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Älteres Paar bespricht mit einer beratenden Person Unterlagen an einem Tisch.
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03.11.2026 | Lesezeit: 7 Minuten

Ein Testament, drei Kinder: Was im Erbfall wichtig wird

Wenn ein Elternteil stirbt, stehen Familien oft vor schwierigen Entscheidungen. Gerade bei mehreren Kindern kann ein umfangreicher Nachlass zu Konflikten führen – insbesondere, wenn ein Testament unklar oder nicht wirksam ist. Der Generationendialog der Berliner Volksbank hilft im Vorfeld, offene Fragen zu ordnen und nächste Schritte vorzubereiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Testament sollte eindeutig formuliert sein und die gesetzlichen Formvorgaben erfüllen, damit es im Erbfall berücksichtigt werden kann.
  • Wenn mehrere Angehörige gemeinsam erben, müssen sie sich über die Verteilung von Immobilie, Depot oder Betrieb verständigen.
  • Pflichtteilsansprüche und Erbschaftsteuer können dazu führen, dass neben der Verteilung auch ausreichende Liquidität wichtig wird.

Monika Becker (74) hat ihren Mann Klaus verloren. Sie hat drei erwachsene Kinder im Alter von 38, 35 und 31 Jahren. Der Nachlass von Klaus umfasst eine Immobilie im Wert von 900.000 Euro, ein Depot mit 850.000 Euro sowie einen Betrieb im Wert von 550.000 Euro.

Klaus hat ein selbst geschriebenes Testament hinterlassen. Weil es mögliche Formfehler enthält, ist unklar, ob und wie es gilt. Monika wünscht sich, dass der älteste Sohn den Betrieb übernimmt. Die übrigen Kinder wünschen sich eine gerechte Verteilung des Vermögens. 

Wer erhält was – und welche Ansprüche bestehen?

Ein selbst geschriebenes Testament: Was jetzt geprüft werden muss

Ob das Testament von Klaus bestimmt, wer erbt, hängt zunächst davon ab, ob es die gesetzlichen Formvorgaben erfüllt. Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben sein. Ort und Datum können wichtig werden, wenn mehrere Fassungen existieren oder Zweifel an der zeitlichen Reihenfolge bestehen.

Auch der Inhalt muss eindeutig sein: Er sollte erkennen lassen, wer Erbe wird und ob Betrieb oder Depot bestimmten Personen zugedacht sind. Unklare Formulierungen können zu unterschiedlichen Auslegungen und Konflikten führen. Wer ein Testament schreiben möchte, sollte deshalb klare Regelungen zur Erbfolge und zur Verteilung einzelner Vermögenswerte treffen.

Für Monika und ihre Kinder gilt: Erst wenn feststeht, ob das Testament wirksam ist und was daraus folgt, kann der Nachlass verteilt werden. Bei Zweifeln sollte es rechtlich geprüft werden.

Erbengemeinschaft: Eine Erbquote verteilt noch kein Vermögen

Steht nach der Prüfung des Testaments fest, dass mehrere Personen erben, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Immobilie, Depot und Betrieb gehören dann zunächst allen Miterbinnen und -erben gemeinsam. Die Verwaltung des Nachlasses steht ihnen gemeinschaftlich zu.

Viele Familien unterschätzen, dass eine Erbengemeinschaft zunächst nur gemeinsam handeln kann. Entscheidungen über Nachlassgegenstände erfordern häufig die Mitwirkung aller Beteiligten. Dies kann die Nachlassabwicklung erheblich verzögern, wenn keine klaren Regelungen bestehen.

Monika kann daher nicht allein entscheiden, dass der älteste Sohn den Betrieb übernimmt. Auch die Kinder können nicht einfach einzelne Nachlasswerte für sich beanspruchen. Zunächst muss geklärt werden, wer in welcher Quote Erbe geworden ist und wie die Aufteilung erfolgen soll.

Soll der älteste Sohn den Betrieb weiterführen, braucht es eine Lösung, die auch die übrigen Beteiligten berücksichtigt – etwa über Depotwerte oder eine Ausgleichszahlung. Eine gerechte Lösung bedeutet nicht, dass alle dasselbe erhalten. Entscheidend sind nachvollziehbare Werte und verbindliche Vereinbarungen.

Generationendialog: Vermögen gemeinsam weiterdenken

Vermögen aufbauen, erben, weitergeben und für den Ernstfall vorsorgen: Der Generationendialog bringt die wichtigen Fragen auf den Tisch. Ob Sie selbst Vermögen weitergeben oder sich mit einem Erbe beschäftigen: Unsere Spezialist:innen sprechen mit Ihnen über Nachfolge, Vollmachten und den Umgang mit Vermögen – verständlich und praxisnah.

