Was ändert sich 2025?

08.01.2025 - Lesezeit: 8 Minuten

Grafische Darstellung einer Glühbirne mit der Jahreszahl 2025
Was ändert sich 2025?

Mit dem Jahreswechsel ändern sich viele Gesetze und Regelungen, die noch von der „alten“ Bundesregierung beschlossen wurden. Wir geben den Überblick, was sich 2025 für Unternehmen ändert.

Das Wachstumschancengesetz

Die E-Rechnung

Im unternehmerischen Alltag spürbar wird das Wachstumschancengesetz durch die Einführung der E-Rechnung. Sie ist seit dem Jahreswechsel verpflichtend im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland. Damit soll erreicht werden, dass sich sämtliche Rechnungen automatisiert weiterverarbeiten lassen. Als E-Rechnung gilt nur, was als Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. PDF, DOC- und DOCX-Rechnungen sind keine E-Rechnungen. Wer sich bisher auf diese Formate verlässt, muss umsteigen. Alternativen sind die Formate XRechnung und ZUGFeRD, die bereits heute vom öffentlichen Dienst genutzt werden. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2025, der Gesetzgeber schafft allerdings Übergangsregelungen. Erst Ende 2027 muss der Umstieg auf die E-Rechnung endgültig vollzogen sein.

Eine Frau halt ein Smartphone vor einen Laptop und fotografiert einen QR-Code ab

Die CO2-Steuer

Tanken ist seit dem Jahreswechsel spürbar teurer geworden, da die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft getreten ist. Diese Steuer will Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität voranbringen, indem sie durch die Bepreisung von CO2 (Kohlendioxid) umweltfreundliches Verhalten fördert. Der Preis je Tonne CO2 steigt von 45 auf 55 Euro – plus Mehrwertsteuer. An den Tankstellen bedeutet dies beispielsweise: Jeder Liter Sprit wird ab Januar rund 3 Cent teurer. Kleiner Ausblick auf das nächste Jahr: Da könnte der Preis je Tonne CO2 sogar bis auf 65 Euro steigen – mit einem entsprechenden Aufschlag an den Tankstellen.

GEG: das Heizungsgesetz

Apropos Klimaneutralität: Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen seit dem Jahreswechsel wichtige Änderungen. Ihr Ziel: die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die wichtigsten Vorgaben des Heizungsgesetzes für 2025: 

  • Der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen ist komplett verboten. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Neubauten müssen den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Sie dürfen also nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes benötigen.
  • Bei Erweiterungen, Aus- und Umbauten von Bestandsgebäuden muss mindestens der Effizienzhaus-70-Standard erfüllt werden, um so für mehr Energieeffizienz zu sorgen.
  • Alle geneigten Dachflächen sollen künftig Solarenergie produzieren. Bei gewerblichen Neubauten ist dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es zur Regel werden.
  • Ein digitaler Gebäuderessourcenpass dokumentiert die „graue Energie“ und die Lebenszykluskosten von Gebäuden. Der Pass ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Energieverbrauchs.

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu erleichtern, bietet der Staat auch 2025 finanzielle Unterstützung an. Unternehmen können Förderungen für den Austausch ihrer Heizungen und für energetische Sanierungen beantragen. Wie es sich für Sie rechnet, Ihre Gebäude energetisch zu sanieren, erfahren Sie hier.

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CSRD: Das Nachhaltigkeits-Reporting

Durch die Reportingpflichten der Corporate Social Reporting Directive (CSRD) sollen Informationen über nachhaltiges Handeln und Wirtschaften so vergleichbar werden, wie es bei Finanzkennzahlen längst der Fall ist. Ab 2025 werden nach Schätzungen der Industrie- und Handelskammer deutschlandweit rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig – 30mal so viel wie vorher. Denn in diesem Jahr werden alle EU-Unternehmen CSRD-pflichtig, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Ab 250 Mitarbeiter*innen
  • Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro

Die konkrete Umsetzung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht ist noch ausstehend.

Das Lieferkettengesetz

Das Ziel des Gesetzes: Verbesserungen beim Menschenrechtsschutz im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten in Zulieferbetrieben zu verankern. Jährlich muss Bericht erstattet werden, wo Risiken stecken und was (wie erfolgreich) dagegen getan wurde. Das Lieferkettengesetz  ist bei deutschen Unternehmen vor allem wegen des damit verbundenen Aufwands wenig beliebt. „Das kommt weg, dieses Jahr noch“, versprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Herbst 2024. Das ist nicht passiert. Stattdessen muss die nächste Regierung bis Mitte 2026 das europäische Lieferkettengesetz – manchmal strenger, manchmal laxer als das deutsche – in nationales Recht umsetzen.  

Blick von oben auf eine Reihe Container

Was sich sonst noch ändert

  • Im Sommer tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Alle digital-bezogenen Services oder Produkte, die Dienstleister, Händler oder Hersteller nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr bringen, müssen barrierefrei sein. Die Hauptaufgabe besteht darin, die eigene Online-Präsenz so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer*innen zugänglich ist.
  • Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen rosafarbenen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen. 
  • Der Mindestlohn steigt von 12,41 Euro eher dezent auf 12,81 Euro.
  • Die Reform der Grundsteuer ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Bis Mitte Februar sollen alle Bescheide über die neu festgelegte Grundsteuerhöhe versandt worden sein.

2025 bringt also einige Änderungen für Unternehmen mit sich - manche entlasten, andere führen zu mehr Aufwand. Die gute Nachricht ist aber: Alle im Bundestag vertretenen Parteien wollen nach den Neuwahlen den Abbau der Bürokratie vorantreiben.

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