Werden Sie Mitglied einer starken Gemeinschaft

Werden auch Sie Mitglied und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Gemeinsam sind wir stark, deshalb ist jedes neue Mitglied bei uns herzlich willkommen.

 

 

Neues Mitglied werden

Sie sind noch kein Mitglied bei der Berliner Volksbank?
Hier können Sie einfach und schnell Mitglied werden und von den zahlreichen Mitgliedervorteilen profitieren.

Möglichkeit 1: Online

Sie zeichnen die gewünschte Anzahl Anteile ganz einfach über das Online-Banking und erhalten für alle gezeichneten Anteile die in der Vertreterversammlung festgelegte Dividende.

Möglichkeit 2: Formular

Möglichkeit 3: MitgliedsSparen


 

Weitere Geschäftsanteile zeichnen

Sie sind bereits Mitglied und möchten Ihre Beteiligung aufstocken?
Hier können Sie einfach und schnell weitere Anteile erwerben. 

 

Möglichkeit 1: Online

Sie zeichnen die gewünschte Anzahl Anteile (Empfehlung mindestens 10) mit einem Antrag und erhalten für alle gezeichneten Anteile die in der Vertreterversammlung festgelegte Dividende.

Möglichkeit 2: Formular

Möglichkeit 3: MitgliedsSapren

Sie sparen monatlich 52 Euro für 12 Monate oder 26 Euro für 24 Monate.

Mit dem ersparten Geld werden am Ende der Sparfrist automatisch zwölf Anteile gezeichnet. Eine Dividende erhalten Sie während der Sparphase nicht, das Sparguthaben wird jedoch attraktiv verzinst. Details entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt MitgliedsSparen.


Voraussetzungen für die Online-Beantragung einer Mitgliedschaft

  • Wer Mitglied werden kann, ist grundsätzlich in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden. Davon ausgenommen sind politische Parteien.
  • Eine Mitgliedschaft bei der Berliner Volksbank beinhaltet eine enge Verbundenheit mit der Region und der Bank. Daher bieten wir die Mitgliedschaft für die Menschen in unserer Region an.
  • Die Mitgliedschaft kann bequem beantragt werden, wenn Sie Inhaber eines Privatgirokontos, Geschäftsgirokontos, Tagesgeldkontos oder des Kontos blauorange bei der Berliner Volksbank sind.
  • Sie haben einen Zugang zum Online-Banking oder der VR Banking-App (Service-Direkt).
  • Online können so viele Anteile beantragt werden, dass pro Mitglied die Anzahl von 100 Anteilen nicht überschritten wird.
  • Der Antragssteller muss ausschließlich in Deutschland steueransässig sein.

FAQ - Häufige Fragen

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Versammlung der Mitglieder und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt worden ist.

Wie kann ich als Mitglied mitbestimmen?

Zusammen mit 225.000 anderen Mitgliedern bestimmen Sie in der Bank mit. Organisatorisch stellen uns so viele Mitglieder natürlich unter große Herausforderungen. Darum wählen die Mitglieder untereinander Vertreter für die Vertreterversammlung und können auch selbst gewählt werden, bis in den Aufsichtsrat hinein. Auf der jährlichen Vertreterversammlung üben diese gewählten Vertreter hinsichtlich der Angelegenheiten der Genossenschaft die Rechte der Mitglieder aus.

Wie häufig findet eine Versammlung der Mitglieder statt und muss ich meine Stimme abgeben?

In der Regel findet einmal im Jahr eine Versammlung statt, in der die von den Mitgliedern gewählten Vertreter die Rechte der Mitglieder hinsichtlich der Angelegenheiten der Genossenschaft ausüben. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.

Wie viele Anteile kann ich online zeichnen?

Online können Sie bis zu 100 Anteile zeichnen. Wenn Sie bereits Mitglied sind, können Sie online jedoch nur so viele Anteile zusätzlich zeichnen, dass der Gesamtbestand aller Ihrer Anteile 100 Stück nicht übersteigt. Los geht es bei einem Anteil.

Wenn Sie mehrere Anteile nicht auf einmal zeichnen möchten, können Sie auch über 12 oder 24 Monate Anteile "ansparen".

Wenn Sie mehr als 100 Anteile zeichnen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder Ihre Beraterin.

Bei Austritt werden Ihre erworbenen Genossenschaftsanteile selbstverständlich wieder an Sie zurückgezahlt.

Wann werden beim Austritt (Kündigung) die Genossenschaftsanteile wieder ausgezahlt?

Sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt, werden die Anteile nach der Vertreterversammlung Mitte des Folgejahres ausgezahlt.

Noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an - wir sind gerne für Sie da.