Corporate Governance-Kodex

Bereits im Jahr 2005 hat die Berliner Volksbank als erste deutsche Volksbank die Grundsätze des Corporate Governance Kodex (DGRV-Kodex) für Genossenschaften umgesetzt und einen eigenen Corporate Governance Kodex für die Berliner Volksbank entwickelt.

Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 hat die Berliner Volksbank aus Gründen der Transparenz und Vereinheitlichung nunmehr den DGRV-Kodex für Genossenschaften als für sich ausschließlich verbindlich erklärt.

Der DGRV-Kodex für Genossenschaften stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Genossenschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System von Genossenschaften transparent und nachvollziehbar machen und will das Vertrauen der Mitglieder, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher Genossenschaften fördern.

Sein Inhalt umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Mitglieder und Vertreterversammlung
  • Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Transparenz
  • Rechnungslegung und Prüfung

Entsprechenserklärung 2024

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Berliner Volksbank eG zu den Empfehlungen des „Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften“ (in analoger Anwendung des § 161 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der Berliner Volksbank eG erklären für das Geschäftsjahr 2024, dass den vom DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. - bekannt gemachten Empfehlungen des "Corporate Governance-Kodex für Genossenschaften" auch im Geschäftsjahr 2024 in vollem Umfang entsprochen wurde. Die Berliner Volksbank eG betrachtet diese Empfehlungen auch zukünftig als für sich bindend.