- Kunden, die ihre Reise, Flüge oder Services direkt gebucht haben, unterliegen nicht dem Insolvenzschutz und auch nicht dem Absicherungsschutz der Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
- Das bedeutet, dass der mit der Kreditkarte im Voraus angezahlte/ bezahlte Reisepreis Teil der Insolvenzmasse ist.
- Die FTI Group prüft derzeit, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können. Eine Information an betroffene Kundinnen und Kunden erfolgt durch die FTI Group in Kürze.
- Zum jetzigen Zeitpunkt können wir, als Berliner Volksbank eG, keine weiteren Informationen geben. Sobald uns neue Erkenntnisse und Informationen vorliegen, werden wir dies auf unserer Internetseite veröffentlichen.
- Wir stehen hierzu im Austausch mit unserem Zahlungsdienstleister, der VR Payment GmbH und der DZ BANK AG.
Information zur Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Touristik GmbH
Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet folgende Marken:
- FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke
- 5vorFlug in Deutschland
- BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken
- DriveFTI und Cars and Camper.
Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf fti- eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht worden sein.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.
Auf der Internetseite von FTI Group stehen für die Kundinnen und Kunden sowie die Vertriebspartner aktuelle Informationen zur Verfügung. https://www.fti-group.com/de/insolvenz
Pauschalreisen, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden
- Kunden, die eine Pauschalreise* gebucht und diese mit der Kreditkarte angezahlt/bezahlt haben, unterliegen dem Insolvenzschutz.
- Die Reise, sofern diese noch nicht angetreten wurde, ist von FTI Group storniert worden. Es besteht jedoch ein Absicherungsschutz der Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
- Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in Verbindung setzen, sobald der von der Insolvenz betroffene Reiseanbieter dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
- Link zur Webseite des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF): https://drsf.reise/
* Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen