Die Bargeldversorgung am Geldautomaten oder das Bezahlen der Lebensmittel im Supermarkt mit der BankCard sind aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Leider werden auch Betrüger immer findiger, sich mit Bargeld zu versorgen - ggf. sogar mit Ihrem. Wir möchten Ihnen daher helfen, sich vor diesen Betrügereien zu schützen.
Geben Sie Betrügern keine Chance!
Schutz vor Kartenmissbrauch
- Bitte bewahren Sie die Geheimzahl stets getrennt von der Karte und für Dritte unzugänglich auf.
- Lassen Sie Ihre Karte niemals unbeaufsichtigt (z. B. im Auto oder beim Bezahlvorgang im Handel).
- Die Eingabe der PIN erfolgt beim Bezahlen oder Geldabheben nur einmal. Wiederholte Eingaben sind nicht erforderlich.
- Schauen Sie sich das Umfeld am Geldautomaten genau an. Sollten Sie auffällige Änderungen an der Beschaffenheit des Geldautomaten feststellen, informieren Sie umgehend die Polizei.
- Geben Sie niemals die Geheimnummer ein ohne sich vorher versichert zu haben, dass niemand über Ihre Schulter schaut. Bitten Sie aufdringliche Personen höflich aber bestimmt, Abstand zu halten.
- Verdecken Sie bei Eingabe Ihrer PIN die Sicht auf die Tastatur mit Ihrer freien Hand.
- Lassen Sie sich bei der Verwendung Ihrer Karte nicht ablenken. Beliebt ist bei Betrügern der Trick, jemanden während des Geldabhebens um Hilfe zu bitten.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoumsätze.
- Werfen Sie Belege nie unachtsam weg, z. B. Einkaufsbelege bei Kartenzahlung, Kontoauszüge.
- Die PIN wird niemals per E-Mail von Ihnen abgefragt.
- Vermeiden Sie bei der Wahl einer Wunsch-PIN aus Sicherheitsgründen naheliegende Ziffernkombinationen, wie z. B. Geburtsdatum, Verfallsdatum der Karte oder einfache Zahlenreihen. Diese könnten es Betrügern sehr leicht machen.
Achten Sie am Geldautomaten oder im Handel bei der Eingabe der Geheimzahl auf Auffälligkeiten, z. B.:
- Nach Eingabe Ihrer Geheimzahl wird Ihre Karte am Geldautomaten einbehalten, obwohl Sie sicher sind, dass Ihr Konto gedeckt ist. Wenden Sie sich sofort an einen Bankmitarbeiter des Kreditinstitutes, wo Ihre Karte einbehalten wurde.
- Türöffner für die Selbstbedienungsfoyers funktionieren ohne Eingabe der Geheimzahl. Fällt Ihnen an einem Türöffner ein Gerät auf, welches Sie zur Eingabe der Geheimzahl auffordert, um in den Schaltervorraum einer Bank zu gelangen, benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei.
- Der Geldautomat sieht plötzlich anders aus. Das kann zum Beispiel eine Blende sein, hinter der sich eine Minikamera verbirgt. Beim Bemerken von Minikameras benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei.
- Geldautomat scheinbar defekt: Bei dieser Masche verhindert die aufgesetzte Attrappe den Auswurf der Geldscheine. Der Automat gibt zwar das gewünschte Geld aus, dieses bleibt aber in der Falle der Diebe hängen. Es scheint, der Geldautomat sei defekt. Die Betrüger holen sich später das Geld unbemerkt ab.
- Am Geldautomaten sind eindeutige Spuren einer Manipulation oder Ausspähung zu erkennen. Benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei.
Fallen Ihnen solche Merkwürdigkeiten auf, nachdem Sie Ihre Karte benutzt haben, lassen Sie diese umgehend sperren.
Um Sie zukünftig noch wirksamer vor unberechtigten Verfügungen Dritter zu schützen, haben wir Ihrer VR-BankCard mit dem individuellen Verfügungsrahmen im Ausland ein weiteres Sicherheitsmerkmal hinzugefügt.
Bitte denken Sie daher daran, vor jedem Aufenthalt in einem Land, welches den Euro nicht als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert (z. B. Schweiz, Dänemark), einen zeitbegrenzten Verfügungsrahmen für Ihre Transaktionen einzurichten. Sollten Sie dies nicht tun, ist eine Verfügung in diesen Ländern nicht mehr möglich.