Was bedeutet ESG für mein Unternehmen?

13.06.2024 - Lesezeit: 6 Minuten

Was bedeutet ESG für mein Unternehmen?
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ESG ist der neue Standard für Nachhaltigkeit. Dank ESG-Kriterien lässt sich messen, wie verantwortungsbewusst sich Firmen mit Umwelt, sozialen Fragen und der eigenen Unternehmensführung beschäftigen. Wer das ignoriert, bekommt zunehmend Schwierigkeiten. Mit dem Staat, aber auch mit den Banken.

Was bitteschön soll das sein: Nachhaltigkeit? Ist es Bäume pflanzen? Mit einem Tesla herumfahren? Oder reicht es, Pappe in die Papiertonne zu stopfen? Wer etwas Verantwortungsbewusstes macht, nennt es gern „nachhaltig“ und entwertet damit diesen Begriff. Damit ist Schluss, dank ESG.

ESG macht Nachhaltigkeit messbar, und das in gleich drei Kategorien. Die Buchstaben stehen für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance, womit die Art der Unternehmensführung gemeint ist. Das bedeutet einen Wechsel der Perspektive: Nachhaltigkeit ist deutlich mehr als reduzierte CO2-Emissionen und Umweltschutz. ESG macht deutlich, das wir „Nachhaltigkeit“ umfassender verstehen und umsetzen müssen, um zukunftsorientiert eine lebenswerte Welt zu gestalten. Der Umgang mit Menschen – vor allem im eigenen Unternehmen – ist ebenso wichtig wie eine transparente und ehrliche Unternehmensführung. Gleichwohl bleibt die Reduktion von Treibhausgasen natürlich unverändert wichtig.

ESG orientiert sich an konkreten Kriterien. Ob Environment, Social oder Governance: Es gibt einen ausführlichen Kriterienkatalog, mit dessen Hilfe jedes Unternehmen sehen und bewerten kann, wie nachhaltig es bereits wirtschaftet und wo noch Handlungsfelder bestehen. Dabei bleibt es allerdings nicht. Da für alle Unternehmen derselbe Kriterienkatalog gilt, erlaubt ESG eine Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsanstrengungen und -erfolge. Diese Vergleichbarkeit wird gesetzlich forciert und für immer mehr Unternehmen zur Pflicht. Was wird dabei gemessen?

E wie Environment

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S wie Social

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G wie Governance

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Nachhaltig wirtschaften: Was der Gesetzgeber fordert

Der Green Deal der Europäischen Union sieht vor, Europa bis 2050 in den ersten klimaneutralen Kontinent zu verwandeln. Um dieses Ziel zu erreichen, beschließt Brüssel ständig neue Gesetze, Richtlinien und Vorgaben, die anschließend von den nationalen Regierungen umgesetzt werden. Sie nehmen auch die Unternehmen in die Pflicht – längst nicht nur die großen.

  • CSRD: Die Corporate Social Reporting Directive hebt die Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf dieselbe Ebene wie die Finanzberichterstattung. Da sich alle betroffenen Unternehmen an denselben ESG-Kriterien (genauer gesagt: an den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu orientieren haben, wird damit die Ernsthaftigkeit des nachhaltigen Wirtschaftens vergleichbar. Rund 15.000 deutsche Unternehmen werden 2025 erstmals einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, nämlich den über das Jahr 2024.
     
  • Lieferkettengesetz: Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hält Unternehmen an, darauf zu achten, wie ihre Geschäftspartner es mit Menschenrechten und Umweltschutz halten. Bei Verstößen sind Unternehmen verpflichtet, aktiv zu werden. Direkt betroffen vom Lieferkettengesetz sind nur Unternehmen mit mehr als 1.000 in Deutschland Beschäftigten. Indirekt betroffen sind allerdings auch deren Zulieferer: Sie müssen entsprechende Risiken und Gefahren offenlegen. Weigern sie sich, könnte die Geschäftsbeziehung abrupt enden. 
     
  • MaRisk: Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat mit der seit Anfang 2024 geltenden Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“, kurz MaRisk, die Vorgaben bei der Kreditvergabe deutlich verändert. Banken müssen sich mit den ESG-Daten ihrer Unternehmenskund*innen beschäftigen und etwaige Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Rating einfließen lassen, bevor sie Kredite vergeben. Das wirkt sich auf die Bonitätseinschätzungen und künftig auf Kreditkonditionen und -laufzeiten aus.

Ob es um Finanzierungen oder strategische Weichenstellungen geht: ESG und die ESG-Kriterien sind bei jedem Gespräch unserer Firmenkunden mit der Berliner Volksbank ein Thema. Weil wir es müssen. Aber vor allem: Weil wir es so wollen – für den langfristigen Erfolg unserer Firmenkunden.

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