Die Berliner Volksbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden - darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen - geschützt.
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken waren die ersten Kreditinstitute in Deutschland, die im Interesse ihrer Kunden und auch im eigenen Interesse Sicherungseinrichtungen schon in den dreißiger Jahren geschaffen haben. Seitdem hat es keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein Kunde einen Verlust bei seinen Einlagen erlitten hat.
Das Vertrauen auch des Gesetzgebers in die Verlässlichkeit der Sicherungseinrichtung des BVR kommt u. a. dadurch zum Ausdruck, dass er schon 1976 - im Rahmen der seinerzeitigen Überarbeitung des Kreditwesengesetzes - die Sicherungseinrichtung anerkannt hat. Dies wird noch besonders dadurch deutlich, dass aufgrund der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Mündelgelder auch bei den genossenschaftlichen Banken angelegt werden können, die der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen sind.