5 neue Gesetze für Unternehmen
21.07.2022 - Lesezeit: 5 Minuten
Daran sollten Sie jetzt denken: In diesen Wochen gelten einige neue Regelungen für Unternehmen. Hier die 5 wichtigsten im Überblick – von der Erhöhung des Mindestlohns bis zur neuen Grundsteuer.
1. Mindestlohn wird erhöht
Der Bundesrat hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf zwölf Euro beschlossen. Doch bereits ab 1. Juli müssen Unternehmer:innen tiefer in die Tasche greifen. Dann steigt der Mindestlohn zunächst auf 10,45 Euro pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobber:innen. Für die Berechnung der Stundenzahl, die Minijobber:innen maximal im Monat arbeiten dürfen, gibt es eine einfache Formel. Dafür dividiert man die Minijob-Grenze von 450 Euro durch den neuen gesetzlichen Mindestlohn und erhält als Ergebnis die maximale Anzahl an Arbeitsstunden im Monat. Zudem können durch die Anhebung des Stundenlohns die Obergrenze für sozialversicherungsfreie Minijobs überschritten werden und höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.
2. Kurzarbeitergeld verlängert
Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen war es bisher möglich, einen Antrag auf erleichtertes Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Ab 1. Juli sollte diese Sonderregelung eigentlich auslaufen. Mittlerweile hat das Bundeskabinett aber beschlossen, den Zugang zum erleichterten Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate zu verlängern – bis zum 30. September. Hintergrund ist allerdings nicht die Corona-Pandemie, sondern die Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Nach dem aktuellen Beschluss soll Kurzarbeitergeld bis Ende September dann bezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter:innen im Betrieb von dem Arbeitsausfall betroffen sind.
3. Neue Regeln bei verpackter Ware
Ab 1. Juli gelten neue Pflichten für alle Unternehmen, die verpackte Ware verkaufen und so Verpackungen in Umlauf bringen. Bis zu dieser Frist müssen sich alle im Verpackungsregister LUCID online eintragen. Egal also, ob Einweg-, Mehrweg- oder auch Pfandsystem – jeder muss sich registrieren, der Verpackungen gewerbsmäßig in Umlauf bringt. Das betrifft zum Beispiel auch die Eisbecher einer Eisdiele und die Brötchentüten beim Bäcker. Bislang galt das nur für sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen, jetzt auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, unter anderem Verpackungen für den Transport und pfandpflichtige Einweggetränke, Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, Mehrwegverpackungen.
4. Online-Verträge mit Kündigungsbutton
Verträge zu kündigen, ist oft nicht einfach. Das ändert sich jetzt. Ab 1. Juli muss ein Kündigungsbutton leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein. Zudem muss der Vertragspartner den Eingang der Kündigung den Verbraucher:innen unmittelbar bestätigen – auf elektronischem Wege und in Textform. Der Kündigungsbutton ist Pflicht, wenn über eine Webseite ein Vertrag mit Verbraucher:innen über ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis geschlossen wird. Dazu zählen zum Beispiel Abos, Versicherungsverträge oder Streamingdienste. Die Einführung des Kündigungsbuttons ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge.
Ein Großteil der Verordnungen ist bereits in Kraft getreten. Seit Oktober 2021 können zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließlich über das Telefon abgeschlossen werden. Nötig ist eine zusätzliche Bestätigung in Textform. Für Verträge, die ab dem 1. März geschlossen wurden, gelten zudem verkürzte Kündigungsfristen.
5. Grundsteuererklärung fällig
Eigentümer:innen von Immobilien sind verpflichtet, ab 1. Juli eine Feststellungserklärung abzugeben. Dabei müssen sie unter anderem folgende Angaben machen: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Notwendig ist die Neuberechnung, weil das Bundesverfassungsgericht die aktuell geltende Grundsteuer als ungerecht eingestuft hat. Bisher wurde die Steuer nach dem sogenannten Einheitswert berechnet, jetzt werden auch Lage, Baujahr und Umgebung einbezogen.
Besonders für Mieter in Großstädten könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümer:innen auf die Betriebskosten umgelegt werden. Bis spätestens 31. Oktober müssen sie die Feststellungserklärung über elster.de an das zuständige Finanzamt abgeben.