Was bedeutet die neue Grundsteuer für mich?

31.03.2022 - Lesezeit: 6 Minuten

Blick von oben auf Gewerbeimmobilien und Wohnhäuser
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Alle Eigentümer:innen müssen jetzt ihren Grundbesitz für die Grundsteuer neu bewerten. Was ändert sich für Unternehmen? Wie wird die Grundsteuer ab 2022 in Berlin und Brandenburg berechnet? Und was sollten Eigentümer:innen jetzt unternehmen? Daniela Seide-Mainka, Geschäftsführerin der Berliner Volksbank Immobilien GmbH, beantwortet die elf wichtigsten Fragen rund um die neue Steuer.

Warum wird die Grundsteuer geändert?

Was ändert sich jetzt für Eigentümer:innen?

Wen betrifft die Reform?

Daniela Seide-Mainka
Daniela Seide-Mainka

Was kommt auf Unternehmen zu?

Wie soll die Grundsteuer neu berechnet werden?

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sich die Grundsteuer künftig wie folgt berechnet: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Begleitend sind drei Schritte geplant:
Bis Mitte 2024 werden die Einheitswerte sämtlicher Grundstücke in Deutschland neu ermittelt. Zum Ausgleich werden voraussichtlich die Grundsteuermesszahlen abgesenkt, laut Bundesfinanzministerium etwa auf ein Zehntel des aktuellen Werts.
Um zu verhindern, dass das Steueraufkommen durch die Reform steigt, sind die Kommunen angehalten, ihre Hebesätze anpassen.

Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wie wird die Grundsteuer in Berlin und Brandenburg berechnet?

Der allgemeine Hebesatz für Grundstücke in Berlin beträgt 810% Grundsteuer B. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten besondere Hebesätze von 150 %. In Brandenburg variieren die Hebesätze zwischen 380 % in Luckenwalde und 545% in Potsdam. Hinzu kommt, dass die Einheitswerte in Brandenburg deutlich niedriger sind als in Berlin. Zukünftig werden Berlin und Brandenburg das neue Bundesmodell übernehmen, bei dem Gebäude und unbebaute Grundstücke regelmäßig neu bewertet werden müssen. Dieses Modell ermittelt möglichst genau den Wert der Immobilie, verlangt aber dafür viele Informationen und einen hohen administrativen Aufwand. Klar ist: Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg wird die Grundsteuer mit steigenden Grundstückswerten und Mieten automatisch und regelmäßig steigen.

Und was ändert sich für die Land- und Forstwirtschaft?

Alle Landwirtschaftsbetriebe müssen ab 2022 neu bewertet werden. Nach dem neuen Bewertungsrecht gehören Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen, nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen dazu. Daher ist es zur Vorbereitung der Grundsteuerreform erforderlich, für die bisher zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Gebäude und die Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen, neue Steuernummern zu vergeben.

Wann kommt die neue Grundsteuer tatsächlich?

Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bis dahin gilt in einer Übergangsphase die alte Regelung. Jedoch müssen Eigentümer:innen schon bis Mitte 2022 die neu erhobenen Grundstückswerte an das Finanzamt übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten soll ab 1.7. über die Steuerplattform Elster möglich sein. Nach heutigem Stand läuft die Abgabefrist bis 31.10.2022.

Welche Daten gelten 2025 als Basis?

Ab 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet, danach alle 7 Jahre. Das bedeutet, dass die Finanzämter den Wert ermitteln, den der Grundbesitz 2022 hatte. Dieser Wert wird dann ab 2025 der neuen Grundsteuer zugrunde gelegt.

Was sollten insbesondere Unternehmer:innen jetzt tun?

Auf alle Immobilieneigentümer:innen, private Eigentümer:innen und Unternehmen kommen erhebliche administrative und finanzielle Herausforderungen zu. Mein Tipp: Bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Erfassen Sie zunächst ihr gesamtes Immobilienvermögen und aktualisieren Sie die Daten. Danach analysieren Sie den Flächenbedarf, um diesen in die strategische Planung einzubeziehen. Gegebenenfalls optimieren Sie die Flächeneffizienz durch Umnutzungen oder Verkleinerungen nicht benötigter Areale. Analysieren Sie jeden Standort und ziehen Sie Schließungen oder Verlagerungen in andere Bundesländer in Betracht. Eine gute Alternative sind auch Leasingmodelle wie Sale & Leaseback.

Wie hilft die Berliner Volksbank Immobilien GmbH Eigentümer:innen?

Wir unterstützen Investor:innen und Unternehmer:innen bei der Analyse und Bewertung ihres Portfolios. Dabei gewinnen sie einen aktuellen Überblick über ihr Immobilienvermögen, entwickeln nicht genutzte Potentiale und sind in der Lage, mit Hilfe neuer Informationen bessere Entscheidungen zu treffen. Auch bei geplanten Übertragungen von Immobilienvermögen an die nächste Generation stehen wir gerne beratend zur Seite.

Sie haben Fragen zur neuen Grundsteuer?

Wenden Sie sich an Daniela Seide-Mainka, telefonisch unter 030 565555510 oder per E-Mail unter daniela.seide-mainka@bvbi.de.

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