Praktische Vorbereitung: Unterlagen ordnen und Beratung nutzen
Damit Ingrid im Ernstfall schnell handeln kann, sollten Gerds wichtigste finanzielle Unterlagen geordnet und gut auffindbar sein. Eine Übersicht zu Konten, Verträgen und regelmäßigen Zahlungen erleichtert die Orientierung.
Für Bankgeschäfte reicht eine allgemeine Vorsorgevollmacht nicht immer aus. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt für Konto- und Depotangelegenheiten zusätzlich eine Vollmacht auf dem Formular der jeweiligen Bank oder Sparkasse. So kann die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall Zahlungen veranlassen und Bankangelegenheiten regeln.
Da Gerd und Ingrid das Haus gemeinsam besitzen, kann Ingrid ohne passende Vollmacht nur über ihren eigenen Anteil verfügen. Sollte ein Verkauf später notwendig werden, etwa zur Finanzierung von Pflegekosten, müsste sie Gerd beim Verkauf seines Anteils wirksam vertreten können. Dafür sollte die Vorsorgevollmacht Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfassen und für Grundbuchzwecke öffentlich beglaubigt sein. Für den Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht sinnvoll. Notare halten die persönlichen Vorstellungen fest, erläutern die rechtliche Tragweite und achten darauf, dass die Vollmacht Grundstücksgeschäfte eindeutig umfasst.
Wenn ein Pflegebedarf absehbar ist, sollten Gerd oder Ingrid frühzeitig die Pflegekasse kontaktieren. Sie berät zu Leistungen der Pflegeversicherung und zum weiteren Vorgehen. Auch Pflegestützpunkte helfen bei Fragen zur Organisation und Finanzierung der Pflege.