Vertreterversammlung 2025

Die Mitgliederrechte bei der Berliner Volksbank werden von gewählten Vertreterinnen und Vertretern in der Vertreterversammlung wahrgenommen – genau wie es unsere Satzung vorsieht. Deshalb laden wir jährlich alle Vertreter*innen zu einer Vertreterversammlung ein. 

In diesem Jahr fand die Versammlung am 20. Mai 2025 im bcc am Alexanderplatz in Berlin statt.

Eröffnet wurde die Versammlung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Tobias Weber. Der Vorstandsvorsitzende Carsten Jung stellte anschließend den Jahres- und Konzernabschluss der Berliner Volksbank für das Geschäftsjahr 2024 vor und ordnete die Ergebnisse in seinem Bericht ein.

Detaillierte Informationen zum Jahres- und Konzernabschluss finden Sie in unserer Jahresbilanz 2024 | Berliner Volksbank, weitere Details zum Ablauf der Veranstaltung in der Pressemitteilung über den Abend.

Insgesamt nahmen 278 Vertreter*innen das Stimmrecht für die Mitglieder unserer Genossenschaft wahr. Während der Veranstaltung hatten sie die Möglichkeit, über die in unserer Satzung und im Genossenschaftsgesetz festgelegten Punkte zu entscheiden. 

Beschlüsse der Vertreter*innen

Die Vertreter*innen stimmten für die folgenden Beschlussvorschläge:

  • Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024
  • Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024, inkl. Ausschüttung der Dividende von 3,00 Prozent plus 1,00 Prozent Bonus
  • Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
  • Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

Nachfolgend finden Sie die Beschlussfassungen und weitere zur Verfügung gestellte Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

TOP 4.1

Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Genoverband e. V.

Beschlussfassungen

TOP 4.2

Beratung und mögliche Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes durch den Genoverband e. V.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen vor dem Hintergrund des erzielten Prüfungsergebnisses keinen Anlass für eine Abstimmung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.

TOP 5.1

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

Die Vertreterversammlung stellte den aufgestellten und geprüften Jahresabschluss der Berliner Volksbank zum 31. Dezember 2024 fest.

TOP 5.2

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023

Die Vertreterversammlung stimmte einstimmig der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr – in Höhe von 39,2 Millionen Euro zu.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Die Vertreterversammlung hat einstimmig der Entlastung der Mitglieder des Vorstandes zugestimmt.

TOP 7

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Vertreterversammlung hat einstimmig der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zugestimmt.

TOP 8

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine weiteren Informationen.

Die Berliner Volksbank ist eine Genossenschaft, deren Zweck die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder ist. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.

Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von gewählten Vertretern und Vertreterinnen der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt. Jede*r Vertreter*in hat eine Stimme, die er bzw. sie nicht übertragen kann. Vertreter*innen können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften wird das Vertreteramt durch die natürliche Person ausgeübt, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Ein*e Vertreter*in nimmt die Interessen von jeweils 500 Mitgliedern wahr. Die Berliner Volksbank verzeichnet mehr als 228.000 Mitglieder bzw. 453 Vertreter*innen (nach der Vertreterwahl im März 2025).

Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin (Versammlungsleiter*in). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.