- IBAN und BIC erklärt
- teilnehmende Länder
- Fahrplan
Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
SEPA bringt Änderungen im Zahlungsverkehr mit sich!
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU wurden zum 1. Februar 2014 die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften eingestellt. Unternehmen, Vereine oder öffentliche Verwaltungen haben auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt.
IBAN only seit 1. Februar 2016
Seit 1. Februar 2016 ist es ausreichend, bei Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes nur die IBAN anzugeben. Dadurch wird die Erfassung von Aufträgen vereinfacht.
IBAN
Mit der "International Bank Account Number" ist jedes Konto entsprechend der Definition weltweit genau definiert. Jedes Girokonto hat eine eindeutige Kontonummer, keine Kontonummer tritt doppelt auf. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt.
In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus
- dem zweistelligen Ländercode DE,
- einer zweistelligen Prüfziffer,
- der achtstelligen Bankleitzahl und
- einer zehnstelligen Kontonummer.
Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgefüllt.
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard oder im Online-Banking unter Kontoinformation. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN.
Wenn Sie eine im Ausland ausgestellte Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Empfängers seinen Geschäftspapieren. Sollten Sie diese Angaben dort nicht finden, fragen Sie Ihren Geschäftspartner danach.
BIC
BIC steht für "Business Identifier Code" (ehemals auch Bank Identifier Code) und ist international standardisiert und vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oftmals auch noch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils Konto führende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen benötigt. Mit dem BIC können weltweit Kreditinstitute eindeutig identifiziert werden.
Der BIC hat acht oder elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen:
- vierstelliger Bank-Code,
- zweistelliger Länder-Code,
- zweistelliger Orts-Code,
- dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung (optional).
Der 8-stellige BIC der Berliner Volksbank lautet BEVODEBB, der 11-stellige BIC lautet BEVODEBBXXX.
Verwendung von IBAN und BIC

28. Januar 2008 | Start des SEPA-Überweisungsverfahrens |
31. Oktober 2009 | EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste |
2. November 2009 | - Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens - Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens |
1. November 2010 | Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt |
31. März 2012 | In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur "SEPA-Migration" |
9. Juli 2012 | Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr): Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren |
1. Februar 2014 | Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren - Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden |
1. August 2014 | Ende der Übergangsfrist für Nicht-Verbraucher, um Zahlungen im DTA-Format einreichen zu können. |
14. April - 31.10.2015 | Umstellung von girocard-Zahlungen auf das SEPA-Format (SEPA Cards Clearing =SCC) |
1. Februar 2016 | Ende der Übergangsfristen - Alle Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC kann seit 1. Februar 2016 entfallen) |
21. November 2016 | Schecks können mit IBAN verarbeitet werden. Die SEPA-Eillastschrift entfällt. Die SEPA-Basislastschriften erhalten die verkürzten Vorlagefristen der Eillastschrift (1 Tag vor Fälligkeit). Die Unterscheidung von Erst- und wiederkehrenden Lastschriften entfällt. |
20. November 2018 | Die Berliner Volksbank kann SEPA-Instant-Überweisungen empfangen. |
Arbeiten im Binnenmarkt
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Mit dem VR-FinanzPlan Mittelstand unterstützen wir Sie, diese optimal auszuschöpfen.
Viele Möglichkeiten
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- Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.
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- Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf unsere kompetente Unterstützung.
Einheitliche Verfahren für Europa für den europäischen Binnenmarkt bis 2016
Die Schaffung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein wichtiger Schritt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Bis 2016 lösen die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit IBAN und BIC die nationalen Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl ab.
Die neuen SEPA-Produkte gelten innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und der Schweiz.
Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls sukzessive teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass SEPA-Zahlungen ausschließlich in der Währung "Euro" in Auftrag gegeben werden können.
Der SEPA-Raum besteht derzeit aus den folgenden 36 Ländern:
Andorra* | Lettland* | Schweden |
Belgien* | Liechtenstein | Schweiz |
Bulgarien | Litauen* | Slowakei* |
Dänemark | Luxemburg* | Slowenien* |
Deutschland* | Malta* | Spanien* |
Estland* | Monaco* | Tschechien |
Finnland* | Niederlande* | Ungarn |
Frankreich* | Norwegen | Vatikanstadt* |
Griechenland* | Österreich* | Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland |
Irland* | Polen | Zypern* |
Island | Portugal* | |
Italien* | Rumänien | |
Kroatien | San Marino* |
* Euro ist Landeswährung |