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Mehrere Personen besprechen Unterlagen an einem Esstisch.
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01.10.2026 | Lesezeit: 7 Minuten

Haus, Depot, Erbschaft: Warum Nachfolgeplanung nicht erst im Alter beginnt

Wer Vermögen aufbaut, sollte frühzeitig auch an dessen Weitergabe denken. Denn mit Haus, Rücklagen oder einer möglichen Erbschaft wächst der Bedarf, die eigene Nachfolge zu planen. Der Generationendialog der Berliner Volksbank bietet Familien Gelegenheit, ihre finanzielle Ausgangslage zu ordnen und Schenkungen, Freibeträge sowie die Nachfolge frühzeitig zu besprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine langfristige Nachfolgeplanung beginnt mit einem Überblick über Vermögenswerte, Kredite und mögliche spätere Zu- und Abflüsse.
  • Bei einer gemeinsamen Immobilie sollten Eigentum, Restschuld und Darlehensverpflichtungen geklärt sein.
  • Freibeträge können bei Schenkungen und Erbschaften helfen, sollten aber die eigene finanzielle Sicherheit nicht gefährden.

Anna Berger (53) und Michael Berger (56) leben mit ihren beiden Kindern in Berlin. 2024 haben sie ein Einfamilienhaus in Randlage für 700.000 Euro gekauft und dafür ein Darlehen aufgenommen. Daneben bauen sie Schritt für Schritt Vermögen auf: Ihr gemeinsames Depot hat einen Wert von 120.000 Euro, auf dem Tagesgeldkonto liegen 50.000 Euro. Anna erwartet zudem in den kommenden Jahren rund 300.000 Euro von ihren Eltern zu erben.

Mit dem Vermögensaufbau und der Aussicht auf eine spätere Erbschaft gewinnt die Nachfolgeplanung für Anna und Michael an Bedeutung. Wie hoch ist ihr Vermögen unter Berücksichtigung von Hauswert, Restschuld, Depot und Rücklagen? Wem gehören die Werte rechtlich? Und wie können sie ihre Kinder später berücksichtigen, ohne die eigene Absicherung zu gefährden?

Vermögen richtig einordnen: Haus, Kredit und Rücklagen

Der erste Schritt ist ein vollständiger Überblick über das Vermögen und die damit verbundenen Kredite. Anna und Michael haben mehrere Vermögenswerte: ihr Haus, das Depot und das Tagesgeldkonto. Für einen realistischen Überblick genügt es nicht, die genannten Beträge zu addieren. Dem Wert des Hauses steht die noch offene Restschuld aus dem Darlehen gegenüber. Außerdem kann sich der Marktwert einer Immobilie verändern – der Kaufpreis von 2024 ist deshalb nur ein Ausgangspunkt.

Das Tagesgeld kann als Reserve dienen, während das Depot auf langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet ist. Für mögliche spätere Übertragungen sollten Anna und Michael Vermögenswerte, Kredite und ihre eigene Absicherung gemeinsam betrachten.

Die voraussichtliche Erbschaft von Annas Eltern kann die langfristige Planung beeinflussen. Sie zählt jedoch erst dann zum Vermögen von Anna und Michael, wenn Anna sie tatsächlich erhält. Bis dahin bleibt sie ein möglicher künftiger Zufluss, mit dem die Familie heute nicht fest rechnen sollte.

Wem gehört was? Eigentum und Verträge prüfen

Für ihre langfristige Finanz- und Nachfolgeplanung sollten Anna und Michael nicht nur die Höhe ihres Vermögens kennen. Ebenso wichtig ist, wem Haus, Depot und Rücklagen rechtlich gehören. Für die Immobilie gibt das Grundbuch Auskunft: Eingetragen ist, wer Eigentümer oder Eigentümerin ist – unabhängig davon, wer beim Kauf mehr Eigenkapital eingebracht oder später Kreditraten gezahlt hat.

Auch Eigentum und Finanzierung sind nicht automatisch deckungsgleich. Beide können im Darlehensvertrag stehen, obwohl nur eine Person im Grundbuch eingetragen ist, oder umgekehrt. Haben beide den Darlehensvertrag als Darlehensnehmende unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank in der Regel gesamtschuldnerisch für die Darlehensverbindlichkeit.

Anna und Michael sollten deshalb prüfen, auf wen Haus, Depot und Tagesgeldkonto laufen und wer für das Darlehen verpflichtet ist. So wird klar, wer über die einzelnen Vermögenswerte entscheiden kann.

Erst selbst abgesichert sein

Danach sollte das Paar klären, welcher Teil ihres Vermögens dauerhaft für sie selbst verfügbar bleiben muss. Dazu gehören die Finanzierung des Hauses, Rücklagen für unerwartete Ausgaben und die Zeit nach dem Berufsleben. Vermögen, auf das sie voraussichtlich verzichten können, kommt für eine spätere Übertragung an die Kinder infrage.

Erst wenn dieser eigene Bedarf geklärt ist, können Anna und Michael entscheiden, ob sie Vermögen später vererben oder bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen möchten. Die mögliche Erbschaft bleibt dabei eine offene Perspektive.

Freibeträge rechtzeitig nutzen

Für Übertragungen an die Kinder stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung, die nicht besteuert werden. Nach derzeit geltendem Recht steht Kindern gegenüber jedem Elternteil grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro zu. Die steuerliche Behandlung hängt jedoch stets von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte gegebenenfalls mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprochen werden.

Schenkungen und Erbschaften derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden dabei zusammengerechnet.

Eine frühzeitige und schrittweise Übertragung kann daher mehr Gestaltungsspielraum schaffen als eine große Übertragung im Erbfall. Ob das sinnvoll ist, hängt jedoch davon ab, wem das Vermögen gehört, wie es bewertet wird und wie viel Anna und Michael selbst benötigen.

Generationendialog: Vermögen gemeinsam weiterdenken

Vermögen aufbauen, erben, weitergeben und für den Ernstfall vorsorgen: Der Generationendialog bringt die wichtigen Fragen auf den Tisch. Ob Sie selbst Vermögen weitergeben oder sich mit einem Erbe beschäftigen: Unsere Spezialist:innen sprechen mit Ihnen über Nachfolge, Vollmachten und den Umgang mit Vermögen – verständlich und praxisnah.

Erben und Vererben

Hier finden Sie Informationen, Services und digitale Unterstützung für die Nachlassplanung und den Erbfall.

Schenken, ohne alles abzugeben

Wenn Anna und Michael ihr Haus zu Lebzeiten übertragen, aber weiterhin darin wohnen oder es bei Bedarf vermieten möchten, können sie sich beispielsweise auch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten und im Grundbuch eintragen lassen. Das Wohnrecht sichert das weitere Wohnen; ein Nießbrauch kann zusätzlich Vermietung und Mieteinnahmen umfassen.

Im Übertragungsvertrag können außerdem Rückforderungsrechte vereinbart werden, etwa für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder einem Verkauf ohne Zustimmung. Welche Regelung passt, sollte vor der Übertragung notariell und steuerlich geprüft werden. Ob und welche Gestaltungen geeignet sind, hängt von den persönlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnissen des Einzelfalls ab.

Planung schriftlich festhalten

Schenkungen ersetzen kein Testament. Anna und Michael sollten daher festlegen, was mit dem Vermögen geschieht, das sie nicht schon zu Lebzeiten übertragen möchten. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge; sie passt aber nicht immer zu den eigenen Vorstellungen.

Testament oder Erbvertrag, mögliche Schenkungen und Vollmachten sollten zusammenpassen. Eine Vorsorgevollmacht kann auch Vermögensangelegenheiten und Bankgeschäfte abdecken. Bei Haus, Darlehen und möglichen Schenkungen ist fachliche Beratung sinnvoll. Schenkungen sollten dokumentiert werden; Immobilienübertragungen müssen notariell beurkundet werden.

Im Generationendialog Klarheit schaffen

Viele Fragen zur Vermögensweitergabe lassen sich leichter beantworten, wenn alle Beteiligten ihre Wünsche offen besprechen. Im Generationendialog der Berliner Volksbank erhalten Familien und Paare wie Anna und Michael einen Rahmen, um ihre finanzielle Zukunft, mögliche Übertragungen und die Erwartungen der nächsten Generation gemeinsam in den Blick zu nehmen.

Der Generationendialog hilft, Fragen zu sortieren, Gesprächsbedarf frühzeitig zu erkennen und die nächsten Schritte für die persönliche Nachfolgeplanung vorzubereiten. Dazu kann auch gehören zu klären, ob für Konten und Depots eine Bankvollmacht hinterlegt werden sollte, damit eine Vertrauensperson im Ernstfall Bankgeschäfte erledigen kann. Der Generationendialog kann Vermögens- und Nachfolgethemen strukturieren, ersetzt jedoch keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Insbesondere bei gemeinsamen Immobilienfinanzierungen, Konten und Depots kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob geeignete Konto- und Bankvollmachten bestehen. So lässt sich verhindern, dass notwendige Bankgeschäfte im Ernstfall verzögert werden."

Was bedeutet die erwartete Erbschaft von Annas Eltern für die weitere Planung?

Eine erwartete Erbschaft kann Anlass geben, mit Annas Eltern über ihre eigenen Wünsche und Regelungen zu sprechen – vorausgesetzt, sie möchten das Gespräch führen. In einem gemeinsamen Generationendialog lassen sich ihre Vorstellungen zur Vermögensweitergabe, mögliche Regelungen für den Ernstfall und wichtige Vollmachten frühzeitig besprechen.

So entsteht Schritt für Schritt eine Nachfolgeplanung, die finanzielle Sicherheit schafft und zu den Bedürfnissen der ganzen Familie passt.

Profilbild Stephanie Siegel

Ihre Autorin

Stephanie Siegel | Spezialistin Private Kunden Vermögensoptimierung

Stephanie Siegel ist seit 1994 bei der Berliner Volksbank und von Beginn an in der Privatkundenberatung tätig.  Aktuell ist sie Spezialistin für Vermögensoptimierung im Bereich Private Kunden,  Ihr Schwerpunkt liegt in der Generationenberatung und Vorsorgeplanung. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre Kunden und deren Familie.

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