Was muss ich für mein Unternehmen wissen?
Für die eigene Planung lohnt sich der Blick auf drei Fragen.
Bin ich betroffen?
Grundsätzlich ja – die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze, unabhängig von Rechtsform oder Branche. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, für Rechnungen an Privatpersonen sowie für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
Wie viel Zeit bleibt mir?
Das hängt vom Umsatz ab. Liegt Ihr Umsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro, müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen können. Liegt er darunter, haben Sie bis Ende 2027 Zeit. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen aber schon heute, diese Pflicht gilt bereits seit 2025 ausnahmslos für alle.
Eine Sonderregelung gilt für Unternehmen, die bereits mit dem EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) arbeiten: Mit Zustimmung des Rechnungsempfängers kann EDI auch über 2027 hinaus weitergenutzt werden, vorausgesetzt, aus der EDI-Rechnung lässt sich ab 2028 der für die Umsatzsteuer erforderliche Meldedatensatz korrekt und vollständig extrahieren. Für Unternehmen mit etablierten EDI-Systemen lohnt sich daher eine frühzeitige Abstimmung mit IT und Steuerberatung, ob die eigene Lösung diese Anforderung erfüllt.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ohne eine EN-16931-konforme Rechnung drohen unter anderem der Verlust des Vorsteuerabzugs beim Empfänger sowie Bußgelder bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Verletzung der Ausstellungspflicht. Wer als Rechnungsempfänger auf einer nicht konformen Eingangsrechnung sitzen bleibt, kann also selbst finanziell zur Kasse gebeten werden.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen und einlesen kann. Klären Sie mit IT-Dienstleistern oder Steuerberatung, welche Schnittstellen und Archivierungspflichten dazukommen. Und schulen Sie Ihr Team – am Ende entscheidet auch die Praxis in der Buchhaltung darüber, ob die Umstellung gelingt.
Die E-Rechnung ist gekommen, um zu bleiben. Wer die verbleibenden Monate nutzt, um Prozesse zu testen und Lücken zu schließen, startet entspannt ins neue Pflichtjahr.