Bauen und Sanieren für den Klimaschutz – Die neuen BAFA-Förderprogramme einfach erklärt.

22.07.2021 - Lesezeit: 11 Minuten

Leerstehende Büroetage vor der Sanierung
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In allen Bereichen wird momentan klimafreundlich optimiert. Wir benutzen weniger Plastiktüten, Strohhalme werden vom Markt genommen, Regionalität spielt beim Einkauf eine immer größer werdende Rolle und auch sonst sind effizientere Lösungen gefragt – auch im Bereich des Bauens und Sanierens. Mit Förderprogrammen klappt dies mittlerweile viel einfacher, als noch vor ein paar Jahren. Unsere Expertin Isabell Lange, die bei der DZ Bank AG im Bereich Investitionsförderung tätig ist und die Beratung zu Fördermitteln Nord/Ost durchführt, klärt über die neuen BAFA-Förderprogramme auf. 

Seit Anfang Juli gibt es wissenswerte Neuerungen zur Bundesförderung vom BAFA für effiziente Gebäude (BEG), mit denen die vorhandenen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu strukturiert wurden. Was muss man jetzt beachten, wenn man sich für energetisches Bauen und Sanieren interessiert und erstmals auch von den Förderungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude profitieren möchte?

Energetisches Bauen – Jetzt so wichtig, wie noch nie.

Realisiert werden sollen die Klimaziele Deutschlands vor allem durch die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme und durch die Senkung der Stromkosten für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig sollen klimafreundliche Projekte und damit auch das energieeffiziente Bauen und Sanieren mit Wärmepumpen, effizienten Heizungen und erneuerbaren Energien, nachhaltig gefördert werden, denn knapp 25 % des gesamten CO2-Ausstoßes werden durch die Energieversorgung von Gebäuden verursacht.  Und genau hier setzen die BAFA-Förderprogramme an, die mit der Bauförderung für effiziente Gebäude den Grundstein für mehr Klimaschutz im Bereich Bauen und Sanieren gelegt haben. Denn allein durch eine allgemeine Energieeinsparung und durch den Einsatz erneuerbarer Energien soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden bis ins Jahr 2050 im Vergleich zu 2008 um ca. 80 % gesenkt werden.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Hinter der Abkürzung BEG steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die ins Leben gerufen wurde, um vor allem die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken und damit gleichzeitig etwas gegen die allgemeine Klimaerwärmung zu unternehmen. Um diese Ziele zu erreichen, werden Zuschüsse an förderfähigen Kosten für Maßnahmen wie Wärmepumpen, effiziente Heizungen und erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt.

Für die BEG wurden zehn bis dato bestehende Programme der KfW und des BAFA, wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das als "Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren" umgesetzt wurde, und das Marktanreizprogramm zur "Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)" - in drei vereinfachten und vor allem gebündelten Förderprogrammen zusammengefasst und damit modernisiert.

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Wir unterstützten Sie gern bei der Umsetzung eines energieeffizienten Bauvorhabens, dass Sie durch das BAFA fördern lassen möchten. In einem individuellen Beratungsgespräch gehen wir mit Ihnen die Möglichkeiten durch und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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BAFA-Förderung: Überblick und Änderungen ab 1. Juli 2021

Eine BAFA-Förderung ist ein Zuschussprogramm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ins Leben gerufen und in Form der BEG umgesetzt wurde.

Die folgenden drei Teilprogramme wurden für die BAFA-Förderung erarbeitet:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (kurz: BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (kurz: BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (kurz: BEG EM)

Die BEG EM gibt es bereits seit Januar 2021. Neu ist jetzt, dass seit 1. Juli 2021 auch die anderen beiden Teilprogramme, nämlich BEG NWG und BEG WG gestartet sind. Damit legt das BAFA die Grundlage für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Auch läuft die Antragstellung nun nicht mehr nur über das BAFA, sondern kann auch direkt über die KfW eingereicht werden, dazu jedoch weiter unten mehr.

2023 wird es dann zu einer weiteren Änderung der Förderung kommen, denn dann sollen Zuschüsse über das BAFA laufen und Kredite über die KfW-Bank.

BAFA-Förderung für Wohngebäude

Saniertes Wohngebäude
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Die Änderung der BAFA-Förderung zum 01. Juli 2021 betrifft auch den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden – solange die Energieeffizienz gewährleistet ist.

Wer ein KfW-Effizienzhaus als Neubau plant, wird dabei mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder aber einem direkt ausgezahlten Zuschuss der förderfähigen Kosten unterstützt. Dabei ist es wichtig, dass die Energieeffizienz im Vergleich zum Referenzgebäude einen möglichst geringen Wert aufzeigt, um die bestmögliche Förderung zu erzielen. In anderen Worten: Sollten Sie ein "Effizienzhaus 40 Plus" bauen, werden Sie von einer Förderung von ca. 37.500 € je Wohneinheit gefördert, während ein Effizienzhaus 55 eine Förderung von bis zu 18.000 € erzielt.

Für die energieeffiziente Sanierung eines Wohngebäudes mit Maßnahmen wie dem Einbau einer Wärmepumpe und effizienten Heizungen, steht ebenfalls eine Förderung in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss und als direkt ausgezahlte Zuschüsse zur Verfügung. Die Summe der Förderung richtet sich auch hier je nach Effizienzhaus. Interessant ist jedoch vor allem, dass Sie gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen und dann innerhalb von 15 Jahren nach und nach sanieren können bis Sie die gewünschte Effizienzhaus-Stufe erreicht haben. Dabei profitieren Sie durch den iSFP-Bonus von einem Extrazuschuss in Höhe von 5 %.

Sollten Sie sich für die energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes interessieren, können Sie auch kleine Maßnahmen fördern lassen. Dazu gehören unter anderem die energieeffiziente Sanierung durch Dämmung der Wände, Dachflächen oder Keller- und Geschossdecken, aber auch die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder zum Beispiel der Einbau von Lüftungsanlagen, einer Wärmepumpe und Lösungen mit erneuerbaren Energien. Gleichzeitig werden seit dem 1. Juli 2021 auch einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik, wie Gas-Hybridheizungen, Solarthermie-Anlagen oder die generelle Optimierung der Heizungsanlage als förderfähig eingestuft. Für solche Maßnahmen erhalten Sie bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit und können gleichzeitig von Baubegleitung und Expertenwissen in Form von Fachplanung profitieren. Beachten Sie dabei jedoch die technischen Mindestanforderungen, die dabei immer gegeben sein müssen.

BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude

Saniertes Büro- und Fabrikgebäude
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Besonders interessant für Unternehmen mit modernisierungsbedürftigen Produktionsstätten, Lagerhallen oder Bürogebäuden im eigenen Bestand

Auch für Nichtwohngebäude gibt es seit dem 1. Juli 2021 die Zuschüsse der BEG, die sowohl für die Sanierung als auch den kompletten Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden gelten. Die Höhe des Zuschusses der förderfähigen Kosten, wie zum Beispiel für Wärmepumpen und erneuerbaren Energien, wird dabei nach der jeweiligen Nettogrundfläche berechnet und beträgt 2.000 € pro m2 Netto­grund­fläche mit einer maximalen Fördersumme von 30 Millionen Euro. Gleichzeitig ist bei Nichtwohngebäuden, wie auch bei Wohngebäuden die Effizienz ausschlaggebend für die letztendliche Höhe des Förderzuschusses.

Klar ist bei der Neuerung aber vor allem, dass die Zuschusssummen im Vergleich zu den ersten Förderprogrammen von Januar 2021 enorm gestiegen sind. So können Bauunternehmen mit den neuen Förderprogrammen bis zu 50 % Förderung bekommen, was vorher so nicht möglich war.

So klappt es mit dem Antrag – Erst bauen oder erst beantragen?

Wichtig bei allen BEG-Förderungen ist, dass Sie zunächst den BAFA-Antrag einreichen, bevor Sie mit dem Bauvorgang starten. Während die Zuschüsse der förderfähigen Kosten für die BEG Einzelmaßnahmen vom Januar 2021 noch direkt beim BAFA beantragt werden konnten, können die neuen BEG-Maßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude nun direkt über das KfW-Programm eingereicht werden. Anträge auf BAFA-Förderung müssen online erfolgen.

Gleichzeitig sind Finanzierungsinstitute und Banken, wie auch die Berliner Volksbank, in der BEG antragsberechtigt. Für den Antrag ist es außerdem wichtig, eine Energie-Effizienz-Expertin bzw. einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) einzubinden, es sei denn, Sie planen den Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung, die erneuerbare Energien einbinden.

Durch eine weitere Neuerung wird außerdem der Antrag auf BAFA-Förderung für eine Sanierung vereinfacht. Denn ab 1. Juli 2021 reicht auch dafür lediglich ein einziger Antrag, um Fördergelder für die Maßnahme selbst und zum Beispiel auch für die Baubegleitung zu erhalten. Dadurch sollen Bauherrinnen und Bauherren genauso wie Saniererinnen und Sanierer Förderprogramme einfacher nutzen können, um im Nachgang natürlich auch von höheren Zuschüssen zu profitieren.

Wichtige Unterlagen für den Antrag auf BAFA-Förderung:

  • Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen
  • Technische Projektbeschreibung vom EEE mit BAFA-Vordruck
  • TPB-ID nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung vom EEE

BAFA-Förderung bewilligt – und nun?

Wenn Sie die erste Hürde der Antragstellung geschafft haben, geht es an die Umsetzung des energieeffizienten Bauvorhabens. Dafür müssen Sie als Bauherrin und Bauherr einige Deadlines einhalten, denn die Förderung selbst ist grundsätzlich auf einen Zeitrahmen von 24 Monaten befristet. Der Zeitraum beginnt mit der Zusage des Zuwendungsbescheids, kann aber auch um maximal 24 Monate verlängert werden, sofern die Maßnahme innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht realisiert werden konnte.

Sollten Ihnen weitere 24 Monate zugesagt worden sein, haben Sie dann noch einen Spielraum von zusätzlichen sechs Monaten, also insgesamt 54 Monate, um das Projekt vollständig zu realisieren. 

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