Erben und Vererben

Hier finden Sie Informationen, Services und digitale Unterstützung für die Nachlassplanung und den Erbfall.

Pflichtteil: Warum eine Enterbung Ansprüche nicht beendet

Ein Testament kann festlegen, wer Erbe wird. Ehegattinnen und Ehegatten sowie Kinder gehören jedoch grundsätzlich zu den Pflichtteilsberechtigten. Wer durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wird, kann von den Erben einen Pflichtteil verlangen.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des Anteils, den die betreffende Person ohne Testament nach den gesetzlichen Regeln erhalten hätte. Wie hoch er im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von der Familienkonstellation und dem Güterstand der Ehe ab. 

Für Familie Becker kann das relevant werden, falls Klaus eines seiner Kinder zugunsten von Monika oder des ältesten Sohnes nicht als Erben eingesetzt haben sollte. Bei einer Immobilie und einem Betrieb ist dann besonders wichtig, ob ausreichend Liquidität für mögliche Ansprüche vorhanden ist.

Erbschaftsteuer: Jeden Erwerb getrennt betrachten

Für die Erbschaftsteuer zählt nicht nur der Gesamtwert des Nachlasses von 2,3 Millionen Euro. Entscheidend ist, wer welchen Anteil erhält, wie die Werte steuerlich angesetzt werden und welche persönlichen Freibeträge gelten. Monika hat als Ehefrau nach aktueller Gesetzeslage einen Freibetrag von 500.000 Euro, jedes Kind grundsätzlich 400.000 Euro.

Um die Erbschaftsteuer zu berechnen, müssen die Erwerbe von Monika und jedem Kind getrennt betrachtet werden. Soll der älteste Sohn das Unternehmen übernehmen, muss zugleich geklärt werden, wie die anderen Familienmitglieder wirtschaftlich berücksichtigt werden.

Für Betriebsvermögen können unter gesetzlichen Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen gelten. Ob sie im konkreten Fall greifen, sollte die Familie fachlich prüfen lassen. Bei einem Betrieb, einer Immobilie und mehreren möglichen Erben lohnt es sich besonders, wichtige Fragen zu klären, bevor der Erbfall eintritt.

Generationendialog: Die Nachfolge rechtzeitig vorbereiten

Der Fall der Familie Becker zeigt, warum wichtige Fragen zur Nachfolge möglichst zu Lebzeiten besprochen werden sollten. Hätten Klaus, Monika und ihre Kinder ihre Vorstellungen früher gemeinsam geklärt, wäre deutlicher gewesen, wer den Betrieb künftig führen soll, wie die anderen Kinder berücksichtigt werden können und welche Regelungen ein Testament enthalten muss.

Der Generationendialog der Berliner Volksbank bietet Familien einen Rahmen, Vermögen, Nachfolge und Zuständigkeiten frühzeitig zu besprechen. Dabei kann es darum gehen, die Vermögenswerte zu ordnen, Erwartungen sichtbar zu machen und festzustellen, an welchen Stellen rechtliche oder steuerliche Beratung notwendig ist.

Bei einem Betrieb reichen Regelungen im Testament allein oft nicht aus. Fragen der Unternehmensnachfolge, Vertretung im Ernstfall, möglicher Übertragungen zu Lebzeiten sowie Ausgleichs- oder Abfindungsregelungen sollten frühzeitig geklärt werden. Auch bei einer Immobilie kann eine rechtzeitige Prüfung sinnvoll sein. Notariat, Steuerberatung und bei komplexer Unternehmensnachfolge weitere spezialisierte Beratung sollten dabei einbezogen werden.

Neben Testament und Erbfolge sollten Familien auch über Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten sprechen. Sie können dazu beitragen, dass wichtige Entscheidungen bereits zu Lebzeiten getroffen werden können und Angehörige im Ernstfall handlungsfähig bleiben.

Profilbild Margit Blümner

Ihre Autorin

Margit Blümner | Spezialistin Private Kunden Vermögensoptimierung

Margit Blümner ist seit 1993 bei der Berliner Volksbank. Als Spezialistin für Vermögensoptimierung begleitet sie Menschen dabei, ihr Vermögen strukturiert zu planen, zu sichern und zu entwickeln. Individuelle Lösungen und eine langfristige Kundenbeziehung stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Durch ihre langjährige Expertise verbindet Margit Blümner fundiertes Fachwissen mit einer praxisnahen, verständlichen Beratung.

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