Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Kleidung kommt aus Asien, Obst aus Neuseeland und Kaffee aus Südamerika. Bis uns diese Güter erreichen, passieren sie oft eine lange Lieferkette. Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern mit hohen Importen von Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren. Das rückt zunehmend in den Blickpunkt, denn entlang der globalen Lieferketten sind Arbeits- und Umweltbedingungen häufig auch die Ursache dafür, dass Menschen in Not leben.

Um die Rechte der Menschen zu schützen, die für Deutschland Waren herstellen, hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG. ) Das LkSG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und nimmt Unternehmen in die Pflicht zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führt.

Auch die Berliner Volksbank muss Maßnahmen ergreifen, um ihrer ökonomischen, ökologischen und humanitären Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette nachzukommen. Durch das LkSG ist die Berliner Volksbank verpflichtet ein Beschwerdeverfahren vorzuhalten, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie die nachstehenden Informationen zu beachten:

Ihre Beschwerde per E-Mail

Als Verfahrensweg für Ihre Beschwerde ist ein Meldeweg in digitaler Textform per E-Mail oder Schriftform vorgesehen. Die Meldung kann anonym abgegeben werden.

Die Beschwerden nach LkSG können digital über das folgende separate E-Mail-Postfach sowohl von intern als auch von extern erfolgen:

lieferkette-beschwerde@berliner-volksbank.de


Ihre Beschwerde per Post

Schriftliche Beschwerden oder Hinweise sind an folgende Adresse zu richten:

Berliner Volksbank eG
LkSG-Beschwerdeverfahren
Bundesallee 206
10717 Berlin


Das benötigen wir von Ihnen

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:

Ihre Meldung muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Schilderung des Sachverhaltes, aus dem sich ein Verstoß gegen die im LkSG genannten Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten ergeben kann

Darüber hinaus kann die Meldung die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Beschwerdeführers für eventuelle Rückfragen
  • Kontaktweg für Rückfragen und Eingangsbestätigung (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

Verfahrensordnung

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.


Grundsatzerklärung

Hier finden Sie die Erklärung der Berliner Volksbank eG zu ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich.