8 Tipps für Unternehmen, um Energie und Steuern zu sparen
12.05.2022 - Lesezeit: 5 Minuten
Vor dem Hintergrund aktuell explodierender Kosten für Strom, Öl, Gas und Benzin können Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen für steuerliche Entlastung sorgen. Das reicht vom Einbau einer Photovoltaikanlage bis zum Firmenrad. Mit diesen 8 Tipps können sie Energie sparen und sich gleichzeitig Steuervorteile sichern:
1. Eine Photovoltaikanlage kaufen
Unternehmer:innen, die den Kauf einer Photovoltaikanlage planen, können bereits 2022 von einer Steuerersparnis profitieren, selbst wenn die Installation erst in den Jahren 2023 bis 2025 stattfindet. Sobald durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Einnahmen erzielt werden, sind das gewerbliche Einnahmen. Das bedeutet: 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten können bereits 2022 als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der dadurch 2022 entstehende Verlust kann mit anderen Einkünften verrechnet werden und spart dadurch steuerlich bis zu 22% der Kosten für die Anlage.
2. Energetische Sanierungen umsetzen
Jetzt ist angesichts steigender Energiepreise der beste Zeitpunkt, die energetische Sanierung einer Immobilie vorzunehmen. Entweder Unternehmer:innen beteiligen das Finanzamt an den Sanierungskosten, in dem sie eine Steueranrechnung beantragen. Hier winkt eine direkte Steuerminderung, die auf drei Jahre verteilt bis zu 40.000 Euro ausmachen kann. Alternativ gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen eine staatliche Förderung.
3. Neue Heizungen einbauen
Bereits ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gleichzeitig steigt der Druck auf Eigentümer:innen mit alten Gas- oder Ölheizungen. Geplant ist ein Austauschprogramm für über 20 Jahre alte Heizungsanlagen. Außerdem winkt Eigentümer:innen, die sich eine neue Heizung einbauen lassen, bei Abgabe der Steuererklärung der Handwerkerbonus. Das Finanzamt rechnet 20 Prozent der reinen Arbeitsleistung auf die Steuer an.
4. Sammelbeförderung anbieten
Unternehmen können ihre Mitarbeiter:innen auch bei der Fahrt zu Arbeit finanziell entlasten, indem sie eine Sammelbeförderung anbieten. Die Fahrt zum Arbeitsplatz ist steuerfrei, wenn mindestens zwei Mitarbeiter:innen chauffiert werden und wenn die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz notwendig ist. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand bedeuten.
5. Fahrgemeinschaft mit Kolleg:innen gründen
Man kann Spritkosten sparen, indem man mit Kolleg:innen oder Nachbarn eine Fahrgemeinschaft gründet. Der Clou: Selbst wenn man nicht selbst zur Arbeit fährt, darf die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Bei passiver Mitfahrt ist der Werbungskostenabzug allerdings auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Zudem steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von derzeit 35 Cent auf 38 Cent.
6. Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
Wem Tanken zu teuer ist, kann, falls das möglich ist, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Steuerlich bedeutet das Folgendes: Abziehbar als Werbungskosten ist entweder die Entfernungspauschale, begrenzt auf 4.500 Euro im Jahr oder die tatsächlichen Kosten für das Ticket, falls diese darüber liegen. Alternativ kauft das Unternehmen die Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und überlässt sie den Mitarbeiter:innen verbilligt oder umsonst. Werden ein paar Voraussetzungen erfüllt, bleiben Jobtickets für die Arbeitnehmer:innen steuerfrei.
7. Firmenrad spendieren
Unternehmen können ihren Mitarbeitern:innen zur finanziellen Entlastung auch betriebliche Fahrräder zur Nutzung überlassen. Dieses Gehaltsextra ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Die Steuerbefreiung gilt auch für Elektro-Bikes.
8. Im Homeoffice arbeiten
Um Fahrtkosten und Energie zu sparen können sich Unternehmen und Angestellte darauf verständigen, die Arbeit, falls möglich, ganz oder teilweise im Homeoffice zu verrichten. Vorteil: Die Angestellten sparen Tankkosten und für die Arbeit zu Hause winkt die Homeoffice-Pauschale – in Höhe von 5 Euro für jeden Homeoffice-Tag, maximal für 120 Tage bzw. bis zu 600 Euro im Jahr.