diese Regelungen kann es im Pflegefall zu Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen und Zahlungen kommen.

Vorsorgevollmacht im Pflegefall: Wer darf entscheiden?

Kann Gerd seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, darf Ingrid nicht allein aufgrund der Ehe umfassend für ihn handeln. Zwar gibt es für verheiratete Paare ein gesetzliches Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt jedoch nur in akuten Krankheitssituationen, höchstens sechs Monate und nicht für finanzielle Angelegenheiten.

Ohne Vorsorgevollmacht könnte das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Es prüft dann, in welchen Bereichen Gerd Unterstützung benötigt, und bestellt eine Betreuungsperson. Besteht dagegen eine wirksame Vorsorgevollmacht, kann Gerd selbst festlegen, wer ihn im Ernstfall vertritt und für welche Angelegenheiten diese Person zuständig ist. Für die von der Vorsorgevollmacht erfassten Bereiche ist eine gerichtliche Betreuung grundsätzlich nicht erforderlich.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Was ist der Unterschied?

Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung verfolgen unterschiedliche Ziele. Mit einer Vorsorgevollmacht erteilt Gerd einer Vertrauensperson – etwa Ingrid – das Recht, ihn in den festgelegten Bereichen zu vertreten.

Mit einer Betreuungsverfügung legt Gerd fest, wen das Betreuungsgericht im Bedarfsfall möglichst einsetzen soll. Diese Person darf dadurch nicht sofort für ihn handeln. Erst wenn das Gericht eine Betreuung anordnet, bestimmt es die Betreuungsperson und ihren Aufgabenbereich. Eine Betreuungsverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Eine Patientenverfügung ergänzt diese Regelungen. Darin kann Gerd festhalten, welche medizinischen Behandlungen er in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Für die praktische Umsetzung im Pflegefall spielt daneben auch die Regelung von Bankgeschäften eine wichtige Rolle.

Bankvollmacht: Wie Pflegekosten bezahlt werden können

Eine Bankvollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, finanzielle Angelegenheiten bei der Bank zu erledigen. Der genaue Umfang einer Bankvollmacht richtet sich nach ihrer Ausgestaltung und den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstituts. Sie kann für einzelne oder alle Konten und Depots gelten. Für Ingrid wäre sie im Pflegefall wichtig, um Kosten des Pflegeheims und andere laufende Ausgaben über Gerds Konten zu regeln. Sie ersetzt keine Vorsorgevollmacht, sondern gilt nur für Bankgeschäfte.

Generationendialog: Vermögen gemeinsam weiterdenken

Vermögen aufbauen, erben, weitergeben und für den Ernstfall vorsorgen: Der Generationendialog bringt die wichtigen Fragen auf den Tisch. Ob Sie selbst Vermögen weitergeben oder sich mit einem Erbe beschäftigen: Unsere Spezialist:innen sprechen mit Ihnen über Nachfolge, Vollmachten und den Umgang mit Vermögen – verständlich und praxisnah.

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Hier finden Sie Informationen, Services und digitale Unterstützung für die Nachlassplanung und den Erbfall.

Pflegefall: Vermögen schützen und laufende Kosten regeln

Ein Pflegefall kann schnell zu hohen laufenden Kosten führen. Die Pflegeversicherung übernimmt bei einem Heimaufenthalt abhängig vom Pflegegrad einen Teil der pflegebedingten Kosten. Häufig bleibt jedoch ein Eigenanteil, der aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlt werden muss. Auch laufende Rechnungen und andere Verpflichtungen müssen weiter fristgerecht beglichen werden.

Vermögen im Pflegefall zu schützen, bedeutet vor allem, handlungsfähig zu bleiben. Gerd und Ingrid sollten deshalb Vollmachten klären, regelmäßige Kosten prüfen und sicherstellen, dass ausreichend Liquidität vorhanden ist. Bei Fragen zur Finanzierung oder zu sozialrechtlichen Ansprüchen können Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder eine Sozialberatung weiterhelfen.

Praktische Vorbereitung: Unterlagen ordnen und Beratung nutzen

Damit Ingrid im Ernstfall schnell handeln kann, sollten Gerds wichtigste finanzielle Unterlagen geordnet und gut auffindbar sein. Eine Übersicht zu Konten, Verträgen und regelmäßigen Zahlungen erleichtert die Orientierung.

Für Bankgeschäfte reicht eine allgemeine Vorsorgevollmacht nicht immer aus. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt für Konto- und Depotangelegenheiten zusätzlich eine Vollmacht auf dem Formular der jeweiligen Bank oder Sparkasse. So kann die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall Zahlungen veranlassen und Bankangelegenheiten regeln.

Da Gerd und Ingrid das Haus gemeinsam besitzen, kann Ingrid ohne passende Vollmacht nur über ihren eigenen Anteil verfügen. Sollte ein Verkauf später notwendig werden, etwa zur Finanzierung von Pflegekosten, müsste sie Gerd beim Verkauf seines Anteils wirksam vertreten können. Dafür sollte die Vorsorgevollmacht Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfassen und für Grundbuchzwecke öffentlich beglaubigt sein. Für den Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht sinnvoll. Notare halten die persönlichen Vorstellungen fest, erläutern die rechtliche Tragweite und achten darauf, dass die Vollmacht Grundstücksgeschäfte eindeutig umfasst.

Wenn ein Pflegebedarf absehbar ist, sollten Gerd oder Ingrid frühzeitig die Pflegekasse kontaktieren. Sie berät zu Leistungen der Pflegeversicherung und zum weiteren Vorgehen. Auch Pflegestützpunkte helfen bei Fragen zur Organisation und Finanzierung der Pflege.

Generationendialog: Frühzeitig über Wünsche und Verantwortung sprechen

Für Gerd und Ingrid ist mit Vollmachten und einer möglichen Pflegefinanzierung noch nicht jede Frage beantwortet. Vielleicht gibt es Vermögen, eine Immobilie oder persönliche Wünsche, über die die nächste Generation informiert werden sollte. Gleichzeitig kann es schwerfallen, über spätere Unterstützung, die Verteilung von Verantwortung oder ein mögliches Erbe offen zu sprechen.

Im Generationendialog der Berliner Volksbank können Familien solche Fragen strukturiert miteinander besprechen: Welche Werte und Verpflichtungen gibt es? Wer soll im Ernstfall informiert sein oder Verantwortung übernehmen? 

Auf dieser Grundlage können Gerd, Ingrid und ihre Familie wichtige Fragen frühzeitig klären. Je nach Situation kann dabei auch eine rechtliche oder steuerliche Beratung sinnvoll sein – bevor sie Entscheidungen unter dem Druck eines Pflegefalls treffen müssten.

Da die rechtliche und steuerliche Bewertung von den persönlichen Verhältnissen abhängt, kann eine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung erforderlich sein.

Profilbild Eyleen Tischer

Ihre Autorin

Eyleen Tischer | Spezialistin Private Kunden Vermögensoptimierung

Eyleen Tischer ist seit 2003 bei der Berliner Volksbank tätig. Sie berät Privatkundinnen und Privatkunden mit Schwerpunkt Wertpapier- und Generationenberatung. Als Vermögensplanerin unterstützt sie Menschen dabei, finanzielle Ziele zu erreichen und Vermögen nachhaltig für kommende Generationen zu gestalten. Nebenbei engagiert sie sich als Dozentin an der Volkshochschule und teilt ihr Fachwissen rund um Vermögensaufbau und Generationenplanung.

